Bald wird´s ernst mit der Frauen-Gleichstellung – die EU wird´s richten

Die Verurteilung vom Pharmariesen Novartis in den USA zu 250 Millionen Euro Dollar Schadensersatz wegen der Benachteiligung von Frauen im Job könnte ein Vorgeschmack darauf sein, was auch Unternehmen in Deutschland noch droht. Sicher nicht in denselben astronomischen Schadenersatz-Höhen. Aber es wird wohl bald ernst mit dem Thema Frauen-Gleichstellung.

Arno Frings, Managing Partner bei Orrick Hölters & Elsing

Arbeitsrechtler Arno Frings von der Großkanzlei Orrick Hölters & Elsing erwartet, dass das Bundesarbeitsgericht seine restriktive Linie zu diesem Thema auf lange Sicht nicht aufrecht erhalten kann. Denn: Deutschland muss die europarechtlichen Vorgaben umsetzen und alles spricht dafür, dass diese sich weiter verschärfen werden:   Auf europäischer Ebene sind nach einer Veröffentlichung der EU-Kommission  http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=418&newsId=708&furtherNews=yes verschiedene Maßnahmen geplant, um die Benachteiligung von Frauen zu beseitigen. Im zweiten Halbjahr 2010 will die EU-Kommission hierzu eine entsprechende Strategie präsentieren.

In der Diskussion sind diese Maßnahmen:

  • Berichterstattung über die geschlechtsspezifischen Lohndifferenzen und Gewährleistung von Lohntransparenz auf Unternehmens-, Einzel- und Tarifebene durch Austausch und Konsultation mit Arbeitnehmern;
  • Strengere Verpflichtung zur Gewährleistung geschlechtsneutraler Stellenbeschreibungen und Lohntarife;
  • Verbesserung der Bestimmungen über Sanktionen bei einem Verstoß gegen das Gebot des gleichen Entgelts für Männer und Frauen, um sicherzustellen, dass sie abschreckend und verhältnismäßig sind (beispielsweise höhere Strafen bei wiederholten Verstößen).

Darüber hinaus strebt die Kommission dies an:

  • Sensibilisierung der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und der Öffentlichkeit für die Ursachen der geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede und Lösungsmöglichkeiten;
  • Unterstützung von Initiativen zur Förderung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz durch Gütesiegel, Satzungen und Auszeichnungen für Gleichbehandlung.
  • Förderung der Entwicklung von Instrumenten, mit deren Hilfe Arbeitgeber geschlechtsspezifische Lohnunterschiede in ihren Unternehmen analysieren können. Beispielsweise hat Deutschland eine Software entwickelt, die die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede berechnet. Dieses Instrument kann Arbeitgeber für die Situation sensibilisieren und ermutigen, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede abzubauen.
  • Verbesserung der Bereitstellung und der Qualität von Statistiken über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede.

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