Arbeitsrecht-Serie mit Anwalt Christoph Abeln (Teil 8): Die Tricks, wie Unternehmen Führungskräfte loswerden – Kranke mit Arbeit bombadieren

Unternehmen greifen immer öfter zu Tricks, wenn sie sich von Führungskräften trennen möchten. Häufig ist die Strategie nicht gleich erkennbar, aber es gibt Indizien. Die Varianten schildert Christoph Abeln, Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit vielen Jahren auf die Vertretung von Managern und leitenden Angestellten spezialisiert. In der WiWo-Serie zeigt der Rechtsanwalt die Methoden auf, die ihm tagtäglich begegnen. Dieses Mal die Masche, kranke Führungskräfte – statt sie zu schonen – mit Arbeitsaufträgen zuzuschütten.

 

Arbeitsrechtler Christoph Abeln

Arbeitsrechtler Christoph Abeln

 

Führungskräfte, die krank sind, können sich nicht einfach ins Bett legen. Sie haben in dem Fall mehr Pflichten als normale Angestellte. Sie müssen nämlich  – zumindest soweit zumutbar – ihren Arbeitgeber darauf hinweisen, wenn ohne ihn nun dringende oder zeitgebundene Arbeiten liegen bleiben. Sie müssen ihn soweit unterrichten, dass er diese Arbeiten an andere Kollegen delegieren kann. Das steht so im Detail in keinem Arbeitsvertrag und auch nicht im Gesetz, aber Arbeitnehmer haben solche Treuepflichten – immer wieder bestätigt durch die Arbeitsgerichte.

 

Auf den Kranken Druck aufbauen

Die Methode, wie Unternehmen ihre Führungskräfte dann ausgerechnet in so einer Situation mürbe machen, funktioniert dann so: Als zum Beispiel der Abteilungsleiter eines Möbelhauses mit einem Burn-Out-Syndrom außer Gefecht war, ließ ihn das Unternehmen nicht mehr zur Ruhe kommen.  Ohne Unterlass pushte ihm der Geschäftsführer Nachfragen zur Schluss-Redaktion des neuen Prodkutkataloges auf sein Dienst-Blackberry. Tatsächlich ging es dem Geschäftsführer jedoch weniger um das Heft, sondern vielmehr darum, den Kranken unter Druck zu setzen. Der Grund: Der Unternehmenslenker hatten es sich schon länger in den Kopf gesetzt, sich von seinem Abteilungsleiter zu trennen und versuchte nun, ihm das Leben möglichst schwer zu machen – ohne Rücksicht auf seine Gesundheit.

 

Vorwürfe und Schikanen

Solche Fälle häufen sich: Einem meiner Mandanten wurde neulich vorgeworfen, er habe sich „in die Krankheit geflüchtet“. Ein hanebüchener Vorwurf in seinem Fall – aber eben auch ein Mittel, um der Führungskraft deutlich zu zeigen, wie ihr Standing ist. Hier hilft nur ein dickes Fell.

 

Oder ein anderer Fall: Ein Abteilungsleiter aus der Lebensmittelbranche hatte mit Krankheitsbeginn explizit gebeten, in Ruhe gelassen zu werden. Was passierte? Sowohl ein Kunde, wie auch ein Personalmitarbeiter meldeten sich auf dem privaten Mobiltelefon – und zwar mit unterdrückter Telefonnummer. Auch hier war zu vermuten, dass man ihn tatsächlich gerade nicht in Ruhe lassen wollte.

 

Kranke Mitarbeiter können sich entziehen, kranke Führungskräfte nicht gleich

Eine heikler Situation, denn: Ist ein Mitarbeiter krank, muss er keine Arbeit selbst verrichten. Und selbst wenn Führungskräfte ihre Arbeit übergeben müssen, bedeutet das nicht, dass sie sich in einem fort per Mail oder Handy verfügbar halten müssen. Oberste Priorität hat die schnelle Genesung.

 

 

Ein anderer Trick von böswilligen Unternehmenslenker geht so: Sie stellen der kranken Führungskraft für den Tag der Rückkehr ein großes Meeting in den Outlook-Kalender. Die Folge: Natürlich bleibt dem Kranken nichts anderes übrig, als sich bereits während der Krankheitstage darauf vorzubereiten und im schlimmsten Fall sogar eine ganze Präsentation auszuarbeiten.

 

 Krankenschein faxen und Blackberry aus machen

Tipp: Um Konflikten aus dem Weg zu gehen, sollten sich Arbeitnehmer ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von ihrem Hausarzt geben lassen und taggleich in die Firma faxen oder mailen. Und dann ist es auch in Ordnung – sobald eine Art Übergabe stattgefunden hat – nicht mehr an das Blackberry zu gehen, wenn es klingelt, nicht zu mehr reagieren oder es abzuschalten. Denn immerhin ist das Dienst-Blackberry ein Arbeitsmittel und gearbeitet werden soll ja während der Krankheit nicht.

 

Fest steht aber eins: Vor Abmahnungen wie Kündigungen ist man auch nicht sicher, wenn man krankgeschrieben ist. Nur muss der Grund für die Abmahnung noch zuvor geschehen sein.

 

Grundsätzlich ist es ohnehin so, dass Arbeitgeber ab dem ersten Krankheitstag ein Arzt-Attest verlangen darf (Bundesarbeitsgerichts-Urteil, Aktenzeichen 5 AZR 886/11), aber die meisten Firmen es erst verbindlich ab dem dritten Arbeitstag einfordern. Genau in diesen beschriebenen Fällen wird streitlustigen Arbeitgebern sonst Tür und Tor geöffnet, seine Führungskräfte auch zuhause am Krankenbett weiter mit Aufgaben zu drangsalieren. Die dann vorgeschobene Begründung der Unternehmen heißt dann regelmäßig: Ohne ärztliches Attest sei ja gar nicht sicher, ob der Betroffene krank ist.

 

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