Wofür kann ein Betriebsrat vom Unternehmen Erfolgsboni bekommen? Bei Siemens etwa.

Wie unauffällig: Der Gesamtbetriebsratschef von Siemens, Lothar Adler, soll sein Gehalt auf sagenhafte 300 000 Euro erhöht bekommen haben. Kurz nach dem Beschluss, 18 000 Stellen abzubauen. Und das auf alle Fälle mit Unterstützung von Ex-Siemens-CEO Peter Löscher, wie  die „Frankfurter Rundschau“ und dpa-AFX berichten. Für Entscheider ein heisses Pflaster, Begünstigung von Betriebsräten befassen sogar Straf- und nicht nur Zivilgerichte. Opel, Ferrostaal und VW machen und machten da ihre Erfahrungen. Siehe Links unten.

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Doch was mir nicht verständlich ist: 200 000 Euro sollen bei dem gelernten Fernsehtechniker Lothar Adler das Fixgehalt gewesen sein und die restlichen 100 000 Euro flossen „erfolgsabhängig“.

Bei Managern ist die erfolgsabhängige Vergütung klar: Sie bekommen zum Beispiel deutlich mehr Geld, wenn sie viele Kosten sparen, also meist Mitarbeiter abschütteln. Wenn´s schon mal zu viele sind, ist das auch nicht schlimm. Tritt die Katastrophe ein wie bei der Deutschen Bahn, muss keiner seine Boni zurückzahlen. Die Personalchefin, die vor vier Jahren die falschen Weichen gestellt hatte, Margret Suckale, ist längst bei BASF: Also die Interessenlage ist klar.

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Was ist der Erfolg eines Betriebsrats, der dem Unternehmen so hohe Boni wert sein darf?

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Doch stellt sich bei Betriebsräten wie Adler die Frage: Was ist der Erfolg eines Betriebsrats?  Der dem Unternehmen so hohe Boni wert ist.

Ist es sein persönlicher Erfolg – worin auch immer, vielleicht durch erfolgreiche Fortbildung?

Ist es der Erfolg erhaltener Arbeitsplätze – entgegen Sparprogrammen des Topmanagements? Das wäre der Erfolg für die Belegschaft, deren Vertreter er ist.

Oder wird ihm gedankt für den generellen Erfolg des Unternehmens, der sich ja meist auch auf erfolgreiche Kürzungsarien stützt?

Oder danken ihm die Top-Manager fürs Auffüllen-Lassen ihrer eigenen Boni-Konten?

Und dass nur der Abbau von Personal schon Erfolg ist, ist ja auch keine gesicherte Erkenntnis.

Dass 90 Prozent des Gehalts des Betriebsrats ohnehin an die Hans-Böckler-Stiftung des deutschen Gewerkschaftsbunds gehen – also 270 000 Euro – ändert an der ganzen Sache übrigens nichts. Wenngleich es interessant ist.

http://www.fr-online.de/wirtschaft/lothar-adler–doppeltes-gehalt-fuer-siemens-betriebsrat-,1472780,24580518.html

http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_65911348/wirbel-um-gehaltssprung-bei-siemens-betriebsratschef.html

Mit diesen Fragen – der angemessenen Vergütung von Betriebsräten und den Folgen, wenn sie´s nicht sind, haben sich hier im Management-Blog schon mehrere Juristen befasst wie Arno Frings von Orrick Herrington & Sutcliffe

Arno Frings, Arbeitsrechtler bei Orrick Herrington & Sutcliffe

Arno Frings, Arbeitsrechtler bei Orrick Herrington & Sutcliffe

 

 https://blog.wiwo.de/management/wp-admin/post.php?post=642605&action=edit

https://blog.wiwo.de/management/2012/04/19/opels-ex-betriebsratschef-klaus-franz-ist-aus-dem-schneider/

https://blog.wiwo.de/management/2011/10/17/schmiergeld-fur-opel-betriebsrate/

 

 

… oder Barbara Bittmann von CMS: 

https://blog.wiwo.de/management/2012/01/24/ein-teller-konigslachs-mit-barbara-bittmann-und-wie-sehr-die-firmen-gerade-ihre-zahlungen-an-die-betriebsrate-nervos-machen/

Barbara Bittmann, Arbeitsrechtlerin und Partnerin bei CMS

Barbara Bittmann, Arbeitsrechtlerin und Partnerin bei CMS

 

 

 

https://blog.wiwo.de/management/2011/10/17/schmiergeld-fur-opel-betriebsrate/

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Alle Kommentare [3]

  1. Nach Betriebsverfassungsgesetz sollen Arbeitgeber und Betriebsrat zusammen für den Erfolg des Unternehmens da sein. Scheint auch (früher mal) im Ergebnis geglückt zu sein.

    Demnach ist da auch ein Gehalt auf Augenhöhe zu zahlen.

    Würde das Gehalt nach Steuern der IGM abgeliefert werden müssen? Dann wäre es sogar eine witzige Finanzierungsform für Widerstand gegen Massenentlassungen. Aber immer die Frage bleiben: Wie halbherzig waren sie denn diesmal?

    Da ist doch die gewerkschaftsnahe Stiftung ein guter Kompromiss. Wobei ich die 90% nicht glaube. Schließlich wäre der Rest mit Sicherheit unterhalb einer Abteilungsleitungsstelle und das wäre unangemessen.

  2. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG wurde vom Landgericht Hamburg zu einer Schadensersatzzahlung von mindestens 40 Mio. Euro verurteilt. Das hat nicht nur einen massiven Reputationsverlust zur Folge, auch finanziell könnte es für BDO eng werden.

    Von 2003 bis 2005 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WPG) BDO die Jahresabschlüsse des inzwischen insolventen Flugzeugmotorenherstellers Thielert geprüft. Bereits 2006 wies die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. darauf hin, dass diese Abschlüsse aus ihrer Sicht massive Bilanzmanipulationen enthielten. Den Verantwortlichen wurde vorgeworfen, durch fiktive Umsätze und Aktivierung von Forderungen eine falsche und deutlich zu positive Unternehmensdarstellung erzeugt zu haben. Die entsprechenden Geschäftsberichte wurden 2008 in erster Instanz für nichtig erklärt. Die Manipulationen seien zwar, wie juve.de berichtet, Unternehmensgründer Frank Thielert zuzurechnen, BDO trage allerdings als Abschlussprüferin eine Teilschuld. Das Landgericht Hamburg verurteilte BDO deshalb im Juni in erster Instanz zur Zahlung von 40 Mio. Euro inkl. Zinsen. Ursprünglich forderten Thielert-Insolvenzverwalter Dr. Achim Ahrendt nebst dem niederländischen Investor Stichting Bewaarbedrijf Guestos 132 Mio. Euro aus Prospekthaftung sowie Pflichtverletzungen und unerlaubter Handlung.

    Im selben Prozess, der die BDO betraf, wurde auch Frank Thielert dazu verurteilt, die von den Klägern geforderten 5 Mio. Euro in voller Höhe zu bezahlen. Er wurde außerdem kurz darauf aufgrund von „Fluchtgefahr“ während eines parallel laufenden strafrechtlichen Prozesses, in dem es um Kapitalanlage- und Kreditbetrug sowie Urkundenfälschung geht, festgesetzt und befindet sich nun in Untersuchungshaft. Auch der frühere Leiter der Buchhaltung bei Thielert Matthias H. wurde im Zuge dessen verhaftet, die ehemalige Finanzchefin Roswitha G. konnte die Verhandlung dagegen auf freiem Fuß verlassen.

    „Fehleinschätzung der Sach- und Rechtslage“
    Reeno Grummer, Leiter Markets, Sales & Communications bei BDO, betonte auf Nachfrage von AnlegerPlus, dass das „Urteil des Gerichts […] ersichtlich auf einer Fehleinschätzung der Sach- und Rechtslage“ beruhe. BDO sei davon überzeugt, dass das Urteil in der nächsten Instanz keinen Bestand haben werde. BDO hat nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) bereits Berufung gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt.

    Dass BDO die Sache bisher offenbar eher auf die leichte Schulter genommen hat, erkennt man daran, dass mindestens ein Wirtschaftsprüfer, der in die Thielert-Affäre involviert war, noch immer bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angestellt ist. Wolfgang Freiherr von Thermann fungierte für den manipulierten Thielert-Geschäftsbericht aus dem Jahr 2005 als verantwortlicher Wirtschaftsprüfer und ist laut Berufsregister für Wirtschaftsprüfer auch heute noch für BDO tätig.

    Eigenkapital und Rückstellungen würden nicht ausreichen
    Das Urteil ist, obwohl noch nicht rechtskräftig, für den Ruf der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht sehr förderlich – und BDO hat viel zu verlieren. 2012 kamen die Aufträge für Abschlussprüfungen unter anderem von Kunden wie Vossloh, SolarWorld und der Software AG. Insgesamt kam BDO laut Geschäftsbericht vom 30.6.2012 auf einen Umsatz von 192 Mio. Euro.

    In diesem Geschäftsbericht fällt allerdings noch etwas auf: Zwar sind in der Konzernbilanz „Sonstige Rückstellungen“ in Höhe von 24,4 Mio. Euro ersichtlich. Jedoch geht nicht daraus hervor, ob darin Rückstellungen für den Thielert-Prozess enthalten sind. Für den Fall, dass BDO trotz Berufung in diesem Prozess unterliegt, würden diese Rückstellungen zusammen mit dem Eigenkapital von etwa 12 Mio. Euro bei Weitem nicht ausreichen, um die mindestens 40 Mio. Euro Schadensersatz zu bezahlen. Daher dürfte wohl eine Kapitalerhöhung nötig sein, um bei Prozessniederlage einer Insolvenz zu entgehen.

    Was würde bei einer Insolvenz passieren?
    Was würde jedoch passieren, wenn BDO rechtskräftig verurteilt würde und die Schadensersatzzahlungen nicht stemmen könnte? Laut Prof. Dr. Ballwieser, Lehrstuhlinhaber für Rechnungswesen und Prüfung an der LMU München, würden im Fall einer „Insolvenz von BDO […] Auflösung und grds. Widerruf der Anerkennung als WPG“ folgen. Eine Insolvenz von BDO würde also zum Verlust der Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führen. „Damit kann sie auch nicht mehr prüfen“, resümiert Prof. Ballwieser.

    Reputationsverlust
    Inwiefern Unternehmen, die bisher von BDO geprüft wurden, Konsequenzen aus diesem Urteil ziehen werden, ist noch nicht bekannt. Äußern wollte sich AnlegerPlus gegenüber bislang nur die SYZYGY AG. Sie erklärte, man verfolge die aktuellen Entwicklungen aufmerksam und stehe diesbezüglich in Kontakt mit BDO. Den Wahlvorschlag an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2014 werde man zu gegebenem Zeitpunkt sorgfältig prüfen. Aktuell sehe man aber keinen Anlass und keine Notwendigkeit, zu einem anderen Wirtschaftsprüfer zu wechseln, denn es seien keine Prüfer in das Thielert-Verfahren involviert, die für die SYZYGY-Prüfung zuständig sind.

    Prof. Dr. Ballwieser ist der Meinung, dass potenzielle Auftraggeber mit Sicherheit darüber nachdenken würden, ob sie die BDO in Zukunft als Wirtschaftsprüferin beauftragen. Mit Einlegen der Berufung wird der Sachverhalt in der nächsthöheren Instanz neu verhandelt, in diesem Fall am Oberlandesgericht.

    Redaktion AnlegerPlus