Die überraschende Forderung des DFK am Equal-Pay-Day: Nur Lohntransparenz hilft noch

Schluss mit der Geheimnistuerei: Lass uns mal unseren Lohn vergleichen

Für meine größte Überraschung sorgt heute – am Equal Pay Day, wo es um die Lohngleichheit von Männern und Frauen geht – der DFK Berufsverband für Fach- und Führungskräfte. Die meisten anderen Verbände oder Marktforscher machen heute auf den Mißstand der Ungleichbehandlung – genannt Gender Pay Gap – aufmerksam und rechnen vor, dass Frauen in Deutschland rund ein Fünftel weniger Lohn (Statistisches Bundesamt am 9.3.2021: 18 Prozent) bekommen. Immer noch. Auch nach vielen Jahren der Thematisierung und trotz eines Entgelttransparenzgesetzes.

 

Achselzuckende Akzeptanz fürs wirkungslose Entgelttransparenzgesetz

Dieses Gesetz ist nämlich „praktisch bedeutungslos“, redet heute der DFK-Vorstandsvorsitzende Michael Krekels Tacheles. Ärgerlich genug, dass das so ist, dass es so bleibt und achselzuckend akzeptiert wird. Doch der DFK wagt sich mit dieser Forderung an die Öffentlichkeit: Der Verdienst sollte nicht länger tabuisiert werden, im Klartext: Das Gewese und Verheimlichen der Gehälter der Kollegen untereinander und in den Unternehmen überhaupt sollte ein Ende haben, nur Transparenz könne für Gleichheit sorgen.

 

Der Bluff mit der Stllschweigensklausel im Arbeitsvertrag

Klar sind die Deutschen dran gewöhnt, nicht über die Höhe ihres Gehalts zu reden, manchmal nicht mal mit dem Partner. Viele Angestellten fallen auch auf die Verschwiegenheitsklausel in ihrem Arbeitsvertrag herein, die da zwar sehr oft steht, tatsächlich aber unwirksam ist. Aber wenn´s da schon mal so steht, halten sich die allermeisten dann eben doch dran – und das ist ja auch das Kalkül der Unternehmen.

 

Michael Krekels, Geschäftsführer vom DFK

 

„Transparenz ist der erste und wichtigste Schritt auf dem Weg zur Lohngleichheit. Es  braucht klare Regen von der Einstellung, der Gehalts-Analyse über Stellenbewertungen bis zu konkreten Umsetzungsschritten, damit Lohngerechtigkeit endlich besser durchgesetzt werden kann“, sagt Krekels.

 

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Strenge EU-Richtlinie kommt auf Deutschland zu

Der einzige Lichtblick – wenn auch in weiter Ferne: Die Fair-Pay-Richtlinie der EU-Kommission. „Die EU-Richtlinie fasst viele Regelungen, die auch im Entgelttransparenzgesetz enthalten sind, strenger. Zum Teil schafft sie aber auch gänzlich neue Vorgaben. Da das deutsche Gesetz so gut wie keinen Effekt hatte, ist dies auch der konsequente Schritt. Europa verleiht dem Papiertiger namens Entgelttransparenzgesetz endlich Zähne“, ergänzt Sebastian Müller, ebenfalls vom DFK. Ein Kulturschock für die Deutschen, die – anders als die Skandinavier – soviel Offenheit nicht kennen.

 

Pauschales Anprangern ist wirkungslos

Dass bei derlei Missständen die Hinweise auf Makro-Zahlen nicht genügen, zeigt eine aktuelle Auswertung vom Marktforscher Statista/Eurostat. Danach sind die Zahlen der Ungleichbehandlung seit Jahren nahezu unverändert: Innerhalb der letzten 15 Jahre verringerte sich die Lohnlücke hierzulande nur um etwa fünf Prozent, heisst es da. Die geringste Ungleichbehandlung hat Luxemburg mit 0,7 Prozent. In Slowenien und Rumänien liegt der Verdienstunterschied bei lediglich 3,1 und 2,4 Prozent.

 

Würden Frauen selbstbewusster in Gehaltsverhandlungen reingehen, sähe es vielleicht längst anders aus. Laut Umfrage von Job-Portal Glassdoor – nur 47 Prozent der befragten Frauen sagten, dass sie selbstbewusst in Verhandlungen gehen, bei den Männern waren es 66 Prozent. Frauen fällt es oft schwer, am Arbeitsplatz selbstsicher zu sein und die eigenen Leistungen anzuerkennen, obwohl 73 % von ihnen der Meinung sind, dass sie derzeit eine Gehaltserhöhung verdient hätten, heisst es in der Glassdoor-Studie.

 

 

 

Lesetipp:

Angst, Angst, Angst – schon nachzufragen, löst bei Arbeitnehmern Ängste aus. Zum Stichwort: Entgelttransparenzgesetz

https://blog.wiwo.de/management/tag/entgelttransparenzgesetz/

 

Und auch hier:

Auskunftsanspruch: Und dann kennt man irgendeinen Mittelwert und ist keinen Meter weiter. Die Klippen des Entgelttransparenzgesetzes. Gastbeitrag von Vangard-Arbeitsrechtler Maiß

 

 

 

 

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