Ein Teller Nudeln mit Arbeitsrechtler Sebastian Frahm über den alltäglichen Wahnsinn: In Berlin kann man sogar als Personalchef Betriebsrat sein

Es gibt nichts, was es nicht gibt. Nicht mal Personalleiter, die für den Betriebsrat kandidieren. Wie bitte? Ein Personalchef? Ganz recht, erklärt mir Sebastian Frahm. Um den Betriebsrat zu unterwandern. Wegen Corona sprechen wir nur am Telefon und nicht – wie in dieser Serie sonst üblich – in einer Kneipe, bei einem Italiener oder sogar schon mal in einer Pommes Bude. Der Arbeitsrechtler aus Stuttgart hat sich fürs Foto mit einem Teller Nudeln bewaffnet und sicher auch aufgegessen.

Doch zurück zu dem ungeheuerlichen Fall aus Berlin, den er mir erzählt. Der Personalchef hatte allen Ernstes im Unternehmen Wahlkampf betrieben und sogar Wahlzettel als Werbung für sich verteilt. Auf die Wählerliste kam er via einstweiliger Verfügung übers Arbeitsgericht. Die Branche: Hotellerie.

 

Ein Personalchef als Betriebsrat? In Berlin geht das

Im Unternehmen entstanden im Zuge dieser Posse zwei Lager, der gesamte Verwaltungsbereich, also seine eigenen, nachgeordneten Mitarbeiter in der Personalabteilung und all die anderen Hotelmitarbeiter. Der Betriebsrat ging dagegen an und beantragte eine dagegen einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht, um die Wahl des Personalchefs zum Betriebsrat zu verhindern. Doch vergeblich. Die Richterin fragte nur: „Wo ist das Problem?“, erinnert sich Frahm. Und sie ließ die obskure Kandidatur zu. Das Ende vom Lied: Ein Betriebsrat, der jedenfalls kein Interessenvertreter der Belegschaft mehr war, so Frahm. Denn: „Wie soll so ein Mann im Gespräch dauernd die Tischseite wechseln?“

 

Sebastian Frahm (Foto: Privat)

 

Wegen der Corona-Krise konnten Sebastian Frahm und ich uns nicht treffen, also musste es ein langes Recherchetelefonat tun. Das Foto mit dem Teller Nudeln schickte er netterweise hinterher. Doch weiter im Text mit dem ganz normalen Wahnsinn bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen: Frahm erzählt von einer Firma, bei der das Klima zwischen dem Geschäftsführer und dem Unternehmensinhaber schon eine Weile kriselte, kurz: Die Firmeninhaber wollten ihn  loswerden.

 

Jeder Bewirtungsbeleg, jede Tankquittung und jede E-Mail interessiert die Prüfer

Was tun die Eigner in solch einem Fall? Sie beauftragen eine Kanzlei und EDV-Profis und screenen den Geschäftsführer, wie es so schön heißt. Jeder einzelne Bewirtungsbeleg und jede Tankrechnung wird dann gecheckt – und oft genug stoßen die Prüfer in seinem Mailverkehr auf eine oder mehr Unregelmäßigkeiten. Oder sie stoßen in seinen Mails auf irgendetwas, was das Unternehmen seinem Manager vorwerfen kann.Manchmal ist es auch nur der Füllfederhalter oder die Aktentasche, die ein Geschäftsführer auf Kosten des Unternehmens kaufte und nicht ablieferte, als er das Haus verließ.

Die ganze Suchaktion ist diese Nummer „Finde den Fehler“, nämlich irgendeinen Fehler desjenigen, der in Ungnade gefallen ist. Den vorher niemanden interessiert hätte. Und mit dem das Unternehmen dann möglichst viel von seiner Abfindung einbehalten kann.

 

Eine Präsentation zum privaten E-Mail-Account schicken, um weiter zu arbeiten

Im konkreten Fall ahnte der Manager nichts und wurde irgendwann, mehr beiläufig, gefragt: Haben Sie die Präsentation Soundso von ihrem Dienst-Mailaccount auf ihren privaten Mail-Account geschickt? Woher man das denn wisse, war die verdutzte Gegenfrage des Managers. „Ach, ein anonymer Hinweis“, lautete die lapidare Antwort. Der Geschäftsführer bejahte wahrheitsgetreu und dachte, der Fall sei damit erledigt.

Doch weit gefehlt, denn dann präsentierte ihm seine Company ihre Abrechnung: „Sie hätten Anspruch auf 300.000 Euro Bonus und wir erlauben uns, davon 130.000 Euro abzuziehen für die Untersuchung durch fünf externe Prüfer der Kanzlei Soundso.“ Denn die Prüfer seien fündig geworden, deshalb müsse der Manager dieses Honorar ersetzen.

 

Der Auskunftsanspruch, der zur Waffe wurde – für jedermann

Was man als Geschäftsführer oder Vorstand dann macht? Das, was seit kurzer Zeit der heiße Tipp für Manager, Führungskräfte – und manchmal sogar normale Angestellt – bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit ihrer Firma ist: Dass sie einen Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geltend machen. Was so technokratisch klingt, bringt Unternehmenslenker nämlich an den Rand ihrer Nerven, erzählt Frahm. Denn wer den erfüllen will – und vor allem auch muss – hat dann einen immensen Aufwand. Alles aufzuspüren, wo der Name des Betreffenden vorkommt, jede einzelne Mail, dauert Wochen. Je länger der Betreffende an Bord war, umso öfter kommt sein Name überall vor und umso länger dauert´s.

 

„Manche Anwälte stellen den Auskunftsanspruch schon mit der Kündigungsschutzklage schon automatisch“, berichtet Frahm. Liegen die Anwälte von Manager und Unternehmen beim Verhandeln einer Abfindung nur noch 20.000 Euro auseinander, geben viele Firmen lieber nach, als vier Mitarbeiter eine Woche lang dafür abzustellen, um den Auskunftsanspruch zu erfüllen. Vor allem: Danach geht der Zoff vor Gericht womöglich erst richtig los, wenn´s an die Details geht, konkret: was der genaue  Umfang dieses Auskunftsanspruchs ist. Das könne leicht ein halbes Jahr dauern, so Frahm.

 

Gab´s tatsächlich im Unternehmen Exzesse bei der Datenverarbeitung, komme der Stuttgarter Jurist mit Glück in die Diskussion um ein Beweisverwertungsverbot – und das würde die Kündigung unwirksam machen. Dann sei das Langfristziel erreicht, beschreibt Frahm das Procedere.

 

Lieber zahlen, als lange die DSGVO-Pflichten zu erfüllen und zu suchen

Inwieweit auch normale Angestellte von der Waffe namens Auskunftsanspruch profitieren? Ein Fahrradfahrer, der Essen für einen dieser neuen Bringdienste auslieferte, wurde schon nach einem Monat – also innerhalb der Probezeit – fristgerecht gekündigt. Irgendeinen Anspruch auf eine Abfindung hätte er  nie und nimmer gehabt. Doch als er den Auskunftsanspruch anmeldete ging der Arbeitgeber lieber gleich in die Knie und zahlte dem Mann lieber gleich mehrere Tausend Euro, als mehrere Mitarbeiter mit dieser Kärrnerarbeit zu beschäftigen.

Die Frage nach der E-Mail mit der Präsentation habe er dann doch noch konkret beantwortet: Dass der Manager keineswegs Geschäftsgeheimnisse aus der Firma hinaus geschleust habe, sondern im Gegenteil. Dass er Sonntags noch an der Präsentation für Montag daran arbeiten musste.

 

 

 

 

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Alle Kommentare [1]

  1. Das ist ja richtig spassig, als Personaler gleichzeitig Betriebsrat. Meiner Meinung nach gehört sowas verboten, da sind die Interessenkonflikte doch vorprogrammiert. Aber es gibt wohl wirklich nichts, was es nicht gibt. Danke für den interessanten Blog, komme immer wieder gerne hierher und informiere mich.
    Gruß
    Helmut