Artikel mit dem Tag: AGG
Jüngere Mitarbeiter können soviel Urlaub beanspruchen wie die Älteren – wenn´s im Tarifvertrag eine Altersstaffelung gibt
Schon wieder eine Supermarktkassiererin mit eisernen Nerven: Die letzte – mit Namen Emmily – hatte sich ihren Arbeitsplatz zurück erobert, indem sie bis in die höchste Instanz zog. Seitdem segnen die meisten deutschen Richter keine Kündigungen mehr ab, die wegen Quisquilien erfolgen. Oder besser, wo Quisquilien herhalten sollen für Kündigungen von Menschen, die schon lange Jahre bei diesem Unternehmen unbeanstandet gearbeitet haben. Weil sie irgendein Elektrogerät an der Steckdose in ihrer Company aufluden – im Gegenwert von 0,07 Cent oder liegen gebliebene Bons für gut einen Euro einlösten.
Bald wird´s ernst mit der Frauen-Gleichstellung – die EU wird´s richten
Die Verurteilung vom Pharmariesen Novartis in den USA zu 250 Millionen Euro Dollar Schadensersatz wegen der Benachteiligung von Frauen im Job könnte ein Vorgeschmack darauf sein, was auch Unternehmen in Deutschland noch droht. Sicher nicht in denselben astronomischen Schadenersatz-Höhen. Aber es wird wohl bald ernst mit dem Thema Frauen-Gleichstellung. » Weiterlesen
Der kostenlose Check für Unternehmen von Frau von der Leyen: Logib-D
Eine Homepage vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erregt die Gemüter. Ihr Name: Logib-D: In der Fachzeitschrift “DER BETRIEB” attackierte die Wissenschaftlerin Karin Tondorf ein Instrument, das Unternehmen dort herunterladen können, um damit die Lohngerechtigkeit zwischen ihren männlichen und weiblichen Angestellten zu verbessern. Es ist kostenlos und zum Selbsttest
http://www.logib-d.de/sid_6133F0007FE9F815972F3A457A98CDD3/DE/01_Home/home_node.html .
Ein Ossi ist wie ein Wessi – arbeitsrechtlich gesehen
Arbeitsrechtler Hans-Peter Löw von der Top-Kanzlei Lovells analysiert für den Management-Blog auf handelsblatt.com ein Urteil von heute, das mit Spannung erwartet wurde:
Kann es sein, dass ein “Ossi” – also jemand aus den neuen Bundesländern – gleichzustellen ist mit einem Türken oder einem Afrikaner, der hierzulande wegen seiner Herkunft diskriminiert wird? Wenn ja, könnte nämlich ein Ostdeutscher Schadenersatz wegen Diskrimierung fordern – falls er tatsächlich deshalb zum Beispiel von einerm Arbeitgeber diskriminiert wurde. Diese Frage musste das Arbeitsgericht Stuttgart heute entscheiden. » Weiterlesen
Es steht im Gesetz? Papperlapapp, sagt der EuGH
Hunderttausende Arbeitnehmer in Deutschland haben jetzt längere Kündigungsfristen – ab sofort. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verwarf eine Regelung für jung ins Erwerbsleben eingestiegene Arbeitnehmer, weil diese eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters bedeute. Jetzt muss Deutschland das Gesetz ändern, Gerichte sollen die Regelung nicht mehr anwenden.
Doch dieses Urteil birgt noch richtig Sprengstoff: Beurteilt irgendein deutsches Gericht, dass irgendein deutsches Gesetz gegen EU-Recht verstöst, gilt in der Folge das EU-Recht direkt – “eine unerträgliche Rechtsunsicherheit” findet Hans-Peter Löw, Partner der Kanzlei Lovells. Er ist einer der renommiertesten Arbeitsrechtler Deutschlands und analysiert für den Handelsblatt Management-Blog das Urteil des Europäischen Gerichtshofs: » Weiterlesen
Der vermeintliche Makel “Verfügbarkeit”
Berufstätige Frauen mit Kind – oder schlimmer noch, mit Kindern (Plural!) – haben einen gewaltigen Makel. Automatisch. Selbst wenn sie ihre Kinderbetreuung hervorragend organisiert haben. Selbst wenn sie NIE ausfallen wegen kranken Kindern, Arztbesuchen mit Kindern oder Elternsprechtagen in der Schule und ähnlichem. Mütter im Job gelten als “nicht verfügbar”, erzählte mir kürzlich ein Manager. Sie haben richtig gelesen. Gelten, heißt das Verb. Auch wenn sie tatsächlich Tag und Nacht erreichbar sind und auch noch nie gefehlt haben wegen Kiddies – gelten reicht. Dem Vorurteil sei dank. Studien aus Banken haben schon vor Jahren dasselbe ergeben: Selbst wenn Frauen schon über das gebärfähige Alter hinaus waren, bekamen sie keine Chance – rein hypothetisch könnten sie ja schwanger werden.
Was genau „verfügbar“ heißt? Wäre es eindeutig definiert, könnte frau sich ja drauf einstellen. Ist es aber nicht. Es wird nirgendwo als Kriterium aufgestellt – oder offen zugegeben. es spukt offenbar nur in den Köpfen der männlichen Hierarchen in den Unternehmen.
US-Manager haben es da besser: Sie dürfen sehr wohl mitten am Tag aus ihrer Firma verschwinden, um zum Beispiel ein wichtiges Basketballspiel ihres Sohns anzusehen. Oder eine Schulaufführung ihrer Tochter. Das mindert ihre Karrierechancen nicht im geringsten.
Bei deutschen Unternehmen wäre das nicht möglich – und schon dreimal nicht für Frauen. www.rp-online.de/beruf/arbeitswelt/Warum-Kinder-oft-Karrierekiller-sind_aid_801242.html . „Warum Kinder oft Karrierekiller sind“ titelt die „Rheinische Post“. Und weiter: “Für Frauen ist es immer noch ganz schwierig, auf der Karriereleiter weit nach oben zu kommen”, sagt Elke Holst vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. Im Wettbewerb mit männlichen Konkurrenten können Kinder dann leicht zum Nachteil werden: “Ein Kind wird zum Risikofaktor.” Frauen versuchten deshalb oft, sich zunächst eine berufliche Position zu erarbeiten und verschieben den Kinderwunsch, bis das geklappt hat.
Das ist freundlich ausgedrückt. Schön, wenn alles so nach Plan läuft. Dürfte aber eher der Ausnahmefall sein, weil im wirklichen Leben eben doch nicht das Reißbrett regiert. Aus welchem Grund auch immer.
Trotz Grundgesetz und AGG sind auch heute noch nur Frauen stigmatisiert, wenn sie Kinder haben – Männer nicht. Männer bleiben verfügbar. Was immer das konkret bedeuten mag.


