Führungskräfte brauchen keine Rechtsschutzversicherung, sagt Arbeitsrechtler Christoph Abeln

Kein Manager und keine Führungskraft braucht Rechtsschutzversicherungen, sagt Arbeitsrechtler Christoph Abeln. (Gastbeitrag)

 

Arbeitsrechtler Christoph Abeln (Foto: PR)

 

Schon seit dem Lockdown im Frühjahr erleben Arbeitsrechtsanwälte einen deutlichen Anstieg von Führungskräften, die ihr Unternehmen verlassen müssen. Ein Großteil von ihnen waren in Asien, im Vertrieb und kommen oft aus dem Maschinenbau, der Chemiebranche oder der Auto- und Autozulieferer-Industrie.

Ihre typische Reaktion: Wer noch keine Rechtsschutzversicherung hat, versucht noch schnell eine abzuschließen. Was sie nicht wissen: Rechtsschutzversicherungen haben für Führungskräfte gar keinen Sinn. Aus mehreren Gründen: Sie treten nur im Schadensfall ein, also beispielsweise bei einer Kündigung, einer Abmahnung oder auch dem Fall, dass der Arbeitgeber mit dem Gehalt in Verzug kommt.

 

Kündigung von Führungskräften kommen selten vor

Nur: Führungskräfte werden fast nie mit einer Kündigung hinauskomplimentiert. Stattdessen bittet man ihm zum Personalgespräch und sagt, man plane künftig nicht mehr mit ihm oder dass man ihn nicht mehr in der neuen Ausrichtung des Unternehmens sähe.

Viele Führungskräfte erleben dann zu ihrer Überraschung, dass ihr  Rechtsschutzversicherer nicht einspringt und ihnen auch keinen Anwalt bezahlt.

 

Abmahnungen von Führungskräften? Fast nie

Was ist bei Abmahnungen? Die haben in Führungsetagen Exotenstatus. Kommt es zu Problemen, wird allenfalls noch ein Kritikgespräch geführt. Und falls das nicht fruchtet, steht schnell die Trennung ins Haus.

Oder eine Trennung wegen persönlicher Animositäten zu neuen Vorgesetzten. Oder die typischen Fälle, in denen die Unternehmensspitze den Kennzahlendruck nach unten durchreicht. Auch in diesen Fällen gewährt keine Rechtsschutzversicherung Deckung.

 

Bei Aufhebungsverträgen springen Rechtschutzversicherer nicht ein

Verhandelt der Anwalt in einem dieser Fälle einen Aufhebungsvertrag, übernimmt die Rechtsschutzversicherung ebenso wenig die Kosten. Dies ist besonders ärgerlich für Manager, die gerade eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden wollen – und ebenso für ihren Anwalt, der langwierige Rechtsstreitigkeiten und auch Kosten für den Versicherer verhindern will.

 

Probleme mit dem Rechtschutzversicherer gibt es oft auch dann, wenn Führungskräfte in Schadensfälle ihres Unternehmens verwickelt sind oder ihnen Compliance-Verstöße vorgeworfen werden. Kündigt das Unternehmen dann verhaltensbedingt, so liegt an sich – im Gegenteil zu den obigen Fällen – nach den Versicherungsbedingungen ein eintrittspflichtiger Schadensfall vor, bei dem die Assekuranz einspringen muss.

 

Bei Compliance-Vorwürfen lehnen Rechtsschutzversicherer oft ebenso ab

Jedoch: Auch in diesen Fällen zieht sich der Rechtschutzversicherer oft aus der Affäre.  Dass er nicht einspringen will, begründet er dann so: Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bestehe keine Eintrittspflicht. Letztere wird bei einer verhaltensbedingten Kündigung durch das Unternehmen dann erst einmal unterstellt. Das ist besonders ärgerlich, wenn nämlich die Kündigung außerordentlich, also fristlos, ausgesprochen wurde.

 

… und wenn sie zahlt, zahlt sie zu wenig

Und es kommt noch schlimmer: Selbst wenn die Rechtsschutzversicherung einspringt, zahlt sie nur die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Für diese niedrigen Summen allerdings arbeiten wohl die wenigsten Fachanwaltskanzleien, sondern die meisten verlangen Stundenhonorare.

Fazit: Führungskräfte können sich die Kosten für Rechtsschutzversicherungen sparen. Jede Versicherung arbeitet nach dem Prinzip, Schadensfälle zu vermeiden. Muss sie nicht zahlen oder nur einen niedrigen Betrag macht sie ihren Gewinn.

 

 

 

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