Warum eine mächtige US-Gewerkschaft Mercedes-Benz in Deutschland attackiert: Sie wirft dem Autobauer vor, in den USA gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu verstoßen, weil es in Alabama Arbeitnehmerrechte missachte und gewerkschaftsfeindliche Aktivitäten initiiere. Für Mercedes stehen Milliardenbußen auf dem Spiel. Ein Gastbeitrag von Jan Tibor Lelley, Arbeitsrechtler bei Kanzlei Buse

Jan Tibor Lelley (Foto: Claudia Tödtmann)
Mercedes-Benz im Visier einer US-Gewerkschaft
Es ist ein Paukenschlag – eigentlich. Wenn er nicht von weit her und über den großen Teich aus den USA käme. Denn über die Ländergrenzen in Deutschland ist er bislang eher untergegangen: Die United Automobile Workers of America (UAW), die große US-amerikanische Gewerkschaft mit mehr als 400.000 Mitgliedern, hat gegen den deutschen Vorzeige-Autobauer Mercedes-Benz eine Untersuchung gefordert. Sie verlangt konkrete Maßnahmen, damit Mercedes in den USA gewerkschaftsfeindliche Aktivitäten beenden soll und die Rechte der Arbeitnehmer schützen.
Die Gewerkschaft UAW fordert von den deutschen Behörden, Mercedes-Benz zur Rechenschaft zu ziehen und sicherzustellen, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) konsequent durchgesetzt wird. Gemeint ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), wo Beschwerden und Hinweise zu möglichen Verstößen gegen das LkSG im Netz als Antrag auf behördliches Tätigwerden eingereicht werden können. Das ist keine Petitesse, denn solche BAFA-Verfahren können mit Milliarden-Bußgeldern und mehr, nämlich bis zu zwei Prozent vom weltweiten durchschnittlichen Jahresumsatz gegen das Unternehmen enden.
Wo Anti-Gewerkschaftstrainings und Austrittsprämien zulässig sind
Viele deutsche Automobilkonzerne haben zu den US-Gewerkschaften wie Tennessee oder Alabama an den Produktionsstandorten ein traditionell schlechtes Verhältnis. Ein harter Anti-Gewerkschaftskurs ist im Süden der USA üblich und an der Tagesordnung.
Dort ist ihnen vieles erlaubt wie zum Beispiel verpflichtende Anti-Gewerkschaftstrainings für die Belegschaft, gewerkschaftsfeindliche Äußerungen des Managements oder Prämien, die zum Austritt aus der Gewerkschaft ermuntern. Davon wagen die in Stuttgart bis zur Oberlippe mitbestimmten Autobauer in Deutschland nicht mal zu träumen.
Der Vorwurf: Aggressive Anti-Gewerkschaftskampagne
Doch jetzt steht eine neue Eskalation bevor: Wenn die Kämpfe zwischen Gewerkschaften und Unternehmen in Amerika auch nach Deutschland hinüber schwappen – zur Überraschung von Mercedes-Benz. Denn die mächtige UAW erhob schwere Anschuldigungen gegen die Deutschen und behauptet, Mercedes-Benz sei an gewerkschaftsfeindlichen Aktivitäten beteiligt, die gegen das LkSG verstießen.
Obwohl das bereits für Aufsehen sorgte, stehen die Untersuchungen erst am Anfang. In einer Erklärung der UAW am 3.April.2024 heißt es:
„Die UAW hat heute Beschwerde gegen die Mercedes-Benz Group AG erhoben, weil sie gegen das neue Gesetz zur globalen Lieferkettenpraxis in Deutschland verstoßen hat. Mercedes-Benz‘ aggressive Anti-Gewerkschaftskampagne gegen US-Autowerker in Alabama ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte gemäß dem deutschen Gesetz über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Lieferketten. Wenn Mercedes-Benz schuldig befunden wird, drohen dem Unternehmen Milliardenstrafen, einschließlich erheblicher Geldbußen und einem Verbot von Regierungsaufträgen.“
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das am seit 2023 gilt, verpflichtet Unternehmen mit Sitz in Deutschland und dort mindestens 1.000 Arbeitnehmern, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu beachten. Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass deutsche Unternehmen auch ihre Geschäftspartner, insbesondere im Ausland, auf die Einhaltung grundlegender arbeitsrechtlicher und ökologischer Standards verpflichten. Das Gesetz verlangt von Unternehmen, potenzielle Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, Präventivmaßnahmen zu ergreifen und bei Verstößen Korrekturmaßnahmen einzuleiten.
Die Vorwürfe: Einschüchterungsversuche und Repressalien
Die UAW gab per Pressemitteilung bekannt, sie habe stichhaltige Beweise für gewerkschaftsfeindliche Praktiken im Mercedes-Benz Werk im US-Bundesstaat Alabama gesammelt. In ihrer Mitteilung behauptet sie, dass Mitarbeiter daran gehindert wurden, sich gewerkschaftlich zu organisieren, und es gäbe Einschüchterungsversuche sowie Repressalien gegen gewerkschaftlich aktive Arbeitnehmer:
- Es habe die Kündigung eines Gewerkschaftsunterstützers mit Krebs im Endstadium gegeben. Dem Mitarbeiter war erlaubt worden, sein Handy bei sich zu haben, um Informationen zur Verfügbarkeit seines seltenen Chemo-Medikaments zu bekommen. Doch ein Vorgesetzter, der Gewerkschaftsunterstützer eingeschüchtert hatte, behauptete, es gäbe eine Null-Toleranz-Politik bezüglich Handys und ließ den Kranken kündigen.
- Es soll im Januar einen Brief von Michael Göbel, CEO of Mercedes-Benz U.S. International, an die Mitarbeiter gegeben haben, mit dem der versuchte, gewerkschaftliche Aktivitäten zu unterbinden und die Vereinigungsfreiheit der Gewerkschaft zu untergraben. Der Brief soll Standardphrasen enthalten, die darauf abzielten, Angst, Unsicherheit und Spaltung gegenüber Gewerkschaften zu schüren.
- Es soll eine verpflichtende, betriebsweite Versammlung gegeben haben, die Michael Göbel im Februar durchführte. Ziel der Versammlung sei gewesen, Arbeiter davon abzuhalten, sich zu gewerkschaftlich zu organisieren. Bei dieser Versammlung soll er sinngemäß gesagt haben, man solle keine Gewerkschaftsbeiträge zahlen, da UAW das Geld ohne Transparenz verwende.
- Bei einer anderen, betriebsweiten Anti-Gewerkschaftsversammlung im Februar sollen Mercedes-Manager verhindert haben, dass Werbung für die Gewerkschaft stattfand.
Diese Vorwürfe könnten, sollten sie stimmen, stehen im Widerspruch zu den Vorgaben des LkSG. Denn das verlangt ja von Mercedes-Benz, in seiner gesamten Lieferkette für die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten zu sorgen. Man sollte dabei aber die doch recht einseitige Natur der UAW-Pressemitteilung berücksichtigen. Bislang gibt es keine unabhängigen Bestätigungen dieser Anschuldigungen – und Mercedes-Benz hat noch keine weiterreichende offizielle Stellungnahme abgegeben.
Der ganze Vorgang steht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Versuchen der UAW, das Werk vom Mercedes-Benz in Alabama gewerkschaftlich zu organisieren – ein Versuch, der Ende Mai 2024 scheiterte – am Desinteresse der Belegschaft am Standort.
Ich vermute, dass der Konzern die Vorwürfe sehr ernst nimmt und eine umfassende interne Untersuchung einleitet, um die Angelegenheit aufzuklären. In vergleichbaren Situationen lesen sich dann die vielsagend-nichtssagenden Verlautbarungen von Unternehmen gerne ungefähr so oder so ähnlich: „Wir sind uns unserer Verantwortung gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bewusst und werden alle notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass die Menschenrechte und Arbeitsstandards in unserer Lieferkette eingehalten werden. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, werden wir umgehend Maßnahmen ergreifen, um die Missstände zu beheben.“
Beweise stehen aus
Bisher ist unklar, welche konkreten Beweise die UAW beim BAFA vorgelegte und wie belastbar diese sind. Und es bleibt abzuwarten, welche Erkenntnisse eine eventuelle Mercedes-interne Untersuchung zutage fördern könnte.
Weckruf und Präzedenzfall
Unter Insidern sind die Meinungen gespalten. Die einen sehen die Vorwürfe als notwendigen Weckruf für Unternehmen, ihre Verantwortung entlang der Lieferkette ernst zu nehmen. Die anderen kritisieren die einseitige Darstellung der UAW und pochen auf eine gründliche und faire Untersuchung. Mercedes-Benz steht nun vor der Herausforderung, transparent und entschlossen auf die Vorwürfe zu reagieren, um sowohl sein internationales Ansehen als auch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten.
Während also die genaue Tragweite der Vorwürfe in diesem Fall noch unklar sind, bleibt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ein wichtiger Schritt in Richtung einer verantwortungsvolleren und nachhaltigeren Wirtschaft. Die UAW-Beschwerde könnte durchaus ein Präzedenzfall werden und aufzeigen, wie effektiv das Gesetz bei der Durchsetzung von Menschenrechts- und Umweltstandards in globalen Lieferketten ist. Ein BAFA-Vertreter jedenfalls erklärte am 15. Mai 2024, die Behörde wolle sich zum Beschwerdeverfahren nicht äußern.
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