Unternehmen, die Kartellsünder sind und als Whistleblower das Kartell auffliegen lassen wollen, um selbst straffrei auszugehen, stecken gleich in mehreren Zwickmühlen: zwischen gegensätzlichen Pflichten zu Verschwiegenheit und Veröffentlichung einerseits. Und sie müssen ... » weiterlesen
Das Bundeskartellamt hat in diesen Tagen eine Checkliste verschickt, mit der man „unzulässige Submissionsabsprachen“ erkennen soll. Das sind laut Wikipedia Straftaten, „die den Tatbestand umfassen, wenn mehrere Personen beziehungsweise Unternehmen ... » weiterlesen
In die Zange genommen
Vorstände
Der Druck auf Unternehmenslenker steigt. Aufsichtsräte kujonieren die Unternehmenslenker, um selbst keine Haftung zu riskieren.
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Hans-Jörg Niemeyer von Hengeler Mueller warnt Unternehmen: Ein Anwaltsgutachten ist kein Persilschein gegenüber den Kartellbehörden oder dem Europäischen Gerichtshof: „Kein Vertrauensschutz bei falschem Anwaltsrat im europäischen Kartellrecht.“
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