Top-Manager, die dulden, dass in Ihrem Unternehmen Compliance-Verstöße geschehen, dürfen sofort und ohne Vorwarnung fristlos gefeuert werden. So urteilte das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil, das jetzt veröffentlicht wurde. Ob nun jede unbefolgte Wertetafel die Top-Manager – also Geschäftsführer und Vorstände – den Job kosten kann, beantwortet Wirtschaftsstrafverteidiger Andre´ Szesny von der Kanzlei Heuking Kühn.
Geschäftsführer und Vorstände können jetzt viel schneller – und dazu fristlos – gefeuert werden als früher?
Ja, Compliance ist kein Marketingslogan. Immerhin hatte im entschiedenen Fall der Geschäftsführer wissentlich eine geschönte Rechnung abgezeichnet. So wollte er eine Provisionszahlung an einen Handelsvermittler verschleiern. Einer solche Provision hätte die Muttergesellschaft normalerweise zustimmen müssen – das sahen die Compliance-Regeln vor. Der Geschäftsführer befürchtete vermutlich unangenehme Rückfragen oder gar eine Ablehnung. Deshalb – so steht es in der Urteilsbegründung – erfand eine Mitarbeiterin eine Reklamation als Abrechnungsgrund. Für eine Reklamationserstattung musste die Muttergesellschaft nicht gefragt werden. Das war eine klare Umgehung mit der Folge: Die Abberufung des Mannes als Geschäftsführer, Gehaltsstopp, Mercedes weg, raus aus der Firma.
Die Richter störten besonders, dass der Gefeuerte ein schlechtes Vorbild für die Belegschaft sei?
Genau. Was sollen Mitarbeiter denken, wenn schon der Chef die eigenen Regeln nicht einhält? Und sogar wissentlich gefälschte Belege abzeichnet. Wenn die Führung sich nicht an Richtlinien hält, kann man es auch gleich sein lassen mit der Compliance. Das hat die Muttergesellschaft erkannt und dann auch knallhart reagiert.
Welche anderen Verstöße sind denkbar, die Top-Manager ebenso den Job kosten können?
Das sind nicht nur Verstöße gegen Korruptionsgesetze oder Kartellrecht. Wer aus Kostengründen Brandschutzvorschriften ignoriert, riskiert seinen Job genauso wie jemand, der nicht dafür sorgt, dass die Firma Sozialversicherungsabgaben oder Steuern abführt. Auch Verstöße gegen Arbeitssicherungsmaßnahmen – schwer aktuell in Covid-19-Zeiten – können eine Entlassung des Geschäftsführers oder Vorstands rechtfertigen. A pros pros Corona: Wer mit falschen Angaben Förderungen abgreift, macht sich ebenso strafbar wie Geschäftsführer, die die Mindestlohnvorgaben nicht einhalten. Das alles sind knallharte Gesetzesverstöße, die schlimmstenfalls zu Geldbußen in Millionenhöhe auch für die Firmen oder gar zu Freiheitsstrafen führen können. Das rechtfertigt den Rauswurf.
Das Besondere am Urteil aus Hamm ist: Hier ging es gar nicht um Gesetzesverletzungen, sondern nur um eine interne Formalie. Die war aber so wichtig, weil sie Schmiergeldzahlungen und Geldverschwendung verhindern sollte. Deshalb hat das Oberlandesgericht Hamm klargemacht, dass auch die Verletzung von nur internen Vorschriften den Job kosten können.
Welche weiteren Folgen kann so etwas für Manager und ihre Karriere haben?
Ein Rauswurf macht sich nicht gut im Lebenslauf – genauso wenig wie ein Strafverfahren. Dabei kommt es manchmal gar nicht darauf an, ob man verurteilt wird. Berichtet die Presse über Ermittlungen, schadet das Managerkarrieren enorm. Bei schwersten Verstößen droht schon lange vor der Gerichtsverhandlung U-Haft und Vermögensarrest. Viele sagen, mir passiert das doch sowieso nicht. Bis die Polizei vor der Tür steht und einen roten Zettel hochhält.
In Frankreich wurden in den Weihnachtstagen drei Top-Manager verurteilt, weil sich mehrere Mitarbeiter wegen ihrer Restrukturierung das Leben genommen hatten. Suizide passieren auch hier und auch bei namhaften Unternehmen, die das aber lieber verschweigen. Werden in Deutschland Führungskräfte für so etwas zur Rechenschaft gezogen?
Betriebliche Todesfälle führen auch hierzulande zu Ermittlungen gegen Manager – und auch zu Verurteilungen. Die Schuld am Suizid eines Mitarbeiters dürfte aber schwer zu beweisen sein. Mir ist kein solcher Fall bekannt. Unternehmenslenkern muss aber eines klar sein: Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung kann an jeden Fehler im Arbeitsschutz geknüpft werden. Auch das ist Compliance.
PS: Das Aktenzeichen des Urteils vom Oberlandesgericht Hamm lautet 8 U 146/18..