Wer seinen Urlaub nicht rechtzeitig nimmt, hat selbst schuld, wenn er verfällt. Mit dieser Haltung der Personalabteilungen ist es jetzt vorbei. Sie müssen plötzlich strenge Mitwirkungsobliegenheiten und Belehrungspflichte erfüllen, wie es die Juristen nennen.
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Ulrich Sittard*, Arbeitsrechtler der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer über Fallen, die sich für Top-Manager durchs Mindestlohngesetz auftun.
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