Die Super League wird kommen, die UEFA missbraucht ihre Monopolstellung. Ein Kommentar von Vergaberechtler Tobias Osseforth

European Super League: VergaberechtlerTobias Osseforth von Kanzlei Luther zum EuGH-Urteil über die UEFA und ihren Missbrauch ihrer Monopolstellung

 

Das Urteil ist ein Paukenschlag, sagt Vergaberechtler Tobias Ossefort von Luther: Die UEFA hat ihre Monopolstellung missbraucht. Die UEFA kann damit die Super League nicht mehr effektiv verhindern. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) heute Vormittag entschieden. Damit setzten sich die Richter sogar über die Empfehlungen des Generalanwalts hinweg. Ein Gastbeitrag

 

Tobias Osseforth (Foto: C.Tödtmann)

 

Heute hat EuGH das wegweisende Urteil (European Superleague Company Aktenzeichen: C-333/21 ) verkündet. Dieses Urteil stellt einen historischen Moment dar, der das Gefüge des europäischen Fußballs neu definieren wird. Es bietet eine klare und unmissverständliche Antwort auf die lang diskutierte Frage: Wer besitzt die Entscheidungsgewalt über die Austragung der Spiele von Spitzenvereinen wie dem FC Bayern München, Real Madrid und Manchester City?

Nicht mehr die UEFA. Die UEFA darf fortan Ihre Monopolstellung nicht mehr missbrauchen.

Diese Entscheidung ist mehr als nur ein Urteil. Sie ist eine Verkörperung der Grundsätze, die den Sport regieren. Sie zeichnet die Grenzen der Autorität und konturiert die Zukunft des Fußballs in Europa. Die Tragweite dieses Urteils wird weit über die unmittelbaren Beteiligten hinausgehen und die Art und Weise, wie der Sport auf dem Kontinent geführt und genossen wird, grundlegend verändern.

 

Im Zentrum des Falles steht die brisante Frage, ob die FIFA und UEFA in ihrer Rolle als regulierende Körperschaften des Fußballs kartellähnliche Praktiken anwenden und ihre dominante Marktposition missbrauchen. Diese Anschuldigung, erhoben von der European Superleague Company, wurzelt in den von der UEFA angedrohten Sanktionen im Falle der Etablierung der Super League.

 

Warum das Urteil in seiner Bedeutung weit über Fußball hinaus geht

Der Fall berührt grundlegende europarechtliche Fragen, darunter die Vereinbarkeit mit den essentiellen Grundfreiheiten wie der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit. Es geht hier nicht nur um die Machtverhältnisse im Fußball, sondern auch um die Interpretation und Anwendung grundlegender Prinzipien des europäischen Rechts. Die Entscheidung des EuGH schlägt ein neues Kapitel in der Geschichte des europäischen Fußballs auf. Die Entscheidung ist ein Präzedenzfall für die Art und Weise, wie Geschäfte in diesem hochkompetitiven und globalen Sport betrieben werden.

 

Zum Hintergrund: Dieses Urteil stellt einen historischen Moment dar, der das Gefüge des europäischen Fußballs neu definieren wird. Es bietet eine klare und unmissverständliche Antwort auf die lang diskutierte Frage: Wer besitzt die Entscheidungsgewalt über die Austragung der Spiele von Spitzenvereinen wie dem FC Bayern München, Real Madrid und Manchester City? Nicht mehr die UEFA.

 

Urteil mit großer Tragweite

Diese Entscheidung ist mehr als nur ein Urteil. Sie ist eine Verkörperung der Grundsätze, die den Sport regieren. Sie zeichnet die Grenzen der Autorität und konturiert die Zukunft des Fußballs in Europa. Die Tragweite dieses Urteils wird weit über die unmittelbaren Beteiligten hinausgehen und die Art und Weise, wie der Sport auf dem Kontinent geführt und genossen wird, grundlegend verändern.

 

Missbrauch der dominanten Marktposition, kartellähnliche Praktiken

Im Zentrum des Falles steht die brisante Frage, ob die FIFA und UEFA in ihrer Rolle als regulierende Körperschaften des Fußballs kartellähnliche Praktiken anwenden und ihre dominante Marktposition missbrauchen. Diese Anschuldigung, erhoben von der European Superleague Company, wurzelt in den von der UEFA angedrohten Sanktionen im Falle der Etablierung der Super League.

 

Der Fall berührt grundlegende europarechtliche Fragen, darunter die Vereinbarkeit mit den essentiellen Grundfreiheiten wie der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit. Es geht hier nicht nur um die Machtverhältnisse im Fußball, sondern auch um die Interpretation und Anwendung grundlegender Prinzipien des europäischen Rechts. Die Entscheidung des EuGH schlägt ein neues Kapitel in der Geschichte des europäischen Fußballs auf. Die Entscheidung ist ein Präzedenzfall für die Art und Weise, wie Geschäfte in diesem hochkompetitiven und globalen Sport betrieben werden.

 

Im Detail: In fast schon verschwörerischer Manier, die das europäische Fußball-Establishment vor zweieinhalb Jahren auf den Kopf stellte, planten zwölf Spitzenclubs eine dramatische Neustrukturierung des Fußballs in Europa. Angeführt von Schwergewichten wie Real Madrid, FC Barcelona und Juventus Turin, kündigten sie die Schaffung einer Super League an, und griffen damit direkt die FIFA und die UEFA mit ihrer  etablierten Champions League an. Dieser Vorstoß löste eine Flut von Reaktionen aus – von Ligen, Anhängern und politischen Führern. Die UEFA, eingebettet in das Monopol der FIFA, reagierte mit einer Drohung des totalen Ausschlusses dieser Clubs, und selbst die Teilnahme von Spielern an Welt- und Europameisterschaften stand auf dem Spiel.

 

Doch trotz eines sofortigen Rückzugs, insbesondere der englischen Clubs, unter dem Druck der öffentlichen Meinung, blieb die Idee der Super League, zumindest vorläufig, auf Eis. Real Madrid und der FC Barcelona jedoch, unerschütterlich in ihrem Streben, drängten weiter voran.

 

UEFA-Präsident Aleksander Ceferin, eine zentrale Figur in der aktuellen Fußballdebatte, begegnet der Idee der sogenannten Super League regelmäßig mit einer Mischung aus Skepsis und Geringschätzung. Er hat wiederholt und öffentlich erklärt, dass dieses Konzept „tot“ sei. Der europäische Fußballverband, der sich als Hüter des kontinentalen Fußballs versteht, steht jeder Initiative, die darauf abzielt, Club-Wettbewerbe außerhalb seiner Jurisdiktion zu organisieren, kritisch gegenüber. Dies spiegelt sich auch in der Haltung der deutschen Vereine wider, die sich, nachdem sie beim ersten Versuch im April 2021 nicht zu den Initiatoren zählten, deutlich zur UEFA bekennen. Bedeutende Persönlichkeiten wie Karl-Heinz Rummenigge und Hans-Joachim Watzke, Vertreter der europäischen Club-Vereinigung ECA, sind einflussreiche Stimmen im Exekutivkomitee der UEFA und im deutschen Fußball.

 

Was die Struktur der Super League betrifft, so hat sich das ursprüngliche Konzept, das überwiegend feste Teilnehmer vorsah, weiterentwickelt. Das neueste Modell plant, mehrere Spielklassen einzuführen, die 60 bis 80 Mannschaften umfassen und ein System mit Auf- und Abstieg bieten. Das Ziel ist es, auch bei einer schlechten Saison den Clubs den Zugang zu europäischen Einnahmen zu ermöglichen.

 

In der Zwischenzeit plant die UEFA eine umfassende Reform ihrer Wettbewerbe. Ab der nächsten Saison wird die traditionelle Gruppenphase durch ein neues Ligensystem mit 36 Clubs ersetzt, wobei jedes Team acht Spiele gegen acht verschiedene Gegner bestreitet. Die besten acht Mannschaften qualifizieren sich direkt für die K.o.-Runde, während die weiteren 16 Teams bis zum 24. Platz in Playoffs um den Einzug ins Achtelfinale kämpfen. Diese Neuerung führt zu 64 zusätzlichen Spielen und wird voraussichtlich zu einer signifikanten Einnahmesteigerung führen. Die Befürworter der Super League hingegen sehen Nachteile in diesem System, da es ihrer Meinung nach zu vielen unbedeutenden Spielen führt. Sie plädieren für einen Wettbewerb, der von Anfang bis Ende spannende und entscheidende Spiele bietet.

Siehe auch:

https://www.sportschau.de/fussball/super-league-entscheidung-europaeischer-gerichtshof-champions-league-uefa-100.html

https://www.t-online.de/finanzen/boerse/ticker/eugh-entscheidet-zum-streit-um-die-super-league/0DAF2A00ECA274E1/

 

Juristische Einordnung

Der EuGH, als Hüter des europäischen Rechts, fungiert primär als Interpret und Wegweiser für die Anwendung des Europarechts. Seine Aufgabe ist es, eine umfassende und gründliche Auslegung der europarechtlichen Fragestellungen zu liefern. Die endgültige Entscheidung über den spezifischen Fall bleibt in der Zuständigkeit der nationalen Gerichte. In diesem speziellen Kontext des Super-League-Streits wurde ein Gericht in Madrid aktiv. Es wandte sich mit der Bitte um Klärung des EU-Rechts an den EuGH, um dieses in seinem eigenen Verfahren angemessen anzuwenden.

 

Die spanischen Richter stehen nun vor der Aufgabe, die Leitlinien und Interpretationen des EuGH sorgfältig zu beachten und umzusetzen. Diese Verfahrensweise spiegelt die fein abgestimmte Balance und das Zusammenspiel zwischen den nationalen Gerichten und der europäischen Rechtsprechung wider. Es ist ein Prozess, der die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung in der gesamten Europäischen Union sicherstellt, während er gleichzeitig den nationalen Gerichten genügend Spielraum lässt, um die spezifischen Gegebenheiten jedes einzelnen Falles zu berücksichtigen.

 

 

 

 

 

 

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