Ein Teller Avocado-Salat mit Erbrechtler Gunter Mühlhaus, der bei Notaren filmreife Szenen miterlebt

Schweißgebadet kam Gunter Mühlhaus aus dem Notartermin mit den versammelten Erben. Und das nicht deshalb, weil er sich zwischendurch schon mal ausgeklinkt hatte, erst mal fünf Runden um den Häuserblock gelaufen war. Sondern weil es bei dem Notar so hoch herging und sich die Erben lautstark anschrien. Jahrelang hatte es schon Auseinandersetzungen zwischen den Familienangehörigen gegeben und immer ging es um die Frage, wer was vom Erbe abbekäme. Es gab Intrigen, Schwiegertöchter mischten sich ein.

 

Der eine Sohn wollte zwischendurch schon gar nichts mehr abhaben, so satt war er die Streitereien, erinnert sich der Erbrechtler von der Kanzlei Heuking Kühn. Immerhin ging es summa summarum um fünf Millionen Euro. Und der Mann, der schon verzichten wollte, bedachte nicht, dass er damit in seiner Wut auch seine eigenen Kinder mit ausgeschlossen hätte, erzählt Mühlhaus. In diesen Fällen spiele das Emotionale eine ebenso große Rolle wie Rechts- oder Steuerfragen.

 

Gunter Mühlhaus (Foto: C.Tödtmann)

 

Manchmal Erben kann es nicht schnell genug gehen, sie reagieren noch vor der Beerdigung mit Anwaltsschreiben und stellen Forderungen, erzählt der Düsseldorfer. Fest steht aber leider eins: Wer Tatsachen schafft, kommt weit, sagt Mühlhaus Erfahrung. Da gibt es Kinder von Verstorbenen, die kurzerhand aus dem Nachlass eigenmächtig alles mögliche rausholen und einlagern – und Bruder oder Schwester keinen Zugang gewähren. Obwohl sie gleichberechtigte Miterben sind. Die haben es anschließend superschwer, noch zu ihrem Recht zu kommen. Vor allem, je mehr Zeit ins Land zieht, umso

 

Andere wiederum trauen sich das nicht. Der Anwalt erzählt von zwei Brüdern, die darauf bestanden, dass er bei der Öffnung des Tresors dabei war, als Zeuge. Damit keiner hinterher sagen kann, der andere habe irgendetwas unterschlagen.

 

Ein der kuriosesten Erlebnisse von Mühlhaus war eine Testamentsverlesung. Wenn – ganz so wie im Film – ein verschlossener Umschlag vom Notar geöffnet und ein Schriftstück des Verstorbenen vor Kindern, Ehefrau undsoweiter feierlich verlesen wird. Die fallen dann aus allen Wolken, sind entsetzt, wutenbrannt und total überrascht. Und so war es auch bei  Erbrechtler Mühlhaus: Der Notar las vor, was der Erblasser erst jetzt offenbarte: Dass er noch ein weiteres Kind hat, neben den Kindern, die mit ihm als Vater aufgewachsen waren und nichts ahnten. Dieser Sohn saß dabei und ahnte selbst nichts davon. Er und alle anderen hielten ihn bis dahin für einen Neffen des Verstorbenen.

 

Dass er aber plötzlich ihr Halbbruder und Miterbe war, fanden die Halbgeschwister nicht witzig, erzählt der Jurist. Die jahrelangen Auseinandersetzungen waren damit programmiert. Vielleicht wäre es manchmal besser, der Erblasser nähme etwas einfach mit ins Grab, denkt Mühlhaus ab und an. Weil er jedenfalls persönlich nicht gerne streitet, wie er sagt.

 

(Foto: C,.Tödtmann)

 

 

 

 

 

 

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