Warum auch jüngere Leute so viel Urlaubsanspruch haben wie Ältere

Wer 40 wird soll deshalb nicht mehr Urlaubstage bekommen als jüngere Kollegen, denn diese Vergünstigung in einem Tarifvertrag kann diskriminierend sein, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht.  Geklagt hatte eine Mitarbeiterin im Öffentlichen Dienst, die noch keine 40 Jahre alt war und trotzdem einen Jahresurlaub von 30 Tagen verlangte. Und sie setzte sich durch. Kanzlei Beiten Burkhardt berichtet: „Die tarifliche Urlaubsstaffelung verfolge nicht das legitime Ziel, einem gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen Rechnung zu tragen. Ein gesteigertes Erholungsbedürfnis von Beschäftigten bereits ab dem 40. Lebensjahr lasse sich nicht begründen.“ 

Die angenehme Folge: Alle bekommen nun 30 Tage frei. Marc Spiegelberger, Arbeitsrechtler von Beiten Burkhardt in München erklärt:  „Die Entscheidung ist nicht nur für den Öffentlichen Dienst von Bedeutung, sondern auch für alle Unternehmen der Privatwirtschaft. Solche Staffeln sind in vielen Tarif- und Arbeitsverträgen enthalten.“

Arbeitsrechtler Hans-Peter Löw von Allen & Overy in Frankfurt ergänzt: „Zulässig wäre die unterschiedliche Behandlung nur, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt wäre. Einen höheren Erholungsbedarf ab 30 Jahren hat das BAG aber – nicht überraschend – nicht als ausreichende Legitimation angesehen.“

So auch Spiegelberger: „Bei Regelungen, die jüngere gegenüber älteren Arbeitnehmern oder umgekehrt benachteiligen, muss es einen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung geben, ansonsten sind diese Regelungen unwirksam.“  (Bundesarbeitsgericht vom 20. März 2012 – 9 AZR 529/10)

Und eins ist für Frauen klar, aber für Richter vermutlich kein Aspekt: Wer Kinder hat, für den ist jeder einzelne Urlaubs- oder Feiertag sehr wichtig. Um nachzuholen, was man ihnen als Rabenmutter sonst vorenthält oder so ähnlich.

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