Lesetipp wiwo.de:
Um die Grauzone zwischen Arbeits- und Freizeit zu regeln, fordern EU-Parlamentarier ein Recht auf Nichterreichbarkeit. Arbeitsrechtler halten das für Aktionismus: Die Gesetze gewähren Arbeitnehmern weitgehende Rechte – von denen bloß kaum einer Gebrauch macht. Die Arbeitszeitgesetze sollte man aber sehr ernst nehmen, die Aufsichtsbehörden machen durchaus ernst, wenn sie Hinweise bekommen: Sie verhängen Geldbussen gegen die Unternehmen, auch die Geschäfstführer riskieren ordentliche Geldstrafen und im schlimmsten Fall Gefängnis, erzählt Arbeitsrechtler Christian Bitsch von Bluedex.