WiWo-Topkanzleien Kartellrecht 2023: Für Unternehmen wird es teurer, wenn bald Vorteilabschöpfungen zu den Millionenbußen obendrauf kommen

WirtschaftsWoche Topkanzleien

Die renommiertesten Anwälte und Kanzleien im Kartellrecht 2023

 
Allen & Overy Börries Ahrens
Arnecke Sibeth Dabelstein Sebastian Jungermann
Baker McKenzie Nicolas Kredel
Bird&Bird Stephan Waldheim
Blomstein Anna Blume Huttenlauch, Max Klasse
BRP Martin Beutelmann
Buntscheck Andreas Boos, Martin Buntscheck, Tatjana Mühlbach
Cleary Gottlieb Wolfgang Deselaers, Romina Polley, Dirk Schroeder
Clifford Chance Marc Besen
CMS Michael Bauer, Rolf Hempel, Tim Reher
Commeo Johanna Kübler, Isabel Oest, Stephanie Pautke, Dominique Wagener
Dentons René Grafunder, Maren Tamke
Fieldfisher Sascha Dethof
Flick Gocke Schaumburg Florian Haus
Freshfields Helmut Bergmann, Dominic Divivier, Uta Itzen, Tobias Klose, Martin Klusmann, Frank Montag, Peter Niggemann
Gibson Dunn & Crutcher Georg Weidenbach
Glade Michel Wirtz Christian Karbaum, Silke Möller, Markus Wirtz
Gleiss Lutz Wolfgang Bosch, Ingo Brinker, Ulrich Denzel, Rhued Gaiser, Johannes Hertfelder, Petra Linsmeier
Görg Maxim Kleine
Hengeler Mueller Thorsten Mäger, Sarah Milde, Thomas Paul, Christoph Stadler, Daniel Zimmer
Herbert Smith Freehills Florian Huerkamp, Marcel Nuys
Hoffmann Liebs Kerstin Pallinger
Hogan Lovells Sebastian Faust, Martin Sura
Kapellmann Sebastian Konrads, Ivo du Mont, Gregor Schiffers
Latham & Watkins Michael Esser, Sebastian Hauser, Sven Völcker
Linklaters Christoph Barth, Carsten Grave, Kaan Gürer, Bernd Meyring, Daniela Seeliger
Luther Sebastian Janka
Marck Reto Batzel, Georg Schmittmann
Mayer Brown Christian Horstkotte, Johannes Weichbrodt
Niitväli Evelyn Niitväli
Noerr Fabian Badtke, Till Steinvorth
Norton Rose Fulbright Tim Schaper
Oppenhoff Daniel Dohrn
Oppenländer Albrecht Bach
Rocan Timo Angerbauer, Paul Drößler, Tobias Pukropski
Sullivan & Cromwell Michael Rosenthal
Taylor Wessing Stephan Nagel

* alphabetische Sortierung;  Quelle: HRI/WirtschaftsWoche 2023

 

Kartellrecht

„Die Arbeit wird einfacher, deshalb bekommt das Bundeskartellamt mehr Leute“

„Die Arbeit wird einfacher, deshalb bekommt das Bundeskartellamt mehr Leute“, spottet der Ökonom Justus Haucap. Und bringt damit den Widerspruch auf den Punkt, der zwischen Anspruch und Anliegen der obersten Wettbewerbshüter klafft: Einerseits soll die elfte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) es den Kartellwächtern erleichtern, die Vorteile, die die Unternehmen durch Absprachen erzielt haben, einzutreiben.

Indem sie die Hürden dieser sogenannten Vorteilsabschöpfung senken. „Das Instrument gab es zwar schon, wurde aber kaum genutzt, weil es zu aufwendig war“, sagt Kartellrechtler Sascha Dethof von Fieldfisher. Andererseits aber hat es die Behörde verstanden, diese Gelder, die nun also etwas üppiger in die Staatskasse kommen dürften, für sich zu nutzen: Die Gesetzesänderung, die noch in diesem Juni verabschiedet werden soll, sieht für das Bundeskartellamt drei neue Stellen nur für die Vorteilsabschöpfungen vor. Die Arbeit muss schließlich gemacht werden. Bislang nämlich wurde sie meist gar nicht gemacht.

Und so lag das Risiko, dass sich Unternehmen, die ins Visier der Kartellwächter gerieten, neben Millionenstrafen vom Bundeskartellamt und Schadensersatzklagen von Kunden auch darauf einstellen mussten, ihre unrechtmäßigen Gewinne rauszugeben, nahe null, sagt Dethof.

Zu kompliziert sind Richtern die Berechnungen; zu groß die Gefahr, dass die nächste Instanz ihr Urteil aufhebt. Nun hat die Regierung eine Pauschalregel ersonnen – ein Novum im Kartellrecht: Mindestens ein Prozent des Umsatzes, der mit der Tat erzielt wurde, soll das Kartellamt als Vorteil abschöpfen. „Begeht zum Beispiel ein Obstimporteur einen Kartellverstoß bei seinem Bananengeschäft, muss er pauschal mindestens ein Prozent vom Bananenumsatz zahlen, höchstens zehn Prozent von seinem weltweiten Umsatz mit allem Obst“, erläutert Juristin Daniela Seeliger von Linklaters.

Rolf Hempel, Kartellrechtler bei CMS, ist sich sicher: „Was bisher ein Papiertiger war, wird jetzt zum Raubtier mit spitzen Krallen.“ Das ist zwar gut für den Fiskus. Und könnte auch ein starkes Signal sein, um Preisabsprachen zu verhindern. Diejenigen aber, denen die Kartellbildungen am meisten schaden, werden sich auch weiterhin schwertun. Denn in den Schadensersatzprozessen wird weiter viel herumgerechnet.

 

Den Kartellrichtern werden Hunderte von Aktenordnern ins Büro gebracht: Jeder Geschädigte muss jeden Lieferschein und jede Rechnung über mehrere Jahre vorlegen und nachweisen, wie viel teurer die Produkte durch den Verstoß waren. „Das ist Unternehmen von außen nur schwer nachzuweisen, selbst intern ist es schwer, weil sich nicht alle Kosten eindeutig zuordnen lassen“, weiß Seeliger. Entsprechend lange ziehen sich die Verfahren.

Im Bierkartell etwa ging es um Verstöße aus dem Jahr 2007, wofür das Kartellamt sieben Jahre später Bußen verhängte – und dann erst die Klagen der Brauereien dagegen folgten. Für die Carlsberg Brauerei endete das Verfahren erst diesen Mai. Nach fünf Jahren. Hätten sich die Richter ein Beispiel genommen an Gerhard Klumpe vom Landgericht Dortmund und auf Ökonomengutachten verzichtet, hätte es nur halb so lang gedauert, schätzt Anwalt Jürgen Wessing, der an der Universität Düsseldorf Kartellsanktionsrecht lehrt: Klumpe besaß vor zwei Jahren den Mut, den Schaden in einem Schienenkartellfall selbst zu schätzen – nach freier Überzeugung.

Zur Methode

Jan Eckert (Foto: ZF)

Sebastian Lochen (Foto: Thyssenkrupp)

Claas Westermann (Foto: RWE)

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