Die Masse macht´s: Der nächste Industrieskandal kommt bestimmt – zur Freude der Anwälte

Zwei Großkanzleien bauen eigene Units auf für die Verteidigung ihrer Unternehmensmandanten gegen die Klägerindustrie mit ihren Massenklagen. Sie machen ernst und heuern neue Leute an.

 

(Zuerst erschienen in der WirtschaftsWoche Februar 2022, hier die Langfassung. )

 

Ein Vorstellungsgespräch bei einer Tasse Tee auf hohen Stufen mit Sitzkissen in einer offenen Atriumhalle zwischen vielen Grünpflanzen in einem hypermodernen Bürogebäude – das war nicht das, was der junge Jurist von einer Wirtschaftskanzlei wie Fieldfisher erwartet hatte. Hatte er doch vorher schlechte Erfahrungen mit der straffen Hierarchie in Großkanzleien und dem Standesdünkel von Anwälten gegenüber den anderen Kanzleimitarbeitern gemacht und wollte sich das nicht mehr antun, erzählt Jan Wildhirth von Fieldfisher. „Aber vielleicht konnte ich ihn ja von unserer neuen Unit überzeugen, ein Hierarchiegefälle wird es da nicht geben“, ist Wildhirth überzeugt. Denn der junge Mann ist sein Wunschkandidat: Mit einem Jurastudium in Großbritannien und vor allem einem Master in Computer Science obendrauf besetzt der genau die Schnittstelle, für die Wildhirth Kandidaten sucht.

 

Juristisches Know-how plus IT-Kompetenzen ist das, was Fieldfisher für ein neues cross-funktionales Team braucht. Auch Wildhirth selbst hat nach seinem Studium an der Bucerius-Law-School die renommiertesten Kanzleien wie Hengeler Mueller oder Freshfields von innen gesehen und mehrere Jahre in der LegalTech-Szene gearbeitet.

 

 

Jan Wildhirth (Foto: C. Tödtmann)

Die Masse macht´s

Seit Januar hat der Berliner eine besondere Mission: An der hippen Büroadresse „Edge“ eine eigene 50-Mann-Truppe mit dem Namen Fieldfisher X aufzubauen. Deren Aufgabe ist es, die massenhaften Klagen gegen ihre Unternehmensmandaten abzuwehren – durch skalierbare Rechtsdienstleistungen. Denn diese Fälle nehmen seit einigen Jahren immer weiter zu. Mal kommen sie von Dieselkäufern, mal von Bankkunden wegen zu hoher Kontogebühren mal von Geschädigten verbotener Kartelle.

 

Niedrige Streitwerte, aber trotzdem gute Einnahmequellen

Attackiert werden stets große Unternehmen, von denen Kunden Schadenersatz verlangen. Weil die Fälle in -zig Rechtsgebiete hineinspielen, wollen die Fieldfisher X- Spezialisten zusammen mit den schon vorhandenen Kartellrechts-, Compliance-, Datenschutzexperten und anderen Spezialisten der Kanzlei aus London mit dieser eigenen Unit ein neues Geschäftsfeld erschließen: Die Abwehr für Unternehmen von Massenklagen wie beispielsweise Dieselkäufern, Bankkunden, Kartellgeschädigten oder Datenschutz-Opfern. Oft geht es um Streitwerte, die sonst für die großen Wirtschaftskanzleien mit ihren hohen Stundensätzen allzu kleine Fische sind.

 

Die Massenklagen werden weiter gehen

Fieldfisher ist die andere Großkanzlei, die plötzlich Pioniergeist beweist: Auch der Branchenprimus wartet mit einer eigenen Unit zur Verteidigung seiner Unternehmensmandanten gegen Massenklagen auf – nur mit einem anderen Konzept.

Beide Kanzleien erwarten auch nach der Ära der Tausenden von Dieselklagen und viel Geschäft mit Massenklagen. Und beide wollen gerne auch dann zu Diensten sein, wenn die Unternehmen Klagen vermeiden und es mit Produktrückrufen oder Vergleichszahlungen versuchen wollen. Dass es auch nach dem LKW-Skandal und der Dieselaffäre weiter geht, davon dürfte auszugehen sein. Jurist Malte Stübinger vom belgischen Prozessfinanzierer Deminor ist sicher: „Der nächste Industrieskandal kommt bestimmt.“

 

Immerhin kalkuliert Freshfields mit bis zu viermal soviel Manpower wie FieldfisherX. 100 bis 200 Anwälte will die Law Firm aus London in vier Universitätsstädten einstellen. Für die erste, mitten in Münster auf der Haupteinkaufstrasse, der Ludgeristrasse 54, hat sie kürzlich den Mietvertrag für 330 Quadratmeter Bürofläche unterschrieben, berichtet Patrick Schröder. Er ist der verantwortliche Partner bei Freshfields, aber gerade kein LegalTech-Profi wie Wildhirth, sondern einer der Top-Schiedsverfahrensrechtler in Deutschland. Was auf ersten Blick merkwürdig scheint, hat Sinn. Nicht jedes Unternehmen will massenhaft Prozesse vor Gericht riskieren und streiten, sondern lieber frühzeitig durch die Anwälte Vergleiche schließen lassen.

 

Auch Schröder hat die Suche nach passenden Kandidaten für „die neue Einheit der Konfliktlösungspraxis“ wie er es im Stellenangebot nennt, gerade begonnen: Ein befriedigendes Examen reicht für die Münsteraner Unit, Reisebereitschaft zu den vielen Gerichtsterminen ist erforderlich, die Verträge seien befristet auf zwei Jahre. LegalTech-Erfahrung dagegen kommt gar nicht vor.

 

Damit liegen die Eintrittshürden in Münster unter denen der Anwälte, die Freshfields sonst sucht. Ebenso wie die Bezahlung: Insider berichten von Jahresgehältern um die 100 000 Euro für die neuen Verteidigeranwälte. Das liegt zwar deutlich unter der Edeltruppe im Mutterhaus mit Einstiegsgehältern von 140 000 Euro, aber trotzdem noch über manch anderer Großkanzlei. Ganz abgesehen davon, dass die Fallbearbeitung nicht so anspruchsvoll ist wie ein komplexer M&A-Deal.

 

Münster (Foto: J.Kindermann)

 

„Dieses Massengeschäft ist sehr attraktiv, doch die Wahrnehmung in der Branche ist bisher eine andere“, urteilt Fieldfisher X-Chef Wildhirth.

 

Auch Freshfields wurde davon überrascht und unversehens zum Lehrbeispiel, wie profitabel Massenklagen auch für eine Großkanzlei sind. Vorausgesetzt, man managt die viele Arbeit gut. Anfangs kassierte Freshfields noch Honorare nach Stundensätzen von ihren Unternehmensmandanten, musste sich dann aber auf Abrechnung nach der deutlich niedrigeren, gesetzliche Gebührenordnung einlassen. Die Junganwälte, die sich eigentlich auf Patentrecht oder M&A spezialisieren wollten, mussten mit ran und durften über Jahre nur noch Dieselfälle abarbeiten.

 

Allein 19 Kanzleien in der Verteidigungslinie für VW

Als die eigene Manpower der teuren Top-Absolventen nicht ausreichte, holte Freshfields sogenannte Projektanwälte zu Hilfe. Die hätten normalerweise mit ihren schlechteren Examina nicht den Sprung zu Freshfields geschafft und werden auch jetzt nur auf Zeit geholt. Als auch das nicht mehr reichte angesichts der immer größer werdenden Prozesslawine, beschäftigte der Branchenprimus noch 18 weitere Top-Kanzleien wie Noerr, Luther, DLA Piper oder Heuking wie Subunternehmer mit ihren eigenen VW-Dieselfällen. Das Ergebnis war für sie alle erfreulich, Rekordergebnisse rechnete ihnen das Fachblatt „Juve“ vor.

 

Bleibt die Frage, ob die Edel-Marke Freshfields für High-End-Beratung durch eine Zweite-Klasse-Unit Schaden nehmen kann? Oder ob es die Unternehmensmandanten gar nicht juckt, solange sie selbst auch nur die gesetzlichen Gebühren statt hoher Stundenhonorare blechen müssen? Patrick Schröder jedenfalls will nichts davon hören, dass die größte Law Firm in Deutschland mit ihren rund 500 Anwälten nebenher eine Billiglinie aufbaue. Und er betont, dass er nicht die Projektanwälte anheuern will, die bisher schon als Anwälte auf Zeit mit niedrigerer Qualifikation die Dieselklagen abarbeiten.

 

Freshfields plant vier neue Standorte

Freshfields wolle an den vier geplanten Standorten 25 bis 50 Kandidaten anheuern, die zum Beispiel „mit dem Herzen an ihrer Heimatstadt hängen“, sagt Schröder. Oder die der Lebensqualität in ihrer Unistadt mehr Wert beimessen als einer Karriere in Frankfurt und auch Top-Examina haben. Und die würden deshalb eben auch niedrigere Gehälter akzeptieren, „die sich an dem jeweiligen Standort orientieren“, so Schröder. Inzwischen steht fest, dass zwei weitere Standorte Mannheim und Nürnberg sind.

 

Die VW-Dieselklagen dauern mindestens noch fünf Jahre

Klar ist jedenfalls auch eins: Wenn Münster und die anderen drei neuen Standorte angelaufen sind, braucht Freshfields die 18 Subunternehmer-Kanzleien nicht mehr. Dann kann die Law Firm die Umsätze aus den Dieselfällen bei sich verbuchen. „Diese VW-Dieselklagen laufen noch mindestens fünf Jahre weiter“, erwartet Daniela Seeliger, Partnerin bei Linklaters.

Insider glauben, dass VW der größte Fall bisher ist. Andere Unternehmen hätten wohl gar nicht so viel Geld für Anwälte und können sich diese Verweigerungshaltung nicht über Jahre leisten.

 

Daniela Seeliger (Foto: C.Tödtmann)

Die Strategie, auch berechtigte Schadenersatzforderungen der Kunden einfach auszusitzen, fahren seit Jahren auch die Airlines wie die Deutsche Lufthansa. Damit haben sie die LegalTech-Anbieter mit ihren Portalen gefördert. Mehrere Fluggastportale wie Flightright oder Myflyright holen heute den Airline-Kunden bei verspäteten oder ausgefallenen Flügen Geld zurück und behalten – nur bei Erfolg – rund 30 Prozent der Summe selbst. Weil die Abläufe und Fallkonstellationen hier immer dieselben sind, können diese Anbieter LegalTech einsetzen – kommen leibhaftige Anwälte erst dann zum Einsatz, wenn die Schadenersatzforderung wirklich bis vors Gericht geht. Zumal Anwaltszwang an deutschen Gerichten ab der zweiten Instanz herrscht.

 

Teure Gutachterschlachten

Erst LegalTech-Anbieter wie Myright oder Legalhero und die Klägerkanzleien ermöglichen vielen Konsumenten, Schadenersatz zu bekommen ohne weiter draufzuzahlen. Leisten können sie sich nämlich Gerichtsprozesse mit teuren Gutachterschlachten nicht. Auch deshalb nicht, weil sie auf ihr Geld jahrelang warten müssen, weil Gerichte wie Gutachter so langsam sind. Anders als in den USA gibt es hierzulande bisher keine Sammelklagen, bei denen Tausende von Geschädigte von einem Prozess profitieren und nichts dafür tun müssen. Doch gerade durch den Dieselskandal und die Digitalisierung bekamen die Konsumenten einfache, risikolose Klagemöglichkeiten durch Internet-Suchmaschinen und Buttons auf Kanzleiwebseiten.

Geschäftsmodell für Kanzleien: Mit Homepage-Button Kläger einsammeln

Etliche kleinere und mittlere Kanzleien entdeckten den Verbraucherschutz als Geschäftsmodell – und dass sie damit schnelles Geld verdienen können. Kanzleien wie Goldenstein, Rightmart oder Gansel, die via Internet außer Dieselkunden beispielsweise Bankkunden einsammeln, die zu viel gezahlte Kontogebühren zurückverlangen oder rausgeworfen wurden, weil sie keine neuen AGB´s unterschreiben wollen. Auch Privatversicherte gehören zur Zielgruppe, deren Prämienerhöhungen von der Versicherung juristisch nicht korrekt begründet wurden. Oder Gastronomen, die den Staat verklagen, weil er sie zwang wegen Corona zu schließen. Selbst für Arbeitnehmer gibt es Aufhebungsvertragsprüfungen im Angebot, um mehr Geld herauszuholen. Andere wie Tilp spezialisieren sich auf Anlegerschutz und sammeln Wirecard-Geschädigte ein.

 

Sie alle verdienen auch gut an den gesetzlichen vorgeschriebenen Gebühren – für die die großen Wirtschaftskanzleien nie arbeiten -, wenn genug Fälle zusammenkommen und Skaleneffekte wirken. Zumal: Ob ein Prozess dann wirklich aussichtsreich ist, kann ihnen egal sein, wenn sie nicht der Kunde selbst, sondern sein Rechtsschutzversicherer zahlt. Denn das sei stets die erste Amtshandlung der Klägeranwälte, sich deren Deckungszusage einzuholen“, berichtet ein Brancheninsider.

 

 

(Foto: C.Tödtmann)

 

Hausfelds Markteintritt als Wendepunkt

Entstanden ist in den vergangenen Jahren eine regelrechte Klägerindustrie. Von der profitieren außer Konsumenten auch Unternehmen. „Als die amerikanische Klägerkanzlei Hausfeld vor sechs Jahren medienwirksam auf den deutschen Markt kam, markierte das einen Wendepunkt“, erinnert sich Kartellrechtlerin Seeliger. Für Hausfelds Mandanten geht es um stattliche Summen, etwa die vielen Opfer des LKW-Kartells von Daimler, DAF oder Volvo wie Coca-Cola über die Bundeswehr oder den Logistikverband Elvis. Mit von der Partie: Der amerikanische Prozessfinanzierer Burford, dessen Investoren wiederum am deutschen Rechtsmarkt mitverdienen wollen. Er ist es auch, der die Dieselklagen des LegalTech-Anbieters Myright, für Tausende von VW-Kunden vorfinanziert und ermöglicht.

 

Doch heute ist es der Automatisierung der Klagen meistens doch noch nicht soweit, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln zeigt. Die drei Richter wiesen eine Berufungsbegründung für einen Daimler-Kunden zurück, weil sie nicht einmal die formalen Anforderungen erfüllte. Die Richter waren so sauer über einen Schriftsatz mit seinen vielen unpassenden Textblöcken und Texten gleich für mehrere Alternativen von der Mönchengladbacher Klägerkanzlei Hartung, dass sie vor gut einem Jahr daraus sogar eine Pressemitteilung machten – was höchst ungewöhnlich ist. Die Richter zürnten, dass die Kläger auf 146 Seiten „nur sporadisch“ auf die Sache eingingen und sie sich wohl selbst das Passende raussuchen sollten“. Das sind dann die Fälle für die Haftpflichtversicherer der Kanzleien. Für Alex Petrasincu, Managing Partner der Kanzlei Hausfeld zeigt der Fall: „Die Gerichte sind genervt von den vielen Einzelklagen insbesondere von Dieselkäufern und Lufthansa-Fluggästen.“

 

Die Rechtschutzversicherer zahlen

Brancheninsider erwarten, dass es nur eine Frage der Zeit ist: In Klägerkanzleien herrsche Goldgräberstimmung. Ob ihre Prozesse Erfolg haben oder nicht, sei unwichtig. Denn der Rechtschutzversicherer zahle ja sowieso. Doch auch ihnen sei klar, dass ihre Sause irgendwann zu Ende ist.

 

Vielleicht sind sie zu Ende, wenn die EU-Pläne aufgehen, die den Verbrauchern Rückenwind geben will: In einer Richtlinie erlaubt sie sogenannte Verbandsklagen, damit die Verbraucherschutzverbände dann mit einer einzigen Klage für viele Geschädigte auch selbst Entschädigungen für Geschädigte verlangen dürfen, erläutert Luidger Röckrath, Anwalt bei Gleiss Lutz. Das geht bisher noch nicht, doch die Richtlinie muss bis Ende 2022 in deutsches Recht umgesetzt sein. Einen Referentenentwurf gebe es jedoch noch nicht, so Röckrath.

 

Prinzip Weichkochen – egal, was man der Legislative und auch der Allgemeinheit  damit antut

Diese Bündelung würde jedenfalls auch den Gerichten helfen. Sie sind die Opfer der Strategie der Airlines und Autohersteller, die noch immer auf das Prinzip Weichkochen setzen. Denn die Gerichte werden mit Klagen für Lufthansa-Kunden und Diesel-Käufern geflutet. Die Abertausende von Verfahren blockieren sie, erst im vergangenen November schlug der OLG-Richter Thomas Eckert aus München schon im Namen mehrerer Richter vom Landgericht Augsburg in einem Brandbrief Alarm. Auch die widerstandfähigsten Richter seien mürbe, die psychische Gesundheit und die Motivation der Justizmitarbeiter drohten Schaden zu nehmen durch die Sieben-Tage-Wochen Personalnot und Systemfehler in der Justizverwaltung.

 

Von Burnout und Depressionen war die Rede. Und selbst wenn jetzt die VW-Dieselfälle leicht rückläufig seien, so stiegen die Klagen gegen Daimler. Sie fanden ungewöhnlich deutliche Worte gegen die Anwälte: Die Klägerschriftsätze seien so standardisiert, dass sie kaum Bezug zum konkreten Einzelfall hätten. Ihr Gericht mutiere zum Durchlauferhitzer. Das Ziel der Klägerindustrie sei es nur, weitere Kosten zu generieren.

 

Viel optimistischer ist da Robin Friedlein, Chef des LegalTech-Startups Legalhero, das Arbeitnehmern gegen Arbeitgeber, Mietern gegen Vermieten und Verkehrssündern gegen Behörden hilft: „In zehn Jahren lösen die Algorithmen die Standardfälle von LegalTechs immer besser, Anwälte kümmern sich dann nur noch um schwierige Fälle und das High-End-Geschäft.“ Und er erwartet, dass „mehr Anwälte selbst LegalTech-Unternehmer werden.“

 

Die Zukunft: Mehr Anwälte werden LegalTech-Unternehmer

„Konzentrationen auf der Verteidigerseite bringen uns auf der Klägerseite eine fokussierte, gut koordinierte Verteidigung – also auf jeden Fall eher Vorteile“, kommentiert Myright-Chef Sven Bode und gibt sich kampflustig. „Wir freuen uns auf kreative und effiziente Auseinandersetzungen.“

Lese-Tipps:

Mehr zu den Dieselkläger-Kanzleien….

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