Lesetipp: Welche Manager-Abfindungen erlaubt der Corporate Governance Codex?

Lesehinweis:

Anwalt Richard Mayer-Uellner http://www.cms-hs.com/en-Richard-Mayer-Uellner  dröselt im CMS-Blog auf, wann Abfindungen für Manager gegen den Corporate Governance Codex verstossen können und dem Aufsichtsrat eigene Haftung droht: http://www.cmshs-bloggt.de/archives/10531

Kriterien sind zum Beispiel:

„Liegt ein wichtiger Grund zur Vertragskündigung vor wie eine grobe Pflichtverletzung, darf überhaupt keine Abfindung gezahlt werden. Als Geltungsbereich verbleiben also nur Fälle, in denen kein wichtiger Grund besteht. Dann kann der Vertrag aber nur einvernehmlich beendet werden. Verweigert der betreffende Vorstand seine Zustimmung – etwa weil ihm die gebotene Abfindung zu niedrig ist – bleibt der Vertrag unverändert in Kraft. Im Ernstfall ist die Abfindung also nur mit seiner Zustimmung durchsetzbar. Wie stellt man unter diesen Umständen die Einhaltung des Kodex sicher?“

 

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  1. denen kein wichtiger Grund besteht. Dann kann der Vertrag aber nur einvernehmlich beendet werden. Verweigert der betreffende Vorstand seine Zustimmung – etwa weil ihm die gebotene Abfindung zu niedrig ist – bleibt der Vertrag unverändert in Kraft. Im Ernstfall ist die Abfindung also nur mit seiner Zustimmung durchsetzbar.