Kündigungsschutzstreitigkeiten: Das Druckmittel Datenschutz, um Abfindungen rauszuschlagen oder zu erhöhen. Der Dreh mit dem Auskunftsanspruch – ist doch noch nicht vorbei.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wollte wohl einen Trick vermasseln, den Anwälte von Gekündigten oder Kandidaten für Aufhebungsverträge anwenden: Den Wink mit dem Datenschutz, um in Wirklichkeit die Abfindung zu erhöhen oder überhaupt eine Abfindung zu bekommen, die einem gar ... » weiterlesen