„Ich darf das, weil ich es kann“. Frei von Unrechtsbewußtsein – ganz oben auf der obersten Hierarchiestufe der Unternehmen. Oder: Wenn Top-Manager wie Thomas Middelhoff erst abheben und dann tief fallen. Weil sie nicht mehr richtig von falsch unterscheiden können. Ein Kommentar von Ulrich Goldschmidt, dem Vorstandsvorsitzenden des Verbands Die Führungskräfte.
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Ulrich Goldschmidt, Vorstandsvorsitzender des Verbands Die Führungskräfte
Nachdem der Bundesgerichtshof die Verurteilung des früheren Karstadt-Vorstands Thomas Middelhoff zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestätigt hat, bleibt die Frage: Wie konnte es überhaupt dazu kommen? Warum setzt sich ein anerkannter und überaus gut bezahlter Top-Manager dem Risiko aus, strafrechtlich belangt zu werden? In solchen Fällen ist der Versuch einer rationalen Erklärung, dem Hinweis auf eine mögliche Bereicherungsabsicht in der Regel viel zu simpel. Bei Spesenbetrügereien von Top-Managern mit mehreren Millionen Jahresgehalt liegen die Ursachen tiefer.
Tatsächlich sind es Fälle einer dramatischen Deformation der Persönlichkeitsstruktur, ausgelöst durch Übertragung nahezu unbegrenzter Macht im Unternehmen und befördert durch den Verlust jeglicher Bodenhaftung. Diese Menschen sind nicht so geboren und haben im Elternhaus vermutlich auch andere Werte vermittelt bekommen.
Verloren gegangen ist ihnen aber im Laufe der Zeit das Gefühl für Grenzen und für die Unterscheidung von richtig und falsch im eigenen Verhalten. Oder wie Oscar Wilde es sagte: „Ich kann allem widerstehen, nur der Versuchung nicht.“
Das Gefühl der Unantastbarkeit
Im Klartext: Was bei Thomas Middelhoff und anderen zu sehen, ist Hybris, ist Anmaßung, ist Selbstüberschätzung und zwar in extremen Ausprägungen bis hin zu strafrechtlich relevantem Verhalten. Solche Straftaten lassen sich oft nur damit erklären, dass sich bei den Tätern wohl ein Gefühl der Unantastbarkeit eingestellt hat. Sie nehmen für sich das Dogma der Unfehlbarkeit in Anspruch. Selbstverständlich ist es aber anmaßend und nicht zu akzeptieren, wenn jemand aus seiner Position im Top-Management für sich das Recht ableitet, eigene Spielregeln aufstellen zu dürfen. Diese Anmaßung und Fixierung auf die eigene Person ist aber zugleich Ausdruck mangelnder Wertschätzung gegenüber anderen, zum Beispiel den eigenen Mitarbeitern. Es ist schon pikant, wenn Manager Compliance-Verstöße im Unternehmen gnadenlos verfolgen lassen, die Regel für sich selbst aber außer Kraft setzen. Hier wird nicht Maß gehalten, sondern mit zweierlei Maß gemessen.
Keine Sonderrecht für Vorstände, die Vorbild sein sollen
Führungskräfte müssen sich auch stets ihrer Vorbildfunktion bewusst sein. Spesenbetrug ist für niemanden ein Kavaliersdelikt. Nimmt sich aber der Vorstand hier gegen geltendes Recht Sonderrechte heraus, setzt er damit zum einen ein fatales Signal nach innen und muss außerdem stets damit rechnen, dafür zur Verantwortung gezogen werden, weil er in seiner Funktion auch ganz besonders unter Beobachtung steht. Wer in der Führungsverantwortung steht und sich so verhält, darf sich nicht wundern, wenn eigene Mitarbeiter die Frage nach dem gleichen Unrecht für alle stellen. Damit ist der Compliance-Virus im Unternehmen eingepflanzt.
„Wer sich selbst nicht zügeln kann, ist zum Regieren nicht fähig“, wusste schon Konfuzius. Seine auf die Mächtigen und Herrschenden seiner Zeit gemünzte Aussage trifft auch heute auf Politiker wie auf Wirtschaftslenker gleichermaßen zu.
Glücklicherweise ist das kein Massenphänomen, denn die meisten Manager machen ihren Job mehr als ordentlich und beachten die Regeln. Sie wissen oder ahnen vielleicht sogar: Schon für die antiken Philosophen gehörte das „Maß halten“ zu den Kardinaltugenden. Und seit Menschengedenken wird gegen dieses Gebot verstoßen. Besonders auffallend ist das natürlich, wenn Top-Manager über die Stränge schlagen. Schnell wird dann öffentlich von Selbstbedienungsmentalität gesprochen und der allgemeine Verfall der Sitten in den Unternehmen beklagt.
Wenn der moralische Kompass dringend justiert werden muss
Aber Vorsicht: Alle Moralapostel seien vor schnellen, aus der Hüfte geschossenen Vor- und Pauschalverurteilungen gewarnt. Sie sollten bedenken, dass ihre eigene Tugendhaftigkeit möglicherweise nichts anderes ist als ein Mangel an Gelegenheit. Sich selbstgerecht mit seinem Urteil über andere zu erheben und dabei seine eigene Fehlbarkeit auszublenden, ist ebenso eine Anmaßung wie der Glaube, man dürfe ungestraft gegen die Spielregeln verstoßen, nur weil man in der Unternehmenshierarchie bis ganz nach oben aufgestiegen ist.
In beiden Fällen sollte der moralische Kompass dringend justiert werden. Bei Rechtsverstößen geschieht dies dann notfalls mithilfe der Justiz.
Besser ist es natürlich, Manager, die der Versuchung erliegen könnten, rechtzeitig vor sich selbst zu schützen. Gibt es Anzeichen für ein Fehlverhalten, sollte man nicht darauf vertrauen, dass der Betroffene dieses selbst abstellt. In diesen Fällen ist immer wieder feststellbar, dass die Täter keinerlei Unrechtsbewusstsein hatten, sondern nach dem Motto handelten „Ich darf das, weil ich es kann“ und sich womöglich noch selbst einredeten, sogar im Interesse des Unternehmens zu handeln. Ein Motto mit verheerenden Folgen. Hier sind insbesondere die Aufsichtsräte gefordert, die sich bei ihrer Aufsichtspflicht durchaus von der Compliance-Abteilung unterstützen lassen sollten.
Bei einem solchen Derailment, einem Entgleisen des Managers muss der Aufsichtsrat eingreifen und zwar schon bei den ersten Anzeichen. Solche Themen nicht anzusprechen, weil er es vielleicht als unangenehm empfindet, ein heikles Thema anzusprechen, lassen den Aufsichtsrat mitschuldig werden. „Unangenehm“ ist keine juristische Kategorie, mit der sich in diesen Fällen arbeiten lässt.
Man kann es gar nicht oft genug betonen: Führungskräfte, die an der Spitze ihres Unternehmens stehen, bewegen sich rechtlich oft auf sehr dünnem Eis. Der strafrechtliche Untreue-Tatbestand ist beispielsweise nicht erst dann erfüllt, wenn das Vermögen des Dienstherren beschädigt ist.
Für diese Straftat reicht bereits die Vermögensgefährdung aus.
Oben in der Hierarchie zu sein, ist kein Freifahrtschein für Gesetzesverstöße
Wer als Unternehmer handelt und ein unternehmerisches Risiko eingeht, muss wissen, dass er allein damit in gefährliche Nähe eines strafrechtlich relevanten Verhaltens kommt. Umso törichter ist es dann aber, auch noch bewusst gegen geltendes Recht zu verstoßen. In der Unternehmenshierarchie ganz oben zu stehen, ist kein Rechtfertigungsgrund dafür, die für alle geltenden Spielregeln zu ignorieren.
Selbst wenn am Ende keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe stehen sollte, sondern ein Manager mit einer Geldstrafe oder einer Einstellung des Verfahrens mit Geldauflage davonkommt, ist der Imageschaden doch häufig so schwer, dass die Karriere schlagartig beendet ist. Und gegen Imageschäden hilft keine Versicherung. Ein solcher Absturz abgehobener Top-Manager ist schmerzhaft – und meist endgültig.
Thomas Middelhoff hätte die Bibel studieren sollen, sie enthält viele Lebensweisheiten:
Wer also meint, er stehe fest und sicher, der gebe Acht, dass er nicht zu Fall kommt.
1.Korinther 10,12
Keiner soll höher von sich denken, als es angemessen ist. Bleibt bescheiden und sucht das rechte Maß!
Römer 12,3
Auf Stolz folgt Sturz, nach Übermut kommt Untergang.
Sprichwörter 16,18
Aber viele, die die Ersten sind, werden die Letzten und die Letzten werden die Ersten sein.
Matthäus 19,30