Ein übermüdeter Banker, eine Bankerin mit übermenschlichem Pensum und Arbeitsrichter, die keine Arbeit scheuen

 

Man fragt sich, wie es bei Banken intern zugeht. Da landete jetzt ein Fall vor Gericht, in dem der eine Baker übermüdet am PC einschlief und zwar auf der Taste 2 – so dass aus einer Übeweisung von 64 Euro eine über 222 Millionen Euro wurde: 222.222.222,22 Euro eben. War ein Schaden eingetreten? So wie es sich liest, nicht. Ein Kollege habe den Fehler später entdeckt.

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Wieso schläft ein Banker am Tisch vor Erschöpfung ein?

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Was aus dem Mann wurde, teilte die Presseagenturen nicht mit. Auch nicht, warum der Mann so müde war. Man fragt sich: Ob er ein Wochenpensum hatte, was – nach all den Entlassungen der vergangenen Jahre – für die verbliebenen Kollegen einfach zu viel ist?

Noch Erstaunlicheres erfährt man dann aber, wenn die Pressemeldung zum Kern kommt: Denn da gehts eigentlich um die Kündigung einer anderen Bankerin, die diesen Fehler – wenn man es denn so nennen kann – des eigenickten Kollegen übersehen hatte.

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Planmäßige Überforderung?

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Die Richter des Hessischen Landesarbeitsgerichts staunten, wieviel die Frau kontrollieren musste und in wie wenig Zeit: „603 Belege jeweils in weniger als 1,4 Sekunden, 105 Belege in 1,5 bis 3 Sekunden und 104 Belege in mehr als 3 Sekunden.“ Noch Fragen? Können Sie das?

„Eine vorsätzliche Schädigung der Bank“ und eine Täuschung über ihre Arbeitsleistung  – das hatte die Bank der Mitarbeiterin nämlich anschließend vorgeworfen – konnten die Richter nicht erkennen. Ganz abgesehen davon, dass ein dritter Kollege die Fehleingabe entdeckte. Noch systemintern. Offenbar ohne dass der Bank ein Schaden verursacht worden war. Auch kein Imageschaden.

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Wahrer Kündigungsgrund: das Alter des Mitarbeiters?

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Hochinteressant ist aber etwas anderes an dem Fall, was die Richter nicht thematisiert hatten – aber eine Erwähnung wert war: Die zu untrecht fristlos gefeuerte Bankerin war – natürlich – schon 48 Jahre alt und arbeitete bereits 27 Jahre bei ebendieser Bank.

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Prämien fürs Rausdrücken von Mitarbeitern über 40

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Was früher eine ausgesprochene hochanerkannte Leistung gewesen wäre, für die man schon eine goldene Uhr von der Bank bekommen hätte, so hat sich diese Würdigung und Hochachtung inzwischen ins Gegenteil verkehrt: Heute wird das Alter von Bankmitarbeitern – indirekt – zum Gegenstand der Zielvereinbarungen junger Vorgesetzter. Sie bekommen Extra-Prämien, wenn sie für eine „Verjüngung ihrer Abteilung“ sorgen.

Im Klartext: Wenn sie erfolgreich sind im Herausdrücken von Kollegen jenseits der – sagen wir mal – 45 Jahre, gibt´s Extra-Knete.

Kommen da solche Pannen im Umfeld einer 48-jährigen Kollegin nicht sehr gelegen?

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Ist alt, wer noch 21 Arbeits-Jahre vor sich hat?

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Der Fachmann staunt, der Laie wundert sich: Dass die Rentengrenze auf 67 Jahre hochgesetzt ist, ist bei Personalchefs der Banken noch nicht angekomen?

Dass die – rechtswidrig – gefeuerte Dame also noch 21 Jahre vor sich hat und wirklich nicht als alt angesehen werden kann?  Und dass die Demografie bald zuschlägt und womöglich auch die Banken nicht mehr ohne Ende genug Auswahl an tollen Super-Mitarbeitern haben? Und dass Banker sich ob ihrer Profession schämen und das auf Partys gleich bei der Gesprächseröffnung sagen – mit Bedauern und entschuldigend . Ehe es die andere Gäste selbst herausfinden. Einsam bleiben sie danach ohnehin oft genug, so am Stehtisch mit Husse und dicker Schleife – höchstens der Gattin an ihrer Seite.

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Fleissige Richter vom Hessischen Landesarbeitsgericht

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Im konkreten Fall hätte erst mal eine Abmahnung gereicht statt einer Kündigung, so die hessischen Richter. Und was sie auch ablehnten und sich damit sogar die Mühe machten, ein Urteil zu schreiben: Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Und das wäre ja genau das Endziel des Geldhauses gewesen. Und es wäre sicher bei vielen anderen Gerichten damit auch durchgekomen, denn mehr als 95 Prozent aller Kündigungsschutzklagen gehen zu Ende, ohne dass die Richter ein Urteil schreiben müssen. Mit einem Vergleich und einer Geldzahlung des Unternehmens, von dem zuerst mal das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger profitieren.

Am Rande bemerkt: Wer mitbekommt, wie sehr sich Banker jenseits der 45 Jahre ängstigen, sind die Ärzte. Zu ihnen kommen sie, um Krankheiten als Behinderungen attestiert zu bekommen. Um Kündigungsschutzpunkte zu sammeln.

Für Gefälligkeitsgutachten sind die Zeiten bei Medizinern aber auch schon lange vorbei. Haften sie doch persönlich gegenüber den Arbeitgebern.

Wie hat sich das Bild gewandelt.

 

Hessisches Landesarbeitsgericht: Aktenzeichen 9 Sa 1315/12

http://www.derwesten.de/panorama/banker-faellt-in-sekundenschlaf-aus-62-40-euro-werden-222-222-222-22-euro-id8054662.html

 

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Alle Kommentare [1]

  1. Interessant: Herbert Freiberger von der „Süddeutschen Zeitung“ hat die Sache inzwischen auch kommentiert – im Print – und schiebt die Nicht-Kündigung des Übermüdeten beziehungsweise die Kündigung der Dame nicht auf ihr Alter, sondern auf das Geschlecht. Was es auch nicht besser macht. Und ebenso ein ungünstiges Schlaglicht auf Banken wirft – stellvertretend für die eine hier im konkreten Fall, deren Namen wir nicht kennen.