Kartellschadenersatz für Opfer: Nicht, wenn die eigenen Mitarbeiter etwas sehen konnten. Ein überraschendes Urteil bringt die Opfer unter Zugzwang

Wessen Leute zugeguckt haben, der ist selbst mit schuld und verdient keinen Schadenersatz von Kartellanten, die geheime, verbotene Absprachen getroffen haben ... » weiterlesen

WiWo-Topkanzleien Kartellrecht 2023: Für Unternehmen wird es teurer, wenn bald Vorteilabschöpfungen zu den Millionenbußen obendrauf kommen

... » weiterlesen

Autokartell: Wer sein Kartell verpfeift, braucht sich nicht outen via Ad-hoc-Mitteilung – aber der Aufsichtsrat muss zum Schweigen verdonnert werden. Sieben Fragen an die Heuking-Anwälte Rainer Velte und André Szesny

Unternehmen, die Kartellsünder sind und als Whistleblower das Kartell auffliegen lassen wollen, um selbst straffrei auszugehen, stecken gleich in mehreren Zwickmühlen: zwischen gegensätzlichen Pflichten zu Verschwiegenheit und Veröffentlichung einerseits. Und sie müssen ... » weiterlesen

Tipps vom Bundeskartellamt: Verbotene Bieter-Absprachen enttarnen

Das Bundeskartellamt hat in diesen Tagen eine Checkliste verschickt, mit der man „unzulässige Submissionsabsprachen“ erkennen soll. Das sind laut Wikipedia Straftaten, „die den Tatbestand umfassen, wenn mehrere Personen beziehungsweise Unternehmen ... » weiterlesen

Vorstände: In die Zange genommen – vom Aufsichtsrat, Aktionären, Medien oder Kartellamt

In die Zange genommen ... » weiterlesen

Der Persilschein „mein Anwalt hat´s gesagt“, zieht nicht mehr bei Kartellbußen, warnt Hans-Jörg Niemeyer von Hengeler Mueller

Hans-Jörg Niemeyer von Hengeler Mueller warnt Unternehmen: Ein Anwaltsgutachten ist kein Persilschein gegenüber den Kartellbehörden oder dem Europäischen Gerichtshof: „Kein Vertrauensschutz bei falschem Anwaltsrat im europäischen Kartellrecht.“ ... » weiterlesen