Angestellte sind bei Weihnachtsfeiern und anderen Firmenevents anscheinend noch immer anfällig für sexuelle Übergriffe oder Anzüglichkeiten. Aus dem Rücktritt zum Beispiel zuletzt von SAP-Vorstand Jürgen Müller im September 2024 hätte man doch lernen können, wie schnell solch unangemessenes Verhalten den Job kosten kann. Jetzt geriet Jan Philipp Burgard, Chefredakteur der „Welt“ in die Schlagzeilen. Das Handelsblatt schrieb: „Der Rückzug von Jan Philipp Burgard als Chefredakteur der zu Axel Springer gehörenden „Welt“-Gruppe soll in einem Zusammenhang mit Vorwürfen gegen ihn stehen. Wie die „New York Times“ und das US-Portal Semafor am Sonntag berichteten, habe es eine Untersuchung wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen interne Verhaltensregeln gegeben.“ Erwähnt wird eine Weihnachtsfeier und unangemessenes Verhalten.Burgards Anwalt schickte der Redaktion ein „presserechtliches Warnschreiben“. Die Pressestelle von Springer teilte dem „Handelsblatt“ mit, man sei deshalb bereits Hinweisen nachgegangen – ohne dass sich diese erhärtet hätten.
Dieses Mal. Bei Burgrds Ex-Arbeitgeber, dem Westdeutschen Rundfunk (WDR), hatte er wohl laut „Handelsblatt“ eine „Ermahnung“ – eine Art Vorstufe der Abmahnung – bekommen und war dort 2021 ausgeschieden, „nachdem er dem Sender zufolge einer Kollegin gegenüber „körperlich übergriffig geworden“ sei, wie das Rechercheportal „Correctiv“ im November 2024 berichtete.“

Michael Fausel (Foto: PR Bluedex)
Arbeitsrechtler Michael Fausel von der Kanzlei Bluedex hat eine Checkliste verfasst, wie in Unternehmen solche internen Ermittlungen ablaufen:
Ermittlungen richtig führen – eine Checkliste für Arbeitgeber
Präventive Maßnahmen
- Klare Anti-Belästigungsrichtlinie im Betrieb festlegen
Im Betrieb sollte klar definiert werden, was unter sexueller Belästigung zu verstehen ist.
Alle Mitarbeiter sollen ermutigt werden, Fälle von Belästigungen der zuständigen Stelle im Betrieb zu melden. Außerdem kann es sinnvoll sein, die Maßnahmen, die im Falle einer sexuellen Belästigung ergriffen werden, darzustellen und zu erklären: Disziplinarstrafen, wie Abmahnungen oder Kündigungen. Wer auf Nummer Sicher gehen will, händigt diese Infos den Mitarbeiter schriftlich aus und lässt sie diese unterschreiben mit Worten wie „gelesen“ und „einverstanden“.
- Einführung eines anonymen Meldeverfahrens
Installiert werden sollte ein geeignetes anonymes Meldeverfahren (intern oder extern) eingeführt werden. Die Existenz der Beschwerdestelle sollten Mitarbeiter auch erfahren. Sinnvoll kann auch die Etablierung von Hinweisgebersystemen sein, die das anonyme und vertrauliche Melden ermöglichen.
- Regelmäßige Schulungen für Beschäftigte und Führungskräfte zu sexueller Belästigung
Die regelmäßige Schulung zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz führt zu einem schärferen Bewusstsein für das Thema und einem aufmerksamen Umgang damit.
Konkrete Maßnahmen für den Verdachtsfall
- Vorprüfung von Sofort-Maßnahmen
Sollte ein konkreter Verdacht gegen einen Mitarbeiter bestehen, so kann überlegen, ob man ihn als Vorsichtsmaßnahme freistellt.
- Untersuchungsteams intern/extern aufstellen
Das Aufstellen eines internen oder externen Untersuchungsteams fördert die schnelle Aufklärung des Verdachts und nötigenfalls das Ergreifen von Disziplinarmaßnahmen.
- Schnelle Aufnahme von internen oder externen Ermittlungen, um arbeitsrechtliche Fristen einzuhalten
Sollte nach der Aufklärung des Sachverhalts die Frage auftreten, ob man einen Mitarbeiter außerordentlich fristlos kündigt, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
- Sicherung der Beweismittel unter Einhaltung des Zeitplans
Besonders wichtig: Sichern von Beweismitteln, Zeugenaussagen unter Einhaltung der Fristen.
- Dokumentation von jeglichem Vorgehen beim Ermitteln
Für die rechtssichere Abwicklung des Verdachtsfalles sollte jeder einzelne Schritt dokumentiert werden.
- Ergreifen von Maßnahmen nach entsprechendem Ergebnis
Bestätigt sich der #metoo-Verdacht, so sind die Konsequenzen wie Abmahnung oder gar fristlose Kündigung durchzuführen.
Bestätigt sich der Verdacht nicht, könnte man den Betroffenen versetzen.
- Präventive Nachbereitung
Nach einem solchen Verfahren ist es ratsam, die bestehenden Richtlinien der Firma zu überprüfen, ob sie aktualisiert werden müssen.
Jan Philipp Burgard: Axel Springer stellte interne Untersuchung an
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