Kartellschadenersatz für Opfer: Nicht, wenn die eigenen Mitarbeiter etwas sehen konnten. Ein überraschendes Urteil bringt die Opfer unter Zugzwang
Wessen Leute zugeguckt haben, der ist selbst mit schuld und verdient keinen Schadenersatz von Kartellanten, die geheime, verbotene Absprachen getroffen haben
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