Weihnachtsfeiern: Darf man mit dem Taxi auf Firmenkosten heimfahren? Fünf Fragen zu Weihnachtsfeiern an Arbeitsrechtlerin Miriam Prinzen

Miriam Prinzen von der Kanzlei SBS Legal aus Hamburg beantwortet fünf Fragen zu Weihnachtsfeiern:

 

Miriam Prinzen (Foto: PR)

 

Ist die Taxifahrt nach der Weihnachtsfeier nach Hause als Spesen abrechenbar?

Nur dann, wenn die Fahrt mit dem Taxi die letzte zumutbare Möglichkeit ist. Es gibt keine genauen Vorgaben bezüglich der Uhrzeit und der Entfernung, ab der für den Arbeitgeber eine Pflicht zur Zahlung der Taxifahrt besteht.

 

Wenn ein Mitarbeiter zu viel getrunken hat und sich am nächsten Morgen deshalb wegen seines Katers krank meldet – braucht er dann auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt?

Die Rechtsprechung sagte kürzlich, dass ein Kater als Krankheit ist. In dem Urteil heißt es: „Unter Krankheit ist jede, also auch eine geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers zu verstehen.“
Tatsächlich muss niemand arbeiten, der nicht arbeiten kann. Meldet sich ein Arbeitnehmer also am Tag nach der Weihnachtsfeier wegen eines Katers krank, wäre dies sein Recht.

Der Arbeitgeber wird nur in absoluten Ausnahmefällen von seinem Arbeitnehmer die Info erhalten, dass er wegen seines Katers zuhause bleibt. Vielmehr wird sich der Arbeitnehmer an seinen Arzt wenden, diesem berichten, dass es ihm nicht gut geht und eine einwandfreie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Einfach vom Arbeitsplatz fernzubleiben, ist keine Option und der Betreffende riskiert eine Abmahnung.

 

Macht es einen Unterschied, ob der Kater von der eigenen Weihnachtsfeier kommt oder nicht?

Nein, es gibt keinen Unterschied zum Kater nach einer privaten Feier.

 

Rechnet eine Weihnachtsfeier zur Arbeitszeit, so dass man bei einem Unfall – gegebenenfalls betrunken BG-versichert ist?

Betriebsfeiern- und ausflüge stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – auch die Weihnachtsfeier. Damit sind Unfälle auf diesen Veranstaltungen Arbeitsunfälle. Anders kann dies bei Veranstaltungen sein, die nicht die gesamte Belegschaft umfasst. Dann kann es sich unter Umständen nicht mehr um eine Betriebsfeier handeln. Dies ist bei Weihnachtsfeiern aber im Zweifel nicht der Fall.

 

Sind  sexuelle Belästigungen auf der Weihnachtsfeier ein Abmahnungsgrund – obwohl, obwohl sie nach der Arbeit passieren?
Es macht keinen Unterschied ob Weihnachtsfeier oder andere Veranstaltung. Auch eine sexuelle Belästigung auf der Weihnachtsfeier jedenfalls ein Abmahnungsgrund. Je nach Schweregrad des Verstoßes kann sogar die fristlose Kündigung die Konsequenz sein.

 

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