Schon ein unerwünschter Spitzname ist übergriffig – und was sonst noch so?
Was ist eigentlich übergriffig? fragt Thomas Hey, Arbeitsrechtler bei der Kanzlei Bird & Bird. Die Antwort ist schwierig. Fragt man zehn Leute, bekommt man zwölf Meinungen, sagt er. Ein Gastbeitrag.
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