Ein Teller Nudeln mit Arbeitsrechtler Tobias Neufeld, der von frisierten Arbeitszeugnissen und Background-Checks der Unternehmen erzählt

 

Ein Teller Nudeln mit Arbeitsrechtler Tobias Neufeld 

Was passiert, wenn Unternehmen einen Manager oder eine Führungskraft loswerden wollen und seine Mitarbeiter erfahren es? Sie wollen alle ein Zwischenzeugnis von ihm. Weil sonst später, wenn er erst mal weg ist, zu wenig andere Leute noch über ihre Leistungen und Kompetenzen bescheid wissen. Dumm nur, dass Vorgesetzte, die selbst angezählt sind, dazu keine Lust mehr haben meistens, erzählt mir Tobias Neufeld, der zu den Top-Arbeitsrechtlern hierzulande zählt. Nur ein paar ganz wenige mit überdurchschnittlich viel Ehrgefühl im Leib.

 

Tobias Neufeld

 

Arbeitszeugnisse sind sowieso ein uferloses Thema: Kaum ein normaler Mensch weiß, wie er Zeugnisse heute schreiben muss, damit sie regelgerecht abgefasst sind, erzählt Neufeld. Die Codes stehen zwar heute oft im Netz, aber ob die immer so stimmen? Er hat da Zweifel.

 

Zeugnisse schreiben? Knifflig. Zeugnisse lesen? Rätselhaft

So oder so: Schön für Juristen, ohne die es kaum mehr geht – schlecht für alle anderen. Die einen, die verzweifeln, wenn sie ihren Mitarbeitern Zeugnisse schreiben sollen und womöglich versehentlich Kinken einbauen. Oder andere machen das absichtlich und treten dann einen Riesenärger los. Und für die Leser von Zeugnissen – im Bewerberverfahren – sind Zeugnisse ohnehin ein Rätsel. Man weiß ja leider nicht, ob der jeweilige Verfasser hochprofessionell, täppisch wohlmeinend oder gar ganz ausgefeimt ist. Dumm nur, dass die Deutschen immer noch so zeugnisgläubig sind und sich in Bewerbungsverfahren drauf verlassen, klagt Neufeld.

 

Oft genug frisieren Kandidaten ihre obendrein ihre Zeugnisse von der Uni oder anderen Ausbildungsstätten, weiß der Düsseldorfer Anwalt. Und viele Arbeitgeber fallen drauf rein. So hatte sich vor knapp drei Jahren ein Justiziar bei einer Bundesbehörde mit gefälschten Examenszeugnissen beworben – und hatte den Job auch bekommen. Aus einem „ausreichend“ hatte er ein „befriedigend“ gemacht und bekam dafür in diesem Jahr vom Anwaltsgericht Köln eine Geldstrafe aufgebrummt.

 

Vorbild Großbritannien: Lebenslauf und Referenzen – wenigstens etwas sicherer

Das erzählt mir Neufeld beim Teller Nudeln im L´Amina in Pempelfort. Im Ausland, wie beispielsweise in Großbritannien, reichen Bewerber nur einen Lebenslauf, ihren CV ein und geben Referenzen an, lobt er. Und weil auch das noch nicht ganz zuverlässig ist, gibt es dort inzwischen eine spezielle Art von Dienstleistern, die Bewerber-Checks durchführen. Employee vetting ist der Fachbegriff. Diese Leute schreiben die Universitäten und Schulen an und lassen sich die Noten undsoweiter bestätigen. Das spart zumindest den Bewerbern – vor allem den vielen abgelehnten – etliche Mühe und Arbeit und gibt Unternehmen ein wenig mehr Sicherheit.

 

Einer dieser Londoner Dienstleister heißt Vero – nur hat der schon gemerkt, dass dieselbe Arbeitsmethode in Deutschland nicht funktioniert. Behörden reagierten einfach nicht auf sie, berichtet Neufeld.

 

Am Ende verantwortlich, wenn Schäden eintreten: Das Management

Doch solche Background-Checks sind immer wichtiger – auch aus Compliance-Gründen. Müssen doch Manager am Ende persönlich den Kopf hinhalten, wenn sie ungeprüft lassen, wen sie sich da so ins Haus holen. Vor allem, wenn ihrem Unternehmen deshalb ein Schaden entsteht.

 

So wie Im Fall des Researchers, den ein britisches Unternehmen eingestellt hatte. Nach drei Wochen tauchte der Mann plötzlich nicht mehr in seiner Company auf. Nur noch seinen Hausausweis fand man in seiner Schreibtischschublade. Und dann kam heraus, dass sich der Mann unzählige, wichtige Unternehmensdaten auf einen Stick gezogen und nach China verkauft hatte.

 

Große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verlangen deshalb auch in Deutschland – schon standardmäßig – von ihren Neueinstellungen polizeiliche Führungszeugnisse. Ein Anfang, immerhin. Dumm nur, wenn die Einwohnermeldeämter allein für die Bestätigung, dass eine Person zumindest nicht vorbestraft ist, zwei Monate oder länger brauchen.

 

L´Amina in Düsseldorf

 

https://www.lto.de/recht/juristen/b/anwg-koeln-2anwg49-17-anwalt-examenszeugnisse-gefaelscht-urkundenfaelschung-betrug-verweis/

 

 

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