Fünf Fragen an Arbeitsrechtsexperten Michael Krekels: Was ist, wenn man im Urlaub krank wird?

Krank im Urlaub – Fünf Fragen zu dieser unglücklichen Lage an den schönsten Tagen des Jahres an Michael Krekels, Arbeitsrechtsexperte und Vorstand beim DFK – Verband für Fach- und Führungskräfte.

 

Michael Krekels (Foto: DFK Verband für Fach- und Führungskräfte)

 

1. Darf man krank in Urlaub gehen, zum Beispiel trotz gebrochener Hand und sechswöchiger Krankschreibung die lang gebuchte Kreuzfahrt antreten?

Ja, wenn die Genesung durch die Urlaubsreise nicht beeinträchtigt wird oder sich verzögern kann. Man sollte dann aber ein ärztliches Attest einholen, dass die Urlaubsreise dem Gesund-werden nicht entgegensteht, sondern dafür sogar förderlich ist. Die Tage zählen dann auch als Krankheits- und nicht als Urlaubstage.

 

2. Wer am Urlaubsort krank wird: Was kann er tun, um die Urlaubstage zu retten? 

Wer am Urlaubsort einen Arzt findet und einen Termin bekommt, sollte ihn aufsuchen, auch wenn es Sprachprobleme gibt und sich ein Attest geben lassen. Dann muss das Unternehmen die Urlaubstage anschließend wieder gut schreiben. Das Gesetz schreibt für diesen Fall eine ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung und die Arbeitsunfähigkeit vor. Ohne so ein ärztliches Zeugnis geht es nicht.

 

3. Wär es eine Alternative sich im Zeitalter von Skype und Telemedizin sich auch aus der Ferne krankschreiben lassen?

Eine Krankschreibung nur wegen eines Telefonats mit den Hausarzt dürfte schwierig sein. Zum einen kann sie der Arbeitgeber anzweifeln. Zum stellen Ärzte kaum eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur aufgrund eines Telefonats aus. Auch nicht mit Handyfotos über die Erkrankung oder Skype-Diagnose per Skype gelten.

Arbeitgeber müssen ärztlichen Zeugnisse aus dem EU-Ausland akzeptieren. Für Ferienorte außerhalb Europas gilt: Der Arbeitgeber kann ärztliche Bescheinigungen anzweifeln – sie sollte also umso aussagekräftiger abgefasst sein.

 

(Foto: C.Toedtmann)

 

4. Was ist, wenn man kurz vor der Rückreise krank wird und vielleicht erst verspätet abreisen kann. Kann sich derjenige von seinem Hausarzt gleich nach der Rückkehr eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben lassen?

Nein, eine rückwirkende Bescheinigungg vom Arzt funktioniert nicht. Ein Arzt darf immer nur die Bescheinigung ab dem Tag erstellen, wenn er den Patient sieht.

 

5. Wer krank ist, kann sich vielleicht nicht noch darum kümmern, sein Attest – gerade im Ausland – auf den Postweg zu bringen samt Suche nach einem Postamt, dem Kauf ausländischer Briefmarken. Und das Ganze womöglich mit Sprachproblemen. Kann man nicht das Attest auch abfotografieren und via Handy dem Arbeitgeber schicken? 

Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber über ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich zu informieren. Das Attest als Handyfoto oder dergleichen unmittelbar an den Arbeitgeber zu leiten, reicht fürs erste. Nichtsdestotrotz sollte man dann aber spätestens nach der Rückkehr in den Betrieb das Original abgeben. Arbeitnehmer sollten den Arbeitgeber am besten in dem Moment fragen, welche Übermittlung ihm am liebsten ist.

 

Urlaubsziel Südfrankreich

 

 

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