Home office: Wenn Finanzchefs irren und wahre Abmietungsorgien planen. Arbeitsrechtler Jan Tibor Lelley über den Lockdown, in dem Unternehmen nur durchsetzten und nicht viel fragten – und Betriebsräte keinen Widerstand leisteten. Aus Angst vor Corona.

Den Managern ist immer noch nicht klar, wie nett ihre Mitarbeiter zu ihnen seit Anfang März waren. Die Angestellten waren nämlich höchst loyal und großzügig mit ihren Arbeitgebern. Was sie nicht gemusst hätten. Doch keiner hat sich gewehrt. Alle haben den Schulterschluss mit ihren Unternehmen gemacht. Zum Dank dafür haben viele Finanzchefs schon jetzt die nächsten Spar-Attacken – auf Kosten ihrer Mitarbeiter und zur Freude ihrer Unternehmenseigner – in der Schublade. Warum Manager schon jetzt den Begriff Home Office zu meiden und lieber von mobilem Arbeiten reden, verrät Arbeitsrechtler Jan Tibor Lelley von Buse Heberer Fromm hier im Interview.  Denn ihnen geht es nur ums schnelle Geld, um Boni auf ihrem Konto – ob Mitarbeiterbindung und Mitarbeiterloyalität auf lange Sicht einem Unternehmen mehr bringen, ist nicht das Kriterium für Top-Manager, die selbst nur wenige Jahre im Amt sind.   

 

Jan Tibor Lelley (Foto: Buse Heberer)

Jan Tibor Lelley, Arbeitsrechtler bei Buse Heberer Fromm (Foto: PR)

 

So manche Finanzchefs von Unternehmen sind durch den Lockdown und das reibungslose Weiterarbeiten der Mitarbeiter in den Fluchtburgen zuhause auf die Idee gekommen, dass sie eigene Kosten für Gewerbemietfläche künftig sparen können: Die Arbeitnehmer sollen einfach in ihren Privatwohnungen  weiterarbeiten. Auch nach Corona. Konzernmanager, die vor einem Jahr noch stolz erzählten, dass ihre Angestellten mit komplexen Aufgaben, die Konzentration erfordern, in Einzelzimmern sitzen, haben plötzlich ganz andere Pläne. Ohne Rücksicht auf die Mitarbeiterbindung ans Unternehmen und dem Stolz ihrer Leute auf ein eigenes Namensschild an einer Bürotür. Dürfen Unternehmen so eine Verbannung einfach so umsetzen?

Lelley: Nein. Alle die Mitarbeiter, die jetzt im zuhause arbeiten, haben ja einen Arbeitsvertag, der sehr selten Arbeit im Home Office vorsieht. Und dann kann das Unternehmen arbeitsrechtlich ein dauerhaftes Home Office nur durch Änderungskündigung erzwingen – also gegen den Willen der Betroffenen. Wenn es aber zu Klagen vor Gericht kommt: dass Gerichte sowas akzeptieren, ist praktisch ausgeschlossen.

 

Weil der sogenannte Erfüllungsort zur Erbringung der Arbeitsleistung die Fima  ist?

Der Arbeitsort ergibt sich fast immer aus dem einzelnen Arbeitsvertrag. Dabei wird vorausgesetzt, dass das der Betrieb der Arbeitgeberin ist, also das Büro oder ein bestimmtes Gebäude. Vor der Coronavirus-Pandemie mussten Arbeitnehmer nicht ernsthaft damit rechnen, ins Home Office geschickt zu werden. Ganz im Gegenteil: in vielen Unternehmen galt ja der inoffizielle Grundsatz: „Home Office – das gibt es bei uns nicht!“. 

 

Genau genommen hätten dann die vielen Angestellten, die beim Lockdown in ihren Wohnungen geflüchtet sind und vom Küchentisch oder einer Ecke im Schlafzimmer aus weiter gearbeitet haben, das nicht tun müssen? Ist den Managern das nicht klar?

Ja, das ist so. Zumindest in der ganz, ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle. Die Erfahrung aus meiner Beratungspraxis ist: Es wurde beim Lockdown gar nicht groß darüber nachgedacht, ob die Mitarbeiter das müssen oder nicht – es wurde einfach durchgesetzt. Und es gab keinen Widerstand, auch nicht von Betriebsräten oder Gewerkschaften. Die Angst vor dem Virus war einfach zu groß.

 

Ein Irrtum zu Lasten der Mitarbeiter. Und für ihre Gutmütigkeit sollen die Angestellten jetzt auch noch büßen? Jetzt sollen sie, zum Dank, den Unternehmen ihre Gewerbemieten sparen helfen – auf eigene Kosten. Und von manchem Unternehmen im Handstreich vor vollendete Tatsachen gesetzt werden? So mancher  Konzernmanager spricht hinter vorgehaltener Hand schon von der Überraschung, die Mitarbeitern nach Corona blüht.

In vielen Unternehmen wird zur Zeit sehr schematisch durchgerechnet, was man mit der Verringerung der Bürofläche sparen kann. Da ist zu lesen, dass Firmen wie Siemens, Allianz oder SAP zukünftig 40 Prozent der Belegschaft von Daheim aus arbeiten lassen wollen. Von Betriebsräten höre ich, es seien ganze Abmietungsorgien geplant.

 

Zum Nulltarif am liebsten, denn sie nennen es jetzt deshalb lieber auch Mobiles Arbeiten…

Wovor ich warne: Rein kostengetriebenen Lösungen sind erfahrungsgemäß problematisch, wenn sie die Unternehmenskultur nicht berücksichtigen und dann zu Verteilungskämpfen führen. Nicht zu jedem Unternehmen passt eine Home Office Policy, auch wenn sich das die Controlling-Abteilung wegen der Einspareffekte jetzt noch so sehr wünschen mag. Gut beratene Arbeitgeber sehen: das ist eine Frage der Motivation und auch Kostenübernahme spielt eine Rolle zum Beispiel für Hardware und Büroausstattung.

 

(Foto: C.Tödtmann)

 

Darf der Betriebsrat das gegen den Willen der Arbeitnehmer – oder jedenfalls eins Teils – so etwas vereinbaren mit dem Arbeitgeber?

Rein betriebsverfassungsrechtlich: Ja. Der Betriebsrat darf Vereinbarungen mit dem Unternehmen Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabreden auch gegen den Willen der Belegschaft treffen. Aber Home Office sowie Mobiles Arbeiten kann sogar nur funktionieren, wenn man motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat. Und Motivation ist dauerhaft kaum zu schaffen durch Vereinbarungen zu Lasten der Belegschaft.

 

Haben Unternehmen ihren Mitarbeiter denn Kosten erstattet? 

Ich kenne viele Unternehmen, die hatten vor der Pandemie schon gute Regelungen zum Home Office. Und die sehen dann auch die Kostenübernahme für die Mitarbeiter vor. Ich kenne große Unternehmensberatungen und IT-Unternehmen, die ihren Mitarbeitern sehr schnell nach Beginn des Lock Downs eine Kostenpauschale für das eilig eingerichtete Büro zuhause  gezahlt haben. Die Pauschale liegt zwischen 250 Euro brutto und 350 Euro brutto im Monat. Diese beiden legen aber ohnehin traditionell viel Wert auf Mobilität ihrer Mitarbeiter und haben auch eine Tradition von Incentives, wo beispielsweise Reisekosten weit überdurchschnittlich bezahlt werden. Für die kommt der plötzliche Home-Office-Trend wie gerufen. In anderen Branchen ist es umgekehrt, da tut man oft viel dazu, Home Office unattraktiv zu machen.

 

Mal zum Vergleich: Was müssen Firmen den Mitarbeitern bezahlen oder erstatten, mit denen sie Home Office im Arbeitsvertrag vereinbart haben, aus welchen Gründen auch immer? Manchmal bekommt ein Unternehmen ja auch keine qualifizierten Leute an den Firmensitz – etwa auf die schwäbische Alp – und ist froh, dank Home Office eine Lösung hinzubekommen. Was sind die einzelnen Posten, die Unternehmen dann erstatten müssen? 

Das Equipment wie PC, Drucker, Papier, die Wartung der Technik, die Möblierung wie Schreibtisch und Stuhl,  anteiligen Strom, anteilige Miete und nicht zu vergessen jede einzelne Fahrt in die Firma, denn die ist eine Dienstreise.  Was entscheidend ist: Die Firma muss sich und dem Arbeitsschutz beziehungsweise den Aufsichtsbehörden ein jederzeitiges Betretungsrecht der Wohnung des Mitarbeiters vertraglich zusichern lassen – denn die Arbeitsschutzvorschriften gelten auch zuhause.

 

Und das ist der entscheidende Unterschied, den der Journalist Hajo Schumacher mit Fluchtburg bezeichnete? Ärzte stellen schon jetzt vermehrt Rückenschäden bei den Home-Office-Flüchtlingen fest. Haben die Führungskräfte beziehungsweise das Topmanagement vergessen nachzufragen, ob ihre Mitarbeiter am Küchentisch sitzen? Dann sollten doch die Alarmglocken schrillen? Gehört das nicht zur Fürsorgepflicht?

In der Hektik des Lockdowns ist da sicher relativ häufig über Dinge hinweggesehen worden, die an sich zum Arbeitsschutzstandard gehören. Es musste ja alles sehr schnell gehen. Unternehmen sollten es aber dabei nicht belassen, sondern ihre Leute nach den individuellen Umständen und Belastungen fragen. Vor allem dann, wenn das Home Office zum für große Teile der Belegschaft Normalität werden soll. Daher sollten Unternehmen spätestens  jetzt die arbeits-, datenschutzrechtlichen Standards anzulegen. Und schnell da nachzubessern, wo es nötig ist.

 

 

 

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