Update zu Mark Wilhelms Unterstützungsaktion (2): Der Top-Versicherungsanwalt, der verzweifelte Kleinunternehmer nicht nur belehrt, sondern sie an der Hand nimmt

  • Mark Wilhelm staunte nicht schlecht, was ihm die Gastonomen, die wegen den Folgen des Coronavirus in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken, so alles schickten:  Etwa der, der ihm seine Glasbruchversicherung abfotografierte – statt einer sogenannten Betriebsschließungsversicherung. Denn die hatte der Düsseldorfer Jurist versprochen, zusammen mit seinen Kollegen zu checken. https://blog.wiwo.de/management/2020/03/25/top-versicherungsanwalt-mark-wilhelm-hilft-tatkraeftig-gastronomen-und-einzelhaendlern-in-der-corona-pandemie-wenn-die-assekuranz-trotz-betriebsschliessungsversicherung-nicht-zahlen-will/

Zur Erinnerung: Der Düsseldorfer Versicherungsanwalt belässt es mit seiner Hilfe für Restaurantbesitzer als Corona-Folgen-Opfer nicht nur bei lehrbuchhaften, aber nur allgemeinen Ausführungen. Sondern bietet diesen Kleinunternehmern jetzt individuelle Hilfe an, prüft deren Betriebsschliessungsversicherungen und hilft ihnen beim Durchsetzen ihren Ansprüche auf Erfolgsbasis.

Wilhelms Team war das ganze Wochenende damit beschäftigt, die Anfragen abzuarbeiten. Die Menschen schreiben ihnen von Ihrer schwierigen Lage und „dann ist es noch trauriger, ihnen mitzuteilen, wenn ihre Versicherungsverträge keine Chancen für einen Anspruch enthalten“. Und der Jurist weiter: Viele dachten einfach, sie seien  auch für so einen seltenen Fall wie diese Corona-Pandemie richtig versichert.

 

Überforderte Restaurantbesitzer

„Man sieht ganz klar, Versicherungen sind für die meisten Neuland“, erzählt Versicherungsanwalt Mark Wilhelm. Im Klartext: Sie sind völlig überfordert. Ganz zu schweigen von ihren Details und Vertragsbedingungen. Die Betroffenen scannen alles, wo Versicherung drauf steht – und genau das verursacht Wilhelm am meisten Arbeit. Die Anfragen erreichen die Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte seit sechs Tagen auf allen Kanälen: E-Mail, Fax und Post.

Ein Hilfesuchender hat gleich seinen kompletten Versicherungsordner mit 370 Seiten geschickt. In dem war alles drin bis hin zu dem Anschreiben, welche Prämie bald von seinem Bankkonto abgebucht werde. Immerhin: Dieser Absender hatte sogar eine Betriebsschliessungsversicherung. „Nur, die zu suchen, war herausfordernd“, stöhnt Wilhelm.

 

Mark Wilhelm (l.) beim Checken von Betriebsschließungsversicherungen (Foto: RA Wilhelm)

 

Nicht genug damit, dass Betriebschliessungsbedingungen extrem versteckt sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, am Ende sind dann nur fünf Worte entscheidend“, berichtet Wilhelm. Der Härtefall in den vergangenen fünf Tagen war ein Versicherungswerk mit 900 Seiten für ein kleines Gasthaus, eine sogenannte Multiriskpolice. „Das ist für normale Meschen einfach nicht machbar, wenn sie keine Juristen und insbesondere Versicherungsrechtler sind.“

 

30 bis 40 Betriebsschliessungs-Kausel-Varianten

Das Zwischenergebnis: 600 bis 700 Anfragen kamen sind bislang von Gastronomen, manche auch von Ladenbesitzern oder Fitnessclub-Betreibern. Von den Restaurantbesitzern und Hoteliers haben so 30 bis 40 Prozent eine Betriebsschliessungsversicherung, schätzt Wilhelm. Die Ladenbesitzer dagegen fast nie. Schließlich machten die Kosten zwischen fünf und zehn Prozent der Gesamtprämie aller Versicherungen aus.

Die Klauseln, auf die es ankommt, seien alle unterschiedlich, es gebe rund 30 bis 40 Varianten. Jetzt erfassen die Düsseldorfer Versicherungsprofis erst mal, wie viele Fälle auf einen Versicherer kommen um dann zu entscheiden, wie sie weiter vorgehen wollen.

 

70 Prozent haben gute Chancen

Wilhelms Fazit: 30 Prozent der Hilfesuchenden haben offensichtlich keine Deckung, doch 70 Prozent haben gute Chancen. Man dürfe sich nur nicht abwimmeln lassen. Doch genau das versuchten die meisten Versicherer.

Wie die Kollegen auf seine ungewöhnliche wie tatkräftige Aktion reagieren? Überraschend positiv. Zumal manche zugeben, dass sie sich so ein Projekt finanziell nicht leisten könnten – weil die Düsseldorfer mit so viel, zunächst unbezahlter Arbeitszeit in Vorleistung gehen.

 

Mark Wilhelm (l.) mit seinen Versicherungsrechts-Kollegen (Foto: Privat)

 

In Not geratene Kleinunternehmer stehen mit dem Rücken zur Wand – und ohne Geld für Anwältehonorare

Wer dagegen eher argwöhnisch auf die Hilfsaktion reagiere, seien ausgerechnet Verbände. Die verkennen, dass die Kanzlei „keineswegs Mandanten auf Erfolgsbasis einsammele“, so Wilhelm. Zumal die in Not geratenen Unternehmen gar keine andere Möglichkeit haben. Anwaltsgebühren könnten sie in der jetzigen Situation überhaupt nicht stemmen. Wilhelm: Eine 15-prozentige Beteiligung sei für eine erfolgsorientierte Abrechnung hingegen ziemlich niedrig.

 

Welche Versicherungen sich jetzt im Ernstfall wie kooperativ verhalten, outet Versicherungskenner Herbert Fromme in der „Süddeutschen Zeitung“: „Die Versicherungsbranche ist gespalten. Die Mehrheit hält es mit Anbietern wie Allianz, Axa, Zurich und Württembergische, die in der Regel nicht zahlen wollen. Andere wie die Talanx-Tochter HDI und die Signal Iduna haben erklärt, dass sie für Corona-Schäden im Rahmen der bestehenden Policen aufkommen.“

 

 

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