Vorab-Buchauszug Ulrich Tödtmann / Eler v. Bockelmann: „Arbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten“

Vorab-Buchauszug Ulrich Tödtmann/Eler v. Bockelmann mit Nadja Hartmann und Andreas Notz: „Arbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten“  

 

Andreas Notz (Foto: Rittershaus)

 

 

III. Kommunikation und Recruiting

„Nach dem Spiel ist vor dem Spiel“ ist eine viel zitierte alte Fußballer-Weisheit von Sepp Herberger, dem Trainer der deutschen Nationalmannschaft, die überraschend im Jahre 1954 den Titel Fußballweltmeister errang. Schon oft ist in der Vergangenheit versucht worden, dieses Zitat auch für außerhalb des Fußballs gelegene Bereiche zu verwenden. Aber wenn man versucht ist, diese Weisheit auch auf arbeitsrechtliche Krisensituationen zu übertragen, so verbietet sich eine einfache Parallele schon von daher, als jede im Arbeitsrecht zu diskutierende Krise andere Ursachen und Auswirkungen hat und die jeweils gezogenen Konsequenzen zum Teil nur befristet gelten, zum Teil dauerhafte Veränderungen bedeuten können. Ein Fußballspiel dauert immer 90 Minuten, und in jedem Spiel geht es darum, möglichst viele Tore zu schießen und als Gewinner vom Platz zu gehen. Insofern ist das oft bemühte Zitat von Sepp Herberger nichts anderes als die Aussage, das vergangene Spiel abzuhaken und sich auf das neue Spiel vorzubereiten. Die Grundbedingungen jedes Spiels sind gleich.

 

Dies ist nicht so einfach auf die arbeitsrechtlichen Besonderheiten in Krisensituationen zu übertragen und erst recht nicht auf die in der modernen Welt noch nie dagewesene Krise einer weltweiten Pandemie mit einer Vielzahl von Opfern. Das Arbeitsverhältnis ist bekanntlich ein im Grundmodell auf längere Zeit angelegtes Dauerschuldverhältnis. „Nach der Krise ist vor der Krise“ lässt eine Parallele zu der oben zitierten Fußballer-Weisheit allenfalls insoweit zu, als man auch hier für mögliche neue Krisen Lehren aus der Coronakrise ziehen kann und sicherlich auch muss, die auch für die Zukunft Gültigkeit beanspruchen. Die Lehren der Coronakrise werden uns so schnell nicht mehr loslassen.

 

Bei der Finanzkrise ging´s ums Geld, bei Corona um Leben und Gesundheit

Aber jede Krise ist anders. Die Finanzkrise 2008 wird oft und immer wieder im Zusammenhang mit der Coronakrise 2020 genannt, allerdings insbesondere hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen, d. h. der Konsequenzen, die die jeweilige Krise auf die Volkswirtschaften dieser Welt sowie die betriebswirtschaftliche Situation von Unternehmen im In- und Ausland hatte und in vielen Bereichen noch hat. Die Finanzkrise war eine Weltwirtschaftskrise, die ihre Ursachen und ihre Folgen im Wirtschaftssektor hatte. Die Coronakrise dagegen ist eine Krise für die gesamte Menschheit dieses Planeten, deren Ursache das plötzliche Auftauchen eines bislang unbekannten Virus wohl in Wuhan (China) und dessen pandemische Verbreitung über nahezu den gesamten Globus ist. Mit anderen Worten: bei der Finanzkrise ging es um Geld, bei Corona um Leben und Gesundheit.

 

Mitnichten ein „Grippchen“

Direkte und erste Konsequenz dieser Pandemie ist die Erkrankung einer Vielzahl von Menschen mit zum Teil sehr schwerwiegenden Krankheitsverläufen und einer hohen Anzahl coronabedingter Todesfälle. Dies wiederum führte zur verschiedenen, von Land zu Land unterschiedlichen Maßnahmen, von der Abriegelung ganzer Gebiete über Ausgangssperren zu dem in Deutschland erstmalig verhängten Kontaktverbot, Reisebeschränkungen sowie den weiteren bekannten Maßnahmen. Allmählich hat auch das letzte Land der Welt begriffen, dass es sich bei Corona nicht nur um ein „Grippchen“ handelt, wie Brasiliens Staatspräsident Bolsonaro abfällig bemerkte.

 

Das nun hat in zweiter Konsequenz erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen für die gesamte Weltwirtschaft. Betriebe, die aufgrund coronabedingter behördlicher Maßnahmen nicht mehr arbeiten und produzieren können, verursachen Produktionsausfall in anderen Betrieben, die auf die Produkte dieser coronabedingt geschlossenen oder beeinträchtigten Betriebe angewiesen sind. Nicht zuletzt aufgrund des Ausfalls mehrerer Unternehmen der Automobilzuliefererindustrie ist die Produktion bei namhaften Automobilherstellern weltweit eingeschränkt und zum Teil zeitweise sogar eingestellt worden. Die gesamte Tourismusbranche liegt am Boden. So reisefreudig die Deutschen immer waren, im Jahr 2020 dürfte es nur wenige geben, die ihren Urlaub wie geplant verbringen können. Nahezu sämtliche Veranstaltungen und Events sind im März 2020 für die kommenden Wochen und Monate abgesagt worden.

 

Rücken an Rücken in der Betriebskantine kann zum Anstecken schon ausreichen

Und das alles aufgrund eines Virus, dessen besondere Gefährlichkeit auch und gerade darin liegt, dass es hoch ansteckend ist. Wenn es – wie es der Chefvirologe der Charité in Berlin, Professor Drosten, anhand eines nachvollzogenen Krankheitsverlaufs darlegte –  schon genügt, in der Betriebskantine an zwei Tischen Rücken an Rücken zu sitzen und den Hintermann zu fragen, ob er einem mal den Salzstreuer erreichen könne, um sich anzustecken, dann wird deutlich, wie sehr dieses Virus und die Ansteckungsgefahr unser Alltagsleben und auch die betrieblichen Abläufe auch in Zukunft noch beeinträchtigen wird, bis hoffentlich bald ein Impfstoff gefunden wird.

 

All das muss berücksichtigt werden, wenn und sobald die einschränkenden Maßnahmen gelockert oder sogar wieder aufgehoben werden. Es werden dann eine Vielzahl von Arbeitnehmern an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, an dem sie sich aufgrund mehrwöchiger Tätigkeit im Home Office oder Kurzarbeit Null unter Umständen seit Wochen nicht mehr befunden haben. Man trifft Kolleginnen und Kollegen wieder, Belegschaften treffen sich wieder, kurzum, Menschen, die sich das letzte Mal vor Ausbruch der Krise und der Verhängung von Kontaktverboten gesehen haben, treffen sich wieder regelmäßig an ihrem Arbeitsplatz.

 

In vielen Betrieben sind nun aber in der Zwischenzeit Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft vor Infektionen ergriffen worden, die vielen dieser zurückkehrenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht bekannt sind und auch gar nicht bekannt sein können. Es ist daher von eminenter Bedeutung, dass der Arbeitgeber bei Wiederanfahren des Betriebes der Belegschaft mitteilt, was sich in der Zwischenzeit getan hat.

 

Angestellten mitteilen: Fahrstühle nur einzeln nutzen, Großraumbüro-Mitarbeiter auseinander setzen, Laufwege auf dem Boden markieren

Hat der Arbeitgeber z. B. Spender mit Desinfektionsmitteln aufhängen oder verteilen lassen und deren Benutzung empfohlen, dann sollte dies ebenso mitgeteilt werden, wie z. B. die Anweisung, Fahrstuhlfahrten wenn möglich zu unterlassen oder nur alleine durchzuführen. Sitzplätze in Kantinen und Bistros sollten gelockert und mehr Abstand eingehalten werden. Soweit Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe verändert wurden (z. B. Auseinandersetzen im Großraumbüro, Einrichten besonderer Laufwege [Einbahnstrassen] durch Großraumbüros zur Vermeidung von Begegnungen, Belegung von Zweierbüros im „Schichtbetrieb“, damit immer nur ein Arbeitnehmer im Büro ist), muss das der Belegschaft bei Wiederaufnahme der Arbeit mitgeteilt werden.

 

Offen kommunizieren: Gab es Corona-Infizierte oder Verdachtsfälle im Betrieb?

Zu empfehlen ist auch eine offene Kommunikation darüber, ob es Fälle von Corona-Infektionen oder Verdachtsfälle im Betrieb gab. Der berühmte „Buschfunk“ findet ohnehin statt, und nichts ist schlimmer, als dass sich Gerüchte in der Belegschaft verbreiten, die aufgrund von Fakten widerlegt werden können. Was spricht z. B. dagegen, selbstverständlich in Absprache mit der jeweiligen Person, bekanntzugeben, dass Herr X oder Frau Y Verdachtsfälle waren, getestet wurden und aufgrund negativen Testergebnisses problemlos wieder arbeiten können. Ein ehemals mit Corona Infizierter kann nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt problemlos an den Arbeitsplatz zurückkehren, ja er hat sogar den Vorteil, dann inzwischen einer der wenigen Menschen zu sein, die bereits ausreichend Antikörper gebildet haben und wohl nicht mehr anstecken können.

 

Unbedingt Mitarbeitern sagen: Welche Gesundheitsschutz-Maßnahmen gibt es

Die Arbeitnehmer wollen und müssen wissen, welche Maßnahmen der Arbeitgeber zu ihrem Gesundheitsschutz ergriffen hat.

Es ist nicht auszuschließen, dass das bislang auch im Privat- wie im Geschäftsleben weitverbreitete Hände schütteln zur Begrüßung und Verabschiedung künftig verpönt sein wird. Häufigeres Hände waschen und die Benutzung von Desinfektionsmitteln werden uns noch lange Zeit begleiten.

 

Wenn im Home Office plötzlich effizienter gearbeitet wird als vorher im Büro

In der Arbeitswelt hat sich darüber hinaus inzwischen herausgestellt, dass es eine ganze Reihe coronabedingter Veränderungen im Arbeitsablauf gab, die auch in Zukunft so oder in geänderter Form aufrechterhalten werden könnten. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Aus dem Kreise der Mandanten der Verfasser dieses Buches ist z.B. ein Fall bekannt, in dem die Verlagerung wesentlicher Funktionen in das Homeoffice nicht nur keine negativen Folgen auf die Effizienz des Arbeitsergebnisses hatte, sondern sogar eine Effizienzsteigerung bewirkte. Und wir sprechen hier von einer dreistelligen Anzahl von Arbeitnehmern, die ins Homeoffice geschickt wurden. Auch wird die – wie sich nunmehr herausstellte – mögliche Nutzung des Homeoffice bei dem ein oder anderen Unternehmen dazu führen, alternative Arbeitszeitmodelle zu diskutieren und einem vielfach gestellten Verlangen nach besserer work-life-balance entgegenzukommen.

 

Und wenn sich dann auch noch herausgestellt hat, dass ein Betrieb auch dann funktioniert, wenn die Betriebsräume in nicht ganz so großem Umfang vorhanden sein müssen wie bisher, dann kann dies unter Umständen zu erheblichen Veränderungen im Bereich der Gewerbeimmobilien führen; wenn Homeoffice bei gleichzeitiger Effizienzsteigerung stattfindet, dann braucht man schlicht weniger Büroraum. Die Weiterentwicklung zu beobachten, wird spannend sein. Es gibt schon erste Mandanten, die über Kündigungen von Gewerbeimmobilien für die Zeit nach der Krise nachdenken. Nicht von ungefähr wurde im Wirtschaftsteil der Süddeutschen Zeitung vom 8./9. April 2020 auf S. 19 in einem Beitrag des Journalisten Hendrik Munsberg unter der Überschrift „Die Entdeckung der Freundlichkeit“ ausgeführt: „Kommen jetzt immer mehr Firmen auf die Idee, ihre Mitarbeiter auch nach der Coronakrise ins Home-Office zu schicken? Viele Unternehmen könnten so hohe Mietkosten sparen.“

 

Die Ängste der Mitarbeiter ernst nehmen

Für den Bereich des Arbeitsrechts wird mit Lockerung oder Aufhebung der coronabedingten Maßnahmen zwar wieder eine Kommunikation der Menschen vor Ort im betrieblichen Ablauf möglich sein. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass diese Krise bei vielen Menschen nicht nur existenzielle Nöte, sondern auch große Ängste vor Ansteckung und Erkrankung ausgelöst hat; diese psychischen Auswirkungen dürfen nicht unterschätzt werden. Wir werden daher nicht nur verstehen, sondern uns geradezu darauf einrichten müssen, zumindest kurz-, vielleicht auch mittelfristig weiter bestimmte Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, zumal die Ansteckungsgefahr erst dann vernachlässigt werden kann, wenn es wirksame Impfstoffe zur Vorbeugung und Medikamente zur Behandlung der Erkrankung gibt.

 

Moderne Besprechungsecken und Stehtische müssen weg

Dazu gehört zuvörderst die Begrüßung und Verabschiedung ohne Händedruck und das Abstandsgebot; d. h. Besprechungsecken ohne Tisch, die Stehtische in der Cafeteria, aber auch die gemütlichen Sitzecken, Erholungsbereiche und all die sonstigen aus innenarchitektonischer Sicht und vor dem Hintergrund erwünschter innerbetrieblicher Kommunikation sinnvoll und oft mit viel Aufwand eingerichteten Rückzugsbereiche müssen umgebaut oder zumindest umorganisiert werden.

 

Kein Kuschel-Sitzen mehr bei Konferenzen

Der Tisch als in der Vergangenheit oftmals verpöntes Instrument der Trennung bei Gesprächen zwischen Menschen bekommt als natürliches Mittel zur Abstandswahrung eine ganz neue Bedeutung. Konferenzen sind – wenn irgend möglich – so zu organisieren, dass die Teilnehmer mit ausreichendem Abstand voneinander sitzen können.

 

Die Möglichkeiten von Videokonferenzen, Web-Meetings u.Ä. werden auch nach der Krise in weit stärkerem Umfang genutzt werden als vorher. Aber solange der Gesetzgeber keine anderweitige Regelung trifft, haben sich auch und gerade die Mitglieder des Betriebsrats persönlich zu den erforderlichen Betriebsratssitzungen zu treffen. Die weitere Entwicklung im Betriebsverfassungsrecht bleibt abzuwarten, es bleibt spannend.

 

Externen Ombudsman beauftragen als innerbetriebliche Anlaufstelle

Dem Umstand geschuldet, dass die durch Corona ausgelösten psychischen Beeinträchtigungen und Ängste fortdauern können, sollten Arbeitgeber daran denken, eine innerbetriebliche Anlaufstelle zu schaffen, an die sich Betroffene mit ihren Sorgen und Nöten wenden und vertraulich Rücksprache halten können. Ähnlich der bereits bekannten Funktion des Ombudsmanns im Bereich Compliance sollte das eine Person sein, die nicht der Belegschaft angehört und z.B. von außen einmal im Monat oder zu Beginn auch öfter in den Betrieb oder eine mit dem Arbeitgeber abgesprochene Örtlichkeit, z.B. ein am Ort des Betriebssitzes ansässiges Hotel, kommt, um dort vertraulich in einem von außen nicht einsehbaren Raum für die Sorgen und Nöte von Mitarbeitern zur Verfügung zu stehen.

 

Einen Mediator einsetzen und mit Befugnissen ausstatten

Für eine solche Aufgabe sollte man idealerweise einen Mediator oder eine Mediatorin finden, zu deren Tätigkeit es gehört, von der bloßen Positionseben auf die Ebene der Interessen und Bedürfnisse der dann als Medianten auftretenden Arbeitnehmer vorzustoßen und es den Medianten so zu ermöglichen, selbst eigenverantwortliche Lösungen für deren Probleme zu suchen und zu finden.

 

In vielen, meist größeren Unternehmen findet sich ein solcher Ansprechpartner bereits, oft unter der Überschrift „innerbetriebliches Konfliktmanagement“ und es gibt interessante und aussagekräftige Studien zum Bereich der Konfliktkosten, die zeigen, das ein sinnvoll eingesetztes und praktiziertes Konfliktmanagement Kosten zu senken und Effizienz zu steigern vermag.

 

Auch darf die Außenwirkung einer solchen Anlaufstelle nicht unterschätzt werden. Es ist allgemein bekannt, dass sich Bewerber heute in vielen Bereichen die für sie passende Stelle aussuchen können und sich nicht nur über die konkrete Funktion und Ausgestaltung der angebotenen Stelle sowie deren Dotierung, sondern auch und gerade über die von Unternehmen angebotenen sog. soft skills informieren, um ihre Entscheidung für oder gegen ein Stellenangebot insbesondere von dem abhängig zu machen, was den potenziellen neuen Arbeitgeber gegenüber anderen auszeichnet. Gibt es eine Möglichkeit, wenigstens zeitweise im homeoffice zu arbeiten? Welche Angebote macht der Arbeitgeber im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie? Gibt es Sabbatical-Modelle? An wen kann ich mich im Bedarfsfall außerhalb der betrieblichen Hierarchie wenden? Und wird das im Betrieb auch alles so gelebt oder steht das nur auf dem Papier. Neue Mitarbeiter in Zeiten des Fachkräftemangels findet man nur, indem man als Arbeitgeber attraktiver ist als andere.

 

Einstellungsuntersuchungen einführen

Auch bei Einstellungs- und Beförderungsmaßnahmen werden zukünftig wohl die oben beschriebenen veränderten Rahmenbedingungen eine große Rolle spielen. Arbeitgeber tun gut daran, den Betriebsarzt oder eine Hygienefachkraft zu befragen (und deren Rat zu befolgen), was künftig aus gesundheitlicher Sicht zur Vorbeugung von Ansteckungen sinnvoll und ratsam ist. Die Fragen im Einstellungsgespräch nach dem Gesundheitszustand werden daher ebenso wieder in den Fokus arbeitsrechtlicher Diskussionen rücken wie die Problematik von Einstellungsuntersuchungen und allgemein die „Zulässigkeit und Grenzen ärztlicher Untersuchungen von Arbeitnehmern“ (dem Titel der Dissertation des Autors aus dem Jahre 1990!,Verlag Peter Lang 1990, zu Einstellungsuntersuchungen vgl. dort S. 30 ff.).

 

Und bei alldem darf eines nicht vergessen werden. Wir alle, der gesamte Globus leidet unter der Corona-Krise; jeden Tag gibt es neue Informationen, die Medien überschlagen sich nahezu täglich mit Sondersendungen, Blogs, Podcasts u.a. Aus dem Blickwinkel des Rechts betrachtet – schließlich ist dies ein Buch von Juristen (nicht nur) für Juristen – bringt es Heribert Prantl, langjähriger Autor und Kolumnist der Süddeutschen Zeitung in seinem Beitrag in der Süddeutschen Zeitung in der Wochenendausgabe vom 21./22. März 2020 unter dem Titel „Maß halten“ auf den Punkt:

„Die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft hängt davon ab, dass sie sich nicht in ein Corona-Schicksal ergibt, sondern Zuversicht bewahrt. Virologen dürfen radikal, ja maßlos denken. Politiker aber müssen maßhalten und über die Verhältnismäßigkeit der Mittel nachdenken. Dieses Maß der Mittel wird im demokratischen Rechtsstaat vom Recht bestimmt, nicht von Stimmungen und auch nicht von der Virologie.“

Und wenige Zeilen später:

„Gute Virologen sind wichtig. Demokratie ist aber auch in pandemischen Zeiten mehr als Virologie. Sie darf nicht zur Virolokratie werden“.

Und die Demokratie lebt von uns allen, ist auf den Beitrag jedes Einzelnen angewiesen. In diesem Sinne zum Schluß ein Zitat aus der Rede des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier aus seiner TV-Ansprache vom Ostersonntag 2020:

„Die Welt wird eine andere sein. Wie sie wird? Das liegt an uns! Lernen wir doch aus den Erfahrungen, den guten wie den schlechten, die wir alle, jeden Tag, in dieser Krise machen.“

 

In diesem Sinne: Bleiben sie zuversichtlich und gesund!

 

Tödtmann / v. Bockelmann: Arbeitsrecht in Not- und Krisenzeiten – rund 100 Seiten, 29,90 Euro, Erscheinungstermin Mai 2020 https://www.beck-shop.de/toedtmann-bockelmann-arbeitsrecht-not-krisenzeiten/product/31095927

 

 

 

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