Lesetipp wiwo.de:
Whistleblower
Wer eine Meldung falsch adressiert, riskiert seinen Kündigungsschutz
Ein richtungsweisendes Urteil zum Kündigungsschutz für Hinweisgeber stellt nun klar, wann Whistleblower vor Kündigungen geschützt sind – und wann nicht.
Der Sachbearbeiter aus Sachsen bei dem schwäbischen Automobilzulieferer hatte bei seinen Kollegen einen schweren Stand. Er bemerkte, dass man über ihn Lügen verbreitete. Und er erzählte schließlich dem Personalchef davon, doch der unternahm nichts, weil er keine griffigen Fakten fand. Die Sache sprach sich in der Firma herum und bald stand er als schwieriger Kollege da. Die Geschäftsführung legte ihm einen Aufhebungsvertrag vor – mit einer klaren Ansage: Wenn er den nicht unterschreiben wolle, würde man ihn kündigen. Hätte der Verunglimpfte diese üblen Nachreden über das Meldeportal seiner Firma gemeldet, wäre es für ihn anders ausgegangen.
Viele Untaten in Unternehmen mit hohen Schäden kämen ohne Hinweisgeber nicht ans Licht. Doch in den Firmen haben Whistleblower oft einen schweren Stand und verlassen sie am Ende meist. … weiter geht´s hier….
Whistleblower in Unternehmen: Wann greift der Kündigungsschutz?
Copyright: @Claudia Tödtmann. Alle Rechte vorbehalten.
Kontakt für Nutzungsrechte: claudia.toedtmann@wiwo.de
Alle inhaltlichen Rechte des Management-Blogs von Claudia Tödtmann liegen bei der Blog-Inhaberin. Jegliche Nutzung der Inhalte bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung.
Um den Lesefluss nicht zu behindern, wird in Management-Blog-Texten nur die männliche Form genannt, aber immer sind die weibliche und andere Formen gleichermaßen mit gemeint.


