Ein Teller Babycalamares mit Dimitrios Christopoulos: Von Badewannenschriftsätzen und geprellten Headhuntern

 

„Wissen Sie, was ein Badewannenschriftsatz ist?“ fragt mich Dimitrios Christopoulos, Partner der Kanzlei Arqis im Düsseldorfer Hafen. Eine Idee hatte ich, aber es war die falsche: Ein Badewannenschriftsatz eines Anwalts ist einer, der so kurz und prägnant ist, dass der Richter, der sich Freitagsabends in die Badewanne damit legt – noch bevor sein Wochenende so richtig losgeht – ihn liest, sofort versteht und überzeugt. So dass er das Urteil schon im Kopf hat. Natürlich zugunsten des Verfassers.

 

Dimitrios Christopoulos von Kanzlei Arqis

Dimitrios Christopoulos von Kanzlei Arqis

Haftungsfälle die vor Gericht gehen und wo so richtig gestritten wird, sind Christopoulos Metier – was anderes hat er nie werden wollen. Zumindest nicht mehr nach seiner Ausbildung als Industrielektroniker damals bei Mannesmann, als gerade die heiße Phase mit der Übernahme lief. Seine Anwaltskarriere begann dagegen später bei Clifford Chance und seitdem vertrat er zum Beispiel die Witwe des TV-Journalist Bodo Hauser, nachdem ihr Mann wegen eines Kunstfehlers einer Klinik bei einer Routineoperation verstarb.

Ob er denn schon mal erlebt hat, dass ein Manager sein Boni an ein Unternehmen zurückzahlen musste? Nein, sagt Christopoulos. Wobei die Konstellation ja zumindest denkbar sei. Im „Basils“ bestellt sich der Arqis-Partner einen Teller Salat mit Babycalamares, obwohl das usselige Novemberwetter ihn fast zu einer Kürbissuppe verleitet hätte.

 

Babycalamares mit Salat im "Basil´s" in Düsseldorf

Babycalamares mit Salat im „Basil´s“ in Düsseldorf

 

Headhunter, die ihrem Honorar hinterher laufen müssen

Eigentlich wollten wir über Anwälte sprechen, die ihren Mandanten für Beratungsfehler haften. Stattdessen landen wir dank Christopoulos Temperament beim Thema Headhunter, die ihrem Honorar ausgerechnet Kanzleien hinterher laufen müssen.

Solche Fälle landen nämlich in jüngster Zeit immer häufiger auf seinem Tisch, erzählt er. Denn gute Top-Juristen seien umlagert. Weil immer noch neue angelsächsische Kanzleien in Deutschland Fuß fassen, die im übrigen recht gut zahlen, haben Anwälte oft die Auswahl unter mehreren attraktiven Angeboten, meint er. Und deshalb brauchen die Top-Kanzleien auch Headhunter, damit die Suche schön diskret abläuft und Abwanderungswillige nicht vorzeitig auffliegen.

 

Berater zahlen nicht gerne für Berater

Bei diesen Streitigkeiten zwischen Anwälten und Personalberatern bewahrheitet sich dann der Grundsatz: Berater zahlen nicht gerne für Berater. Immerhin geht es dann – je nachdem was für ein Schwergewicht der Vermittelte ist – um ein Vermittlungshonorar zwischen 5.000 und 10.000 Euro für angestellte Anwälte. Gehe es gleich um ein ganzes Team und mehrere Partner, könnte auch schon mal bis zu 200.000 Euro Honorar zusammenkommen.

 

Spitzfindige Ausreden von Anwälten

Und dann werden die Juristen, die eigentlich doch lieber nicht die Provision berappen wollen, spitzfindig, erzählt Christopoulos. Solche Scharmützel leisten sich nicht die Top-Top-Kanzleien, aber ab Platz 30 abwärts auf der Umsatzliste geht´s los: Man habe den Kandidaten doch schon vorher gekannt, bevor der Headhunter auf den Plan trat. Oder die Gespräche hätten abgerissen und erst einige Zeit später sei der wechselwillige Anwalt von alleine in einem neuen Anlauf auf die Kanzlei zugekommen. Oder die Advokaten berufen sich gar auf Mängel ihrer neuen Kollegen, sozusagen: Der Wechselkandidat mache gar nicht so viel Gewinn wie zugesagt. Oder der ganze Teamwechsel sei mit so hohen Begleitkosten versehen, dass der Jahresgewinn tatsächlich ein Minus von 250.000 Euro ausmache, wo man doch mit 650.000 Euro Umsatz gerechnet habe.

 

Auch Unternehmen mäkeln, wenn´s ans Vermittlerhonorar geht

Dass an der Qualifikation der Vermittelten herum gemäkelt wird, um die Provisionssumme zu drücken, das passiert demgegenüber bei Unternehmen öfter, erzählt Christopouloszur Ehrenrettung der Großkanzleien.

Ich staune nur, wo sich doch die Anwälte sonst gerne als unabhängige Organe der Rechtspflege sehen und sich selbst immer als seriös rühmen. Beim Ermitteln der Honorarsumme vergessen die Auftraggeber dann auch gleich gerne mal die Boni hinzuzurechnen, die ihr neuer Kollege ausgezahlt bekommt.

Und wird es dem Betroffenen zu peinlich, heißt es dann typischerweise: Er könne die Provision ja gerne aus eigener Tasche begleichen.

 

 

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