„Die Kanzleien schweigen sich aus“ – Ist Top-Anwalt drin, wo Top-Kanzlei draufsteht? Womöglich nicht

„Die Kanzleien schweigen sich aus“, so lautet der Kernsatz des Stücks auf www.faz.net von Caroline Freisfeld, das Zeitarbeit für Juristen feiert. http://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/juristen-leiharbeiter-in-der-grosskanzlei-11713063.html Sogar für Großkanzlein sollen Leih-Juristen eine attraktive Variante bilden. Eine von denen – in Frankfurt – beschäftigt danach justament 15 juristische Zeitarbeitnehmer in einem strafrechtlichen Großverfahren. Welche das ist, hätte ich gerne gewusst. Hinweise in der unten stehenden Kommentarfunktion sind willkommen. Doch dieser Name dürfte ein gut gehütetes Geheimnis sein, vermute ich. Vorerst.

Denn ziemlich sicher kommt es irgendwann heraus. Vielleicht erst dann, wenn der Mandant die vielen Arbeitsstunden von Original-xy-Associates bezahlt hat oder wenn die Leihanwälte weiter gezogen sind.

 

Wer Chanel No.5 zahlt, will auch genau diesen Duft – und nicht nur den Flakon mit irgendwas drin

Ich will ja gar nicht die Cleverness oder den Wissensstand der Anwälte auf Zeit anzweifeln. Aber hat ein Mandant nicht das Recht auf das, was er einkauft: Einen Clifford- oder Linklaters-Anwalt mit deren spezifischen Kenntnissen, die nicht an jeder Ecke zu haben sind? Wer für ein Markenprodukt zahlt, will es doch auch erhalten. Also Haribo-Gummibärchen aus Haribo-Tüten und nicht irgendwelche Gummibärchen aus Haribo-Tüten zum Haribo-Preis. Oder wer lieber dieses Beispiel hat: Chanel-No.-5-Duft aus dem Chanel-No.-5-Flakon und nicht ein Fake oder irgendein Nicht-Chanel-Duft aus dem Chanel-No.-5-Flacon?

Wieso erzählen Kanzleien, dass sie Inhouse-Seminare für ihre Jungjuristen veranstalten und dass eben nicht jeder Mensch gerade zu ihrer Kanzleikultur passt – wenn ihre Leute dann doch so flugs durch Leihjuristen zu ersetzen sind? Kanzleien, die Marken werden wollen, schiessen sich so jedenfalls ins Knie.

Oder habe ich was übersehen?

 

Gibt es schon ein drittes Stundenhonorar? Partner, Associate und Fremd-Jurist?

Wenn eine der 50 Top-Kanzleien in Deutschland also hinter den Kanzleimauern heimlich andere Juristen raffeln lässt, denen nicht sie selbst den Lohn zahlen, sondern ein Zeitarbeitsverleiher, so müssten sie das streng genommen auf ihre Honorarnote ausweisen: Partnerstunden, Associatestuden und Fremdjuristen-Studen. Alles andere wäre wohl kaum rechtmässig.

Alo kein Wunder, wenn Olaf Schmitt und Andreas Müller von Per Conex, selbst Juristen und Verleiher von anderen Juristen, keine Großkanzlei-Referenzkunden benennen.

Das Stück über die Leih-Juristen ist wohl auch erschienen in der F.A.Z. vom 3. April.

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Alle Kommentare [1]

  1. Neben Leih-Juristen ist sicherlich auch die Frage nach der Abrechnung von Referendaren beim Mandanten ist interessanter Aspekt. Denn auch Referendare und wissenschaftliche Mitarbeiter generieren de facto abrechenbare Stunden und werden entsprechend in Rechnung gestellt.