Lesetipp wiwo.de: „Drecksladen“ whatsappen gefährdet den Job – wenn Chats unter Kollegen zur Kündigung führen

Lesetipp wiwo.de: 

Beleidigungen im Job

Dampf ablassen im Whatsapp-Chat? Nur unter Kollegen? Auch das kann zur Kündigung führen, wenn ein neuer Chat-Kollege all die Pöbeleien, Flegeleien, Beleidigungen, Machosprüche aus neun Jahren auf mehr als 300 Seiten an den Betriebsrat weitergibt. So war´s in dem Fall der Tuifly-Angestellten, deren Kündigung das Bundesarbeitsgericht beurteilen musste. Arbeitsrechtler Sebastian Maiß von Michels.pkms analysiert im Interview auf wiwo.de die Lage.

 

https://www.wiwo.de/erfolg/beruf/beleidigungen-im-job-dampf-ablassen-im-chat-auch-das-kann-zur-kuendigung-fuehren/29354006.html

Worum es konkret ging? Um extrem beleidigende, rassistische, sexistische und zu Gewalt aufstachelnde Äußerungen in einer privaten Whatsapp-Gruppe mit sieben Teilnehmern. Gepostet wurde etwa: „Drecksladen“, „Der soll bloß abhauen der Knecht“, „F. hasse ich am meisten“, „Bomben platzieren?“, „Ich sehne den Tag herbei, wo diese Bude anfängt zu brennen“, „M. dicke Titten… das war’s“, „Wollen die mich verarschen? Wenn sie bläst überlege ich es mir nochmal“ oder „Gewöhnt Euch dran. Mit Türken an der Spitze wird das nix mit dieser Stadt und diesem Verein“.

Anwalt Maiß erklärt: „Solche Äußerungen in Vertraulichkeitsbeziehungen mit Kollegen sind deshalb geschützt. Hebt ein Gesprächspartner – gegen den Willen des Kollegen, der über den Arbeitgeber lästert – diese Vertraulichkeit auf, geht dies erst mal nicht zu Lasten des Arbeitnehmers. Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer berechtigterweise davon ausgehen durfte, dass seine Äußerungen gegenüber den Kollegen vertraulich bleiben. Dies hängt nach dem aktuellen BAG-Urteil auch davon ab, was gepostet wurde, wie groß die Gruppe ist und wie sie sich zusammensetzt.“

…. mehr im Interview auf wiwo. de

 

Sebastian Maiß (Foto: C.Tödtmann)

 

 

 

 

 

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