Jetzt ist Weihnachtszeit, Zeit zum Bedanken beim Geschäftspartner fürs zurück liegende Jahr?
10 Regeln zu Weihnachtsgeschenken im Job von Compliance-Experte Björn Demuth und Strafrechtler Daniel Kaiser von der Großkanzlei CMS
Bei einem Geschenk an einen Geschäftspartner muss der Anschein der Käuflichkeit vermieden werden. Schecks und Bargeld sind daher per se tabu.
Auch Gefälligkeiten, deren Wert unverhältnismäßig hoch ist, können strafbar sein. Im schlimmsten Fall droht eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Björn Demuth von CMS
Was kann das sein? Zum Beispiel die Möglichkeit, dass das Kind des Geschäftspartners einen Praktikumsplatz erhält, für den es eigentlich nicht die Qualifikationen hat.
Kleinere Geschenke wie ein Winzersekt zu Weihnachten oder eine Packung Pralinen zu Nikolaus sind unbedenklich. Angestellte können Geschenke bis 35 Euro annehmen – und das ist der Nettowert, der brutto bei 41,65 Euro liegt.
Eine feste Wertgrenze für Geschenke haben weder der Gesetzgeber noch das Bundesarbeitsgericht festgelegt – mit der Folge: Je mehr ein Angestellter verdient, umso teurere Geschenke darf er annehmen. So kann bei einem Geschenk für 50 Euro an einen Sachbearbeiter mit 2.000 Euro Monatsgehalt durchaus eine strafbare Beeinflussung vorliegen, wogegen ein Geschenk von 500 Euro an einen Dax-Vorstand unbedenklich sein kann. Ein entscheidendes Kriterium ist: Kann sich der Beschenkte die Gabe auch problemlos selbst leisten? Wenn ja, kann man ihm schlecht Käuflichkeit unterstellen.
Sonderfall: Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst dürfen hingegen auch Geschenke bis 35 Euro nicht annehmen. Denn es darf nicht der Eindruck erweckt werden, Beamte seien käuflich. Sie müssen solche oder größere Geschenke immer ablehnen oder ihrem Dienstherren abliefern. Hier haben die Gerichte schon Strafen ausgesprochen, weil dem Polizeibeamten Freibier gewährt wurde.
Üppige Geschenke – nur mit Erlaubnis
Was muss ein Angestellter tun, wenn er nun doch ein üppiges Geschenk zugeschickt bekommt? Beispielsweise in Form eines Wellness-Gutscheins für ein Hotel, oder Freikarten für ein Fußballspiel – sei es nun für die Bundes- oder die Regionalliga. Geschenke, die man rein privat nutzt wie reine Freizeitveranstaltungen ohne geschäftlichen Bezug, sind immer kritisch. Am besten bittet man schriftlich den Vorgesetzten oder die Compliance-Abteilung um Erlaubnis.
Geschenke, die der Company nutzen
Sofern die Zuwendung auch dem Arbeitgeber zugutekommt, etwa eine Freikarte für einen Fachkongress dürfte keine Käuflichkeit vorliegen. Aber sicherheitshalber empfiehlt sich immer die Abstimmung mit Vorgesetzten und/oder Compliance-Abteilung. Geschenke für den Einsatz im Job wie ein teures Fachbuch dürfen durchaus verschenkt werden, wenn es berufstypisches Know-how vermittelt.

Daniel Kaiser von CMS
Wann der Rauswurf droht
Ablehnen sollten Angestellte Geschenke immer dann, wenn sie kurz vor oder nach einem Geschäftsabschluss kommen. Denn dann liegt die Vermutung nahe, dass zum Beispiel ein beschenkter Bankangestellter, der eine Bonitätsprüfung für eine Darlehensgewährung nicht pflichtgemäß durchführt, sich durch das Geschenk verpflichtet gefühlt hat. Sowohl der Darlehensnehmer als auch der Bankangestellte gehen das Risiko ein, sich strafbar zu machen. Und was noch schlimmer wiegt: Der Bankangestellte liefert seinem Arbeitgeber einen Grund zur fristlosen Kündigung.
Geschenke an die gesamte Belegschaft geben
Geschenke an die Firma eines Auftraggebers sind aber zulässig, wenn sie nicht einer Person, sondern dem Unternehmen und der Belegschaft insgesamt zugutekommen. Dann ist das Präsent eher ein Preisnachlass.
Was auch geht: Dass ein Angestellter zwar ein Geschenk über 41,65 Euro brutto annimmt und dem Schenker schreibt, dass es – falls vorhanden – eine firmeninterne Regel gibt, wonach er es in die Weihnachtstombola oder ähnliches gibt.
Ganz abgesehen vom Wert des Geschenkes kann es – auch wenn es strafrechtlich unproblematisch ist – jedenfalls arbeitsrechtlichen Ärger bis hin zu Abmahnung oder Entlassung auslösen: wenn ein Mitarbeiter interne Arbeitsanweisungen und – Richtlinien mit Verboten, Geschenke anzunehmen, nicht beachtet, etwa dass jegliches Geschenk abzulehnen sei.
Hilft es, wenn Angestellte ihren Chef fragen, ob sie ein Geschenk annehmen dürfen? Nicht im Hinblick auf eine eventuelle Strafbarkeit. Dieses Risiko besteht auch dann, wenn sie Vorgesetzte zur Annahme oder Zuwendung eines Geschenks fragen.
Denn: Der Zweck des Gesetzes ist in erster Linie der Schutz des freien Wettbewerbs. Und der steht nicht zur Disposition von Vorgesetzten oder Unternehmern.
Wer diese Regeln beherzigt und auf sein Bauchgefühl oder die gute Kinderstube hört, dürfte keine Probleme mit Geschenken haben. Insgesamt wurde dieses Thema in den letzten Jahren überzogen. Die Förderung von geschäftlichen Beziehungen soll nicht unterbunden werden, wohl aber Geheimniskrämerei und persönliche unangemessene Zuwendungen, die Abhängigkeiten und ein Netzwerk der Abhängigkeiten schaffen sollen.
Die Über-Problematisierung hat vielen Sportvereinen und gemeinnützigen Institutionen große, unnötige Probleme beschert und zu einem enormen Einbruch des Sponsoring geführt. Schade, dass der Gesetzgeber da nicht konkret wird.
Vielen Dank für den sehr interessanten Beitrag. Mir wäre nie der Gedanke gekommen, dass Beamte bspw. keine Geschenke bis 35 Euro annehmen können. Auch die Vorgehensweise bei üppigen Geschenken war mir bislang fremd. Steht dies dann auch so offiziell im Arbeitsrecht? Oder sind das Regeln/ Gesetze die jeder Arbeitgeber selber vornimmt?