Wenn ein Ex-Vorstand hunderttausende Euro Schadenersatz zahlen muss, weil seine Betriebsräte zu viel Lohn erhielten

Managerhaftung: Wenn Topmanager überhöhte Betriebsratsgehälter aus eigener Tasche der Firma erstatten müssen

Unternehmen zahlen Betriebsräten zu hohe Gehälter (um sie gewogen zu halten), jahrelang, unbemerkt von Kollegen und Öffentlichkeit. Bis die hohen sechsstelligen Gehälter von einigen Dax-Konzern-Betriebsräten öffentlich wurden – und dann gab es Theater, ob das zulässig ist, ob es nicht strafbar sein kann, ob das Unternehmen die zu viel bezahlten Summen zurückfordern können und ob sie es sogar müssen (um sich nicht strafbar zu machen), wenn man´s lässt. Das sehen die Gerichte ulkigerweise nicht alle gleich, wundert sich auch Arbeitsrechtler Bernd Weller von der Kanzlei Heuking Kühn. Da wird am Ende ein höchstrichterliches Urteil für Klarheit sorgen – so wie in der Untreue-Frage und der Strafbarkeit, tippe ich.

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Lesetipp: Betriebsräte mit viel Geld gewogen machen, ist strafbar: Es ist Untreue der Top-Manager gegenüber der Firma, sagt der Bundesgerichtshof | Management-Blog (wiwo.de)

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Doch wiederum weitgehend unbemerkt bleibt die Fortsetzung, die Nachlese bis hin zum einzelnen Entscheider. Denn von dem können sich die Unternehmen diese Über-Bezahlungen an die Betriebsräte zurückholen, aus seinem Privatvermögen. Das hat jetzt das Landgericht Stuttgart geurteilt. Ausnahmsweise ist so ein Fall mal nachzulesen – und wurde nicht mit einem Vergleich beendet. Der dann vor der Öffentlichkeit versteckt bleibt, dem Richter die Zeit und Mühe des Urteils-Schreibens erspart – aber leider auch eine anderen Betroffenen daraus lernen können.

Wichtig für andere Top-Manager ist so ein Urteil auch als Warnung, deren Existenz  womöglich ebenfalls auf dem Spiel stehen könnte. Je nachdem, wieviel Geld sie in ihrem Job vorher verdient und auf die hohe Kante gelegt haben.

Historische Straßenbahn im Rheinland (Foto: C.Tödtmann)

Der Vorstand der Stuttgarter Straßenbahn muss SSB 580.000 Euro erstatten

Der schlimmste denkbare Fall ist für den EX-Vorstand der Stuttgarter Straßenbahn (SSB) nicht eingetreten: Dann wäre er vom Landgericht zu über 1,9 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt worden – zu zahlen an seinen früheren Arbeitgeber SBB. Aus seinem Privatvermögen. Weil er den Betriebsräten zu viel Geld gezahlt habe.  Am Ende verurteilte die 31.Kammer für Handelssachen den Ex-Vorstand und Arbeitsdirektor zu 580.000 Euro Schadenersatz (Aktenzeichen 31 O 78/20 KfH) – die jahrelangen überhöhten Betriebsrätevergütungen. Konkret ging es dabei  „um nicht gesetzeskonforme Höhergruppierungen, um die Gewährung von Zulagen, um Sitzungsgelder und pauschale Aufwandsentschädigungen“, so die Stuttgarter Richter.

Der Vorwurf: Der Mann habe seine Pflichten als Vorstand verletzt. Zusatzvergütungen für die Wahrnehmung der Betriebsratstätigkeit darf kein Arbeitgeber gewähren, so die Richter. Und selbst wenn ein Vorstand oder Geschäftsführer nicht mal selbst entscheidet über Zusatzgeld für die Arbeitnehmervertreter, so muss er ein Compliance-System einrichten und das überwachen. Das Topmanagement ist dann für die Wiederherstellung gesetzeskonformer Zustände verantwortlich.

Wie die üppigen Zahlungen an die Betriebsräte herauskamen? Die Nachfolgerin des Ex-Vorstands kam drauf und ließ die Vorgänge aufarbeiten.

Warum gerade das jetzt das größte Risiko für ausscheidende Topmanager wird? Weil die Nachfolger hat selbst die Pflicht haben, diese Missstände sofort abzustellen, das Geld fürs Unternehmen wieder einzutreiben und so ihre eigene Haftung verhindern. Würden auch sie es laufen lassen, müssten sie selbst dafür eines Tages grade stehen: Dass sie es unterlassen haben, die Überbezahlung und Untreue gegenüber der Firma  abzustellen.

 

 

Lesetipp:

Eine Sympathiewahl ist eben keine Topmanager-Karriere (wiwo.de)

 

Betriebsräte-Gehälter als Zeitbombe für Top-Manager: Sie dürfen nicht mehr Gehalt bekommen als vor ihrer Wahl – alles andere ist Untreue der Top-Manager. Für die dürfte der Boden heiß werden. | Management-Blog (wiwo.de)

 

Management-Blog jetzt unter den Top-Ten im Blogger-Relevanzindex 2022 – es gibt was zu feiern! Wer die Top-100 Blogs sind – hier die ganze Liste | Management-Blog (wiwo.de)

 

 

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