Ein Abend in einer Varieté-Show mit einem Drei-Gänge-Menü und Glühwein-Empfang mit Weser-Blick sorgte zwei Jahre lang für Ärger. Der Fehler der beiden Angestellten der Stadt Bremerhaven nämlich war, dass sie sich die Einladung für sie als „ausgewählte Kunden“ mit Partnern von einem Geschäftspartner im Jahr 2013 nicht von ihrem Vorgesetzten genehmigen ließen. Heraus kam die Sache dann, weil ihre Abteilungsleiterin die Einladung in den E-Mails des einen Mitarbeiters fand und die beiden wegen Korruptionsverdachts meldete.
Doch was dann passierte, hatte die Frau sicher nicht erwartet: Zwar folgte ein Gespräch der Frau mit dem Oberbürgermeister, und es wurde entschieden, keine Strafanzeige gegen die beiden betroffenen Mitarbeiter zu stellen. Schon am nächsten Tag stellten beide Betroffenen einen Versetzungsantrag in andere Abteilungen. Doch sechs Tage nach dem Gespräch beim Oberbürgermeister wurde die Abteilungsleiterin – zu ihrer Überraschung – von ihren Aufgaben entbunden. Mit sofortiger Wirkung.
Damit nicht genug: Die Behörde ließ nach der Freistellung der Abteilungsleiterin auch gleich die Schlösser ihrer Abteilung austauschen.
Die Begründung der Behörde für das Ganze: Die Versetzungsanträge ihrer beiden bisherigen Mitarbeiter und einem belasteten Betriebsklima. Das bestehe nämlich schon seit zwei Jahren, hatte einer der beiden betroffenen Mitarbeiter vorgebracht. Ein Lösungsgespräch mit allen Beteiligten zusammen war aber nicht einmal versucht worden.
Hiergegen wehrte sich die Abteilungsleiterin mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Bremen – das sie am Ende gewann und ihren früheren Job zurück bekam.
Wenn jeder das Passwort von jedem Kollegen kennt
Heraus kam, dass die Abteilungsleiterin diesen Mitarbeitern mehrmals gerügt hatte, weil er heimlich im Keller rauchte und den Farbdrucker für private Kopien nutzte. Doch auf seine E-Mails habe sie zugreifen müssen, weil er schon seit drei Wochen krank war, sie aber seine Papierbestellungen abwickeln musste. Dies war üblich in der Abteilung und die Kollegen kannten sogar die gegenseitigen Passworte für die Computer. Allein das zeige, dass die Mitarbeiter diese PC-Zugriffe in ihrer Abwesenheit billigten, urteilten die Richter des Verwaltungsgerichts Bremen (Aktenzeichen 6 K 1003/14). Das allein belege kein schlechtes Betriebsklima und eine Meldung wegen Korruptionsverdachts führe nun mal zu Spannungen in einer Abteilung, so die Richter. Und dass die Frau den möglichen Verdacht des Verstoßes gegen die Korruptionsrichtlinie melden musste, bezweifelten die Richter ebenso wenig.
„Mitarbeiter, die intern auf tatsächliche Missstände hinweisen, dürfen nicht benachteiligt werden“, erläutert Arbeitsrechtler Boris Dzida von der Kanzlei Freshfields. Denn:“Sie verhalten sich rechtmäßig und dürfen hierfür nicht vom Arbeitgeber bestraft werden.“
Ohne Verschulden am schlechten Betriebsklima auch keine Versetzung
Im konkreten Fall urteilten die Richter weiter: Man dürfe die Abteilungsleiterin auch deshalb nicht versetzen, wenn sie sie an der Entstehung des Spannungsverhältnisses „kein, auch nur teilweises Verschulden trägt“. Wer einen Korruptionsverdacht meldet, müsse vor Sanktionierungen durch Kollegen geschützt werden. Und die Umsetzung der Abteilungsleiterin sei erst auf die Versetzungsgesuche der beiden Kollegen hin selbst von ihren Aufgaben entbunden worden.
Die einzige Option ist oft: Stillhalten
Wie schwierig die Lage für Whistleblower ist oder für die, die sich mit dem Gedanken tragen, missbräuchliches Verhalten zu melden, zeigt auch das Statement von David Kaye, dem Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für Meinungsfreiheit auf deren Vollversammlung vor wenigen Wochen: Viel zu oft gebe es keinen richtigen Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen für jene, die mutmaßliches Fehlverhalten enthüllen könnten. Deswegen „ist Stillhalten oft die einzige Option, die ihnen bleibt“.
Interessanter Prozess. In den Niederlanden gibt es bestimmte Regelungen um Glöckner zu schützen. Das ist aber nicht immer der Fall. Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft haben beispielsweise keinen Vorteil bei dieser Regelung. Eventuell interessiert Sie auch das Arbeitsrecht in den Niederlanden. Werfen Sie ruhig einen Blick auf unseren Blog. Unsere Firma hat viel Erfahrung auf dem Gebiet und schreibt regelmäßig über aufsehenerregende Prozesse. https://www.amsadvocaten.de/tatigkeitsbereiche/das-niederlandische-arbeitsrecht/