Haben Manager bei Führungskräftetagungen Sportunfälle, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nur, wenn der Sport Pflichtprogramm war (Gastbeitrag)

Skiunfall auf Führungskräftetagung gilt nicht automatisch als Arbeitsunfall. Sportunfälle bei – vermeintlichen – betrieblichen Veranstaltungen, fallen nicht automatisch unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung mit seinen Segnungen wie Rentenzahlungen, ... » weiterlesen