Das Demontieren erst hochgelobter Manager via Versetzung klappt nicht mehr

Wer ungerechtfertigt versetzt wird, muss nicht weiter bei der Arbeit erscheinen

 

Christoph Abeln, Arbeitsrechtler aus Berlin

Christoph Abeln, Arbeitsrechtler aus Berlin

Die Strategie ging eine Weile lang auf: Unternehmen, die eine missliebige Führungskraft loswerden wollten, versetzten den Mann an bedeutungslose Projekte, um ihn zu zermürben. Selbst wenn sich der Manager mit Hilfe des Gerichts zur Wehr setzen wollte, dauerte das ewig – und so lange musste die Betroffenen auf ihrem Abschiebeposten schmoren.

Arbeitsrechtler Christoph Abeln errang jetzt vor dem Arbeitsgericht Frankfurt einen Sieg für die Manager. Das Ergebnis kommt Unternehmen mit ihren dummen Spielchen teuer zu stehen:  „Wird ein Arbeitnehmer ungerechtfertigt versetzt, muss er nicht weiter zur Arbeit kommen.“Und zwar bei voller Bezahlung. (Arbeitsgericht Frankfurt, Aktenzeichen 12Ca 5064/13). Wie lange? Bis der Arbeitgeber die – rechtswidrige – Versetzung zurücknimmt.

Im konkreten Fall hatte eine Bank ihrer Führungskraft, die für mehr als 100 Mitarbeiter Personalverantwortung hatte auf ein Projekt mit acht Leuten versetzt. Solch einer schleichende Demontage wird durch dieses Urteil aus Frankfurt ein Riegel vorgeschoben.

 

 

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Alle Kommentare [2]

  1. Das von Herrn Abeln erstrittene Urteil ist sehr wichtig für Führungskräfte, aber auch für Unternehmen. Diese Zermürbungstaktik ist auch unter der Überschrift „Sterbezimmer“ bekannt geworden. Ein Manager, unliebsam geworden, wird in ein Büro gesetzt, nichts darin, kein Computer, kein Telefon, gar nichts, außer ein Stuhl und leerer Schreibtisch. Und dann braucht man nur zu warten, bis sie oder er aufgibt. Meistens dauert’s nicht allzu lange…

  2. Betr.: Arbeitsgericht Frankfurt, Aktenzeichen 12Ca 5064/13

    Hallo Herr Dr. Abeln,

    können wir Ihr erstrittenes Urteil auch in meinem Fall nutzen?

    Mit besten Grüßen
    Bernd Adler
    Tel. 04502 – 30 59 168