Versetzung? Nein, danke – Drei Fragen an Arbeitsrechtler Moritz Kunz von Herbert Smith Freehills

Überraschende Versetzungen – womöglich gegen den Willen der Mitarbeiter – sind eine Methode, mit der Unternehmen Mitarbeiter unter Druck setzen. Ist so eine Versetzungs-Anweisung sogar unbillig, wie es Juristen nennen, müssen sich betroffene Mitarbeiter gar nicht erst dran halten, sagt das Bundesarbeitsgericht neuerdings. Das verbessert ihre Position deutlich – bis dahin musste jeder auch noch so willkürliche Versetzungen erst mal befolgen. Vielleicht monatelang.

 

Moritz Kunz, Arbeitsrechtler bei Herbert Smith Freehill (Foto:HSF)

Drei Fragen an Arbeitsrechtler Moritz Kunz von Herbert Smith Freehills:

Hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun in oft genutztes Mobbinginstrument der Unternehmen und ihren Personalchefs zerstört? Arbeitnehmer von Düsseldorf nach Berlin zu versetzen, auch wenn sie Familienväter oder gar Mütter sind? Um sie zu Abfindungsverhandlungen zu nötigen?

Das können in der Tat heikle Situationen für Arbeitnehmer sein. Er hat die Wahl: Entweder der Versetzung nachkommen und die persönlichen Beeinträchtigungen in Kauf nehmen oder eben nicht und seine fristlose Kündigung riskieren. Leistete der Arbeitnehmer einer Versetzung nicht folge, konnte das Unternehmen bislang fristlos kündigen – und zwar egal ob die Versetzung unbillig, also unrechtmäßig war.

Unternehmen müssen dabei die Interessen beider Seiten abwägen. Es können viele Faktoren eine Rolle spielen, auch die familiäre Situation und gesundheitliche Belange.

Die einzige Chance für Angestellte war bislang, so eine Versetzung mit einer einstweiligen Verfügung zu torpedieren. Dies war allerdings schwierig, da die Gerichte nur wenig Zeit haben und die Fakten nur oberflächlich prüfen.

Künftig haben es Arbeitnehmer einfacher: Er muss unbilligen Anweisungen gar nicht erst nachkommen, entschied der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts. Und er kann dann konsequenterweise deshalb auch nicht entlassen werden.

 

Kann sich der Mitarbeiter verweigern?

Nein, weil die Situation für den Arbeitnehmer rechtlich riskant bleibt. Wann eine Versetzung unbillig ist, kann selbst der eigene Anwalt nur abschätzen – aber nicht sicher wissen. Wer das Risiko einer fristlosen Kündigung ausschließen will, dem wird oft nichts anderes übrig bleiben, als erst mal der Versetzung nachzukommen.

 

Auf welche konkreten Job-Situationen wirkt sich dieses Urteil noch aus?

Das Landesarbeitsgericht Hamm befand in der Vorinstanz, dass die Versetzung von Dortmund nach Berlin unrechtmäßig war. Allerdings kann man daraus nicht den Schluss ziehen, dass jede örtliche Veränderung unzumutbar ist. Andererseits kann der Arbeitgeber nicht jede Aufgabe vom Mitarbeiter verlangen. Zum Beispiel: Der Arbeitnehmer darf Aufgaben ablehnen, zu denen er sich wegen seiner Glaubensüberzeugung oder wegen Gewissenskonflikten außerstande sieht. Unzulässig sind auch Weisungen, die sachlich nicht gerechtfertigt sind und nur den einen Zweck haben, den Arbeitnehmer zu schikanieren. Etwa wenn ein Unternehmen einen Angestellten faktisch degradieren will, indem er ihm wichtige Aufgaben und Führungsfunktionen entzieht.

 

 

 

 

 

 

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  1. Nicht jeder kann aber der Versetzung so einfach nachkommen. Auch wenn es heißt, dass eine Kündigung riskiert wird. Meine Freundin sollte nach Irland gehen. Ihr Vater war zu dieser Zeit allerdings sehr krank, sodass in dem Fall doch das Arbeitsrecht greifen müsste oder nicht? In der kurzen Zeit fand sie aber an ihrem Wohnort keine Arbeitsstelle.