Homeoffice: Wenn manche Unternehmen künftig Büromiete sparen und die Kosten ihren Mitarbeitern aufhalsen wollen, via Betriebsvereinbarung

Das Homeoffice ist gekommen, um zu bleiben. Obwohl viele ihr Office nicht mal in ihr Zuhause eingeladen hatten.

Der Chef des Autoherstellers Opel, Michael Loscheller will künftig die meisten seiner Büromitarbeiter künftig nicht mehr sehen. Oder jedenfalls nicht mehr so oft und lange. Und eben nicht persönlich. Wenn das normale Arbeitsleben wieder losgeht. Und wenn die Opelaner dann in die Firma kommen, sollen sie keinen eigenen Schreibtisch mehr haben. Das ist das Fazit eines Berichts im „Handelsblatt“. Auf englisch: Desksharing. Im Ergebnis: Wer noch ein eigenes Büro hatte mit einem richtigen Namensschild an der Tür, das ihn insgeheim sehr stolz machte, wird es verlieren.

 

(Foto: PR/Opel)

 

Ob das diejenigen freut, die wegen Corona in den eigenen vier Wänden am Küchentisch oder auf dem Bett mit einem kleinen Laptop und provisorischem Equipment arbeiteten? Weil sie einerseits ihre Gesundheit schützen und andererseits die Firma nicht im Stich lassen wollten? Die Aussicht, den Rest ihres Arbeitslebens nunmehr isoliert im Heim, das wahrscheinlich nicht mal ein Arbeitszimmer hat, zu verbringen, dürfte viele erschrecken.

 

Opel ist jedenfalls nicht das einzige Unternehmen, das auf diese Weis seine Effizienzgewinne weiter steigern will. Insbesondere Konzerne haben gemerkt, wieviel Miete sie einsparen könnten und etliche Manager bastelten seit dem Herbst an ihrer zukünftigen neuen Arbeitswelt: Großraumbürolösungen mit Schreibtischen, die nicht nur einem einzelnen gehören, und die Mitarbeiter zum Teil zuhause lassen. Nur, die Betriebsräte toben, dass die Unternehmen die eingesparten Vorteile nicht an die Arbeitnehmer weitergeben wollen, erzählt ein Unternehmensberater der lieber anonym bleiben will.

Wie es soweit kommen konnte? Die Arbeit fluppte in den Fluchtburgen auch von zuhause aus, das Unerwartete trat ein: Die Mitarbeiter blieben produktiv. Dabei: die waren ja nur in ihrer Angst um ihre Gesundheit in die Homeoffices geflüchtet, die den
Namen Office oft nicht verdienen. Die einen arbeiteten im Schlafzimmer unterm Dach, fensterlos im keller die anderen und wieder andere mitten in der Küche. Ständige  Störungen und Unterbrechungen von Paketboten, Handwerkern, Kindern mit Homeschooling-Aufgaben undsoweiter inklusive. Die, die in 80-Quadratmeter-Wohungen mit zwei Kindern ihren normalen Job leisten müssen, deren Nerven waren zunehmend blanker. Die anderen, die vor der Pandemie drei Stunden Fahrzeiten mit Bahn und Bus hatten, sind die andere Fraktion, die nicht mehr zurück will ins Büro.

 

Recht auf Homeoffice-Recht gibt´s nicht, Pflicht zum Homeoffice aber auch nicht

Henriette Norda (Foto: PR/DLA Piper)

Wegen der hohen Corona-Fallzahlen hatte der Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2021 ein Recht auf Homeoffice geschaffen, vorübergehend. Nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber bis dahin verpflichtet, den Mitarbeitern Homeoffice anzubieten, soweit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, sagt Henriette Norda, Arbeitsrechtlerin von DLA Piper. Doch darüber hinaus gibt es für Arbeitnehmer bisher keinen Rechtsanspruch auf Homeoffice. Wenn der Arbeitgeber kein Homeoffice einführen möchte, kann der Betriebsrat nichts machen.

 

Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung und Eingriffe in die private Lebensführung

So kann der Betriebsrat den Arbeitgeber nicht dazu zwingen, Homeoffices zuzulassen, sagt Anwältin Norda. Nur wie ist es umgekehrt? Können Unternehmen ihre Mitarbeiter verbannen? Selbst wenn sich Betriebsrat und Unternehmen auf die Möglichkeit zur Einführung von Homeoffices verständigen, könne das Unternehmen via Betriebsvereinbarungen keine Pflicht zur Arbeit zuhause einführen, erklärt Norda. „Solch eine Verpflichtung zum Homeoffice würde in die private Lebensführung der Mitarbeiter eingreifen und dazu sind die Betriebsparteien nicht befugt.“ Andreas Notz, Arbeitsrechtler bei der Großkanzlei Rittershaus liefert den Grund: „Dagegen steht immerhin das das Grundgesetz mit seinem Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung in Artikel 13.“

 

Juristisches Neuland: Homeoffices, um Mietkosten wegzuverlagern

Andreas Notz (Foto: PR/Rittershaus)

Im Klartext: Wer sein Office nie ins Home einladen wollte, braucht es auch nach der Pandemie nicht tun. Versuchen Unternehmen, Angestellte durch eine einseitige Anordnung dauerhaft in ihrer Wohnung arbeiten zu lassen, dürften sie vor Gericht schlechte Karten haben, schätzt der Mannheimer Jurist Notz. Insgesamt gilt: Die ganze Thematik Homeoffice ist juristisches Neuland, so eine Pandemiesituation hat es noch nie gegeben.

 

 

Tatsächlich kamen viele traditionelle Unternehmen, die sich früher vehement gegen Homeoffices stemmten und sie jahrelang nur ihren Führungskräften als Goodie gewährten, schon im vergangenen Jahr plötzlich auf den Geschmack und drehen nun den Spieß um. Die Aussicht, mit weniger Büromiete Kosten zu sparen, erscheint zu verlockend. „Schon wenige Monate nach Beginn der Pandemie überlegten viele Arbeitgeber, wie sie ihr neues Ziel, das hohe Level des Homeffice auch nach der Krise beizubehalten und die Mitarbeiter dauerhaft aus den Büros fern zu halten, erreichen können“, berichtet Arbeitsrechtler Jan Tibor Lelley von Kanzlei Buse.

 

 

Jan Tibor Lelley (Foto: Buse Heberer)

Jan Tibor Lelley (Foto: Buse/PR)

„Viele Mitarbeiter werden nun davon überrascht, obwohl sie darauf hätten kommen können“, beobachtet er. „Arbeitsbedingungen können Unternehmen per Betriebsvereinbarung verschlechtern, man muss nur den Betriebsrat auf seine Seite ziehen“, resümiert Arbeitgeberanwalt Lelley.

 

 

Was sie zunächst erst als Recht und Privileg empfanden, wollen Unternehmen plötzlich am liebsten zur Pflicht machen. Während Mitarbeiter von zuhause aus oft unter erschwerten Bedingungen, auf beengtem Raum und oft mit Rückenproblemen wegen ungeeigneter Sitzmöbel den Betrieb am Laufen hielten, schmiedeten Topmanagement und Controller neue Pläne. Fernab vom Tagesgeschäft und ohne die Arbeit wirklich zu kennen – das Ziel: Künftig die Büroflächen zu verkleinern. „Ob diejenigen mitreden konnten, die die Arbeit kennen, ist die Frage,“ bezweifelt Lelley.

 

Das neue Einsparpotenzial: Bürofläche

Der Arbeitsrechtler begleitet seit einem Jahr Unternehmen, die ab Mai 2020 zuerst Betriebsvereinbarungen nur für die Notlösungen abschlossen. „Da waren die Mitarbeiter noch dankbar, dass ihre Gesundheit geschützt wurde und glaubten an eine Ausnahme“, sagt der Jurist. Doch dann folgten rasch Betriebsvereinbarungen, die flächendeckend Homeoffices etablierten. Lelley: „Viele Unternehmen wollen jeden zweiten Mitarbeiter oder mehr im Homeoffice lassen, manche Unternehmen sehen das als großen Benefit, aber den allermeisten geht es um die Einsparpotenziale.“

 

Am rigidesten gingen internationale Unternehmen vor. Sie versuchen, ihrer Belegschaft eine Pflicht zum Arbeiten im Homeoffice durch die Hintertür der Betriebsvereinbarung aufzuzwingen. Manchen Betriebsräten kommt das persönlich entgegen, andere versuchen, zumindest ein paar Vorteile für die Mitarbeiter hinein zu verhandeln, schildert Lelley. Manche Unternehmen zahlen dann ihren Leuten eine Pauschale bis zu 1 000 Euro im Jahr, quasi als Mietbeteiligung. Die Büroausstattung samt Schreibtischstuhl und die IT sind kein Thema, daran würden die Unternehmen es nicht scheitern lassen, berichtet der Jurist.

 

Mittelständler wollen ihre Leute nicht zu Dingen zwingen, die sie nicht wollen

Mittelständler fahren diese Strategie dagegen eher nicht, beobachtet der Essener Anwalt. Die seien „näher dran an ihren Mitarbeitern und wollen sie nicht zu Dingen zwingen, die sie nicht wollen“, so Lelley.

 

Was Betriebsvereinbarungen regeln? Die Arbeitszeiten oder den Arbeitsschutz und insbesondere, wie der Arbeitgeber die Einhaltung von beidem auch in den heimischen Wohnungen sicherstellen kann.

 

Bei regelgerechten Verträgen zu Tele-Arbeitsplätzen, wie es sie schon lange vor Corona gab, räumt der Mitarbeiter der Firma und den Aufsichtsbehörden für diese Kontrollzwecke ein jederzeitiges Betretungsrecht seiner Wohnung ein. „So etwas darf in einer Betriebsvereinbarung allerdings nicht festgeschrieben werden“, warnt Lelley. Und wenn, dann wäre es rechtswidrig und ungültig. Manche handgestrickten Betriebsvereinbarungen sehen auch rechtswidrige Dinge vor, beobachtet Lelley. Etwa dass der Mitarbeiter selbst das Risiko trägt, wenn er Arbeitgeber und Behörden nicht freiwillig ein Betretungsrecht gewährt.

 

Homeoffice (Foto: C.Tödtmann)

 

Den Arbeitsschutz wegdelegieren per Checkliste

Manche Arbeitgeber werden den Mitarbeitern bald Checklisten aushändigen und versuchen die lästige Pflicht zum Arbeitsschutz an die Arbeitnehmer weg zu delegieren, erwartet Lelley.

 

Ähnlich wie bei den Arbeitszeitgesetzen, die auch im Homeoffice gelten und die Entgrenzung der Arbeit ja gerade verhindern sollen. Je nach Betrieb setzen manche Unternehmen Arbeitszeiten auch für Homeoffices von neun bis 17 Uhr fest. Doch nur in die Betriebsvereinbarung hineinzuschreiben, dass sich Mitarbeiter versichern, sich daran zu halten, ist laut Lelley „ein allzu naiver Ansatz“. Stattdessen müssten Arbeitgeber die Mitarbeiter im Falle von Vertrauensarbeitszeit oder mit Arbeitszeitkonten entweder verpflichten, alles zu dokumentieren oder auch technische Lösungen mit Apps einsetzen.

 

Arbeitszeitverstöße auch in Corona-Zeiten und in Homeoffices sind keine Einzelfälle, doch Kontrollen fehlen.„Manchmal grätscht ein Betriebsrat oder ein Konkurrent dazwischen, aber die Aufsichtsbehörden haben gar nicht genug Personal, um neben den – ohnehin schon bestehenden Aufgaben – nun auch noch coronabedingten Anforderungen bei Arbeitgebern, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Regeln in den Homeoffices zu überprüfen.“

 

Weitere Punkte, die ungeklärt und juristisches Neuland sind: Wie wird der Datenschutz sichergestellt, wenn im Küchen-Homeoffice die ganze Familie die Zoomsitzungen mithört? Oder jeder Nachbar, der zum Glas Wein kommt, die Firmenakten sieht. Oder wie die Unfallverhütungsvorschriften umgesetzt werden? Und ob im Falle eines Unfalls Arbeitgeber und Berufsgenossenschaft sich die Wohnung mal anschauen dürfen. Arbeitsgerichte werden wohl künftig noch etliche Streitfragen in Betriebsvereinbarungen beurteilen müssen.

 

Wenn Firmen Fakten geschaffen und Büros einfach aufgelöst haben

Bitter ist es für diejenigen Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber schon Fakten geschaffen, ganze Büros aufgelöst haben und ihnen nur noch ihre Versetzung mitteilungen. Und sie auf dem Weg zum dauerhaften Homeoffice zwingt. Notz weiß von Arbeitnehmern, die ihre so verlorenen Arbeitsplätze wieder einklagen wollten.

Doch üblicherweise enden diese Streitigkeiten mit einer Abfindung und der Mitarbeiter bleibt draußen. Wenn nach der Pandemie überhaupt noch Geld für eine Abfindung da ist, denn das sei bei vor allem bei manchen Start-ups nicht der Fall, erzählt der Mannheimer.

Womöglich wird das häusliche, abgetrennte Arbeitszimmer eines Tages in diesen Homeoffice-dominierten Unternehmen zum Einstellungskriterium. Kandidaten mit Eigenheim und viel Platz in den Vorstädten oder auf dem Land sind für diese Unternehmen einfach billiger.

 

 

 

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Alle Kommentare [1]

  1. Der Bericht ist zu einseitig beleuchtet. Ich bin ein Arbeitnehmer der am liebsten immer von zuhause aus arbeiten würde. Ich wäre auch bereit mein Büro durch Schreibtischsharing aufzugeben. Mein Arbeitgeber tut sich schwer mit homeoffice, vermutlich wegen mangeldem Vertrauens gegenüber der Mitarbeiter im homeoffice und vor allem aufgrund des Kontrollverlustes durch die Führungskräfte. Ich wäre für ein Recht auf homeoffice für Arbeitnehmer, die dies in Anspruch nehmen wollen. Voraussetzung ist ein Aufgabengebiet, welches homeoffice-fähig ist. Aber auch hier kann der Arbeitgeber dies hindrehen wie er will. Es gehört eine einheitliche verbindliche Regelung seitens der Politik her, die arbeitnehmer- und arbeitgeberfreundlich ist und die Lebensqualität des Arbeitnehmers steigert.