PIP-Skandal: Warum französische Patientinnen Schadenersatz bekommen, aber Deutsche nicht
In Deutschland gingen die Frauen, die Opfer des PIP-Skandals wurden, leer aus. Diesen Brustkrebspatientinnen waren gefährliche Implantate eingesetzt worden, die dem TÜV Rheinland bei seinen Kontrollen nicht aufgefallen waren – und die ihm in den Augen der deutschen Richter auch gar nicht auffallen hätten müssen. Besonders bitter ist für deutsche Patientinnen nun, dass französische Richter Patientinnen nun doch Schadenersatz zusprechen. Oliver Stöckel, Anwalt bei SKW Schwarz, erklärt, wie es dazu kommen konnte.

Oliver Stöckel (Foto: SKW Schwarz/PR)
Herr Stöckel, wie kann das sein, dass deutsche und französische Richter zu gegenteiligen Ergebnissen kommen?
Das Gericht in Frankreich hat einen strengeren Maßstab angelegt und den TÜV Rheinland wegen Verletzung seiner Pflichten zum Schadenersatz verurteilt. Es hielt die Verwendung von Industriesilikon für erkennbar und warf dem TÜV Rheinland mangelnde Sorgfalt bei der Überprüfung und Überwachung des Herstellers vor. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) und viele andere deutsche Gerichte dagegen kamen zu dem Ergebnis, dass der TÜV Rheinland insoweit nichts falsch gemacht habe.
Der Prozess in Frankreich und viele Prozesse in anderen Ländern richteten sich nicht gegen den Hersteller der Brustimplantate. Denn dieser ist längst pleite. Auch die Versicherung des Herstellers musste nur gegenüber französischen Patientinnen haften. Daher klagten die betroffenen Frauen gegen den TÜV Rheinland als sogenannte Benannte Stelle. Die hat bei Medizinprodukten bestimmte Prüfungs- und Überwachungsaufgaben. Konkret musste der TÜV Rheinland das Qualitätsmanagementsystem des Herstellers prüfen und zertifizieren, aber nicht die Implantate selbst. Es ging in den Prozessen darum, ob der TÜV Rheinland seine Pflichten hinsichtlich dieser Aufgaben verletzt hat und den Patientinnen deshalb Schadenersatz leisten muss.
… der Europäische Gerichtshof spricht da kein Machtwort?
Im Jahr 2017 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) zwar mit EU-weiter Wirkung über den Umfang der Prüf- und Überwachungspflichten Benannter Stellen wie dem TÜV nach der damals geltenden Medizinprodukte-Richtlinie. Ob der TÜV Rheinland dabei auch sorgfältig genug gehandelt hat, mussten aber weiterhin die Gerichte der einzelnen Länder beurteilen. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) und viele andere deutsche Gerichte befanden, dass der TÜV Rheinland insoweit nichts falsch gemacht habe. Das Gericht in Frankreich war strenger und verurteilte den TÜV Rheinland wegen Verletzung seiner Pflichten zum Schadenersatz. Es hielt die Verwendung von Industriesilikon für erkennbar und warf dem TÜV Rheinland mangelnde Sorgfalt bei der Überprüfung und Überwachung des Herstellers vor.
So weit, so wenig zufriedenstellend für Betroffene. Was hätte passieren müssen, damit europaweit alle Frauen gleich behandelt worden wären, also womöglich alle Schadenersatz bekommen würden?
Eine 100prozentige Einheitlichkeit der Entscheidungen ist wegen der richterlichen Spielräume nicht immer möglich. Das Europarecht regelt für alle EU-Länder zwar einheitliche Pflichten für Benannte Stellen wie den TÜV. Aber der EuGH hat diese Pflichten dann wiederum europaweit einheitlich für alle Länder in seinem Urteil präzisiert. Er hat zum Beispiel entschieden, dass Benannte Stellen ohne konkreten Verdacht auch keine unangekündigten Inspektionen, sogenannte Audits, durchführen müssen. Allerdings gibt es immer auch weiche Kriterien wie zum Beispiel die Frage, wie sorgfältig eine Benannte Stelle prüfen muss. Bei solchen weichen Faktoren haben Richter viel Spielraum, damit sie besser und gerechter auf den Einzelfall eingehen können. Durch diesen Spielraum kann es zu abweichenden Entscheidungen kommen – je nachdem, wie streng oder weniger streng ein Richter die Sorgfaltspflichten auslegt. Eine 100prozentige Einheitlichkeit der Entscheidungen ist wegen dieser notwendigen richterlichen Spielräume nicht immer möglich.
Wieso waren die Klägerinnen in Frankreich meistens Britinnen?
Weltweit sind vom PIP-Skandal viele tausend Frauen betroffen. In welchem Land geschädigte Frauen klagen können, regelt das internationale Zivilprozessrecht. Ein Grund dafür, dass unter den Klägerinnen in Frankreich viele Britinnen waren, könnte darin liegen, dass besonders viele PIP-Implantate nach Großbritannien exportiert und dort eingesetzt wurden.
2010 war der PIP-Skandal passiert, jetzt, nach 14 Jahren spricht das Gericht in Nanterre hunderten von Frauen zehn Millionen Euro Schadenersatz zu – muss das so lange dauern?
Normalerweise dauern Prozesse nicht so lange. In Deutschland dauern Prozesse in erster Instanz oft weniger als ein Jahr. Länger dauert es, wenn Sachverständigengutachten erstellt werden müssen. Das ist bei medizinischen Fragen oft der Fall. Gehen Prozesse dann in die zweite oder gar dritte Instanz, verlängert sich die Prozessdauer ebenfalls oft um mehrere Jahre.
Beim PIP-Skandal kamen noch weitere Besonderheiten und Probleme dazu: Der Hersteller war schnell insolvent und wurde 2011 aufgelöst. Klägerinnen versuchten daher, auf andere Beteiligte wie die Versicherung oder den TÜV Rheinland auszuweichen. Zu deren Haftung waren aber viele Fragen offen und ungeklärt. Grundlagenentscheidungen waren nötig. Beispielsweise musste der Europäische Gerichtshof dazu erst über einige europarechtliche Fragen entscheiden. Das hat in vielen Fällen zu ganz erheblichen Verzögerungen geführt.
Die anderen Länder waren schneller – weil die Frauen dort mit ihren Klagen scheiterten?
Nicht unbedingt. Zwar muss ein Gericht oft weniger Fragen klären, wenn es die Klage abweist. Beispielsweise stellen sich dann Fragen zur Art der Schäden und zur Schadenshöhe nicht mehr: Wenn das Gericht einen Schadenersatzanspruch verneint, muss es diese Fragen nicht mehr klären. Allerdings spielen auch viele andere Faktoren bei der Verfahrensdauer eine Rolle. Wird später geklagt, endet der Prozess auch später. Überlastung des Gerichts, komplexe Fragen, Sachverständigenanhörungen, Zeugenvernehmungen, Verzögerungen durch die Verfahrensbeteiligten und die Notwendigkeit, Grundsatzfragen zu klären, haben alle großen Einfluss auf die Verfahrensdauer. Ein sachlich und personell gut ausgestattetes Gericht, das nicht überlastet und mit erfahrenen Richtern besetzt ist, kann auch ein Urteil schnell und effizient fällen, das den Klägern recht gibt.
Lesetipps:
14 Jahre nach Brustimplantate-Skandal: TÜV soll 10 Mio. Euro zahlen | Leben & Wissen | BILD.de
Frankreich: Brustimplantate-Skandal – TÜV Rheinland soll Schadensersatz zahlen – DER SPIEGEL
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