Wenn´s schon die Chefetage nicht interessiert…warum die Mitarbeiter?

 

GAP-Hochhaus in Düsseldorf – kurz vorm Starkregen, morgens früh beim Kartellrechtsfrühstück

 

Holger Stappert von der Kanzlei Luther hat schon in vielen Konzernen Mitarbeiter geschult. Von ihm aus müssten Schulungen in Sachen Kartellverstöße auch gar nicht sein, er käme auch so durch den Tag, sagt er. Er macht die Schulungen gerne, aber nur wenn die Leute auch wirklich wollen, erzählt er frühmorgens beim Kartellrechtsfrühstück im GAP-Hochhaus – kurz vorm Starkregen.

 

Massenhafte, sinnlose wie teure Schulungen

Doch was ihn in Rage bringt: Ihm fehlte der Glaube an die Ernsthaftigkeit in den Chefetagen beim Thema Compliance. Tausende von Mitarbeitern in Konzernen werden geschult, wie sie Kartellverstöße erkennen, werden sensibilisiert und sie lernen, wie sie gegebenenfalls damit umgehen. Schulungen gehören als ein Baustein zu den Compliance-Management-Programmen vieler großer Unternehmen – neben der Risikoanalyse und vor dem Monitoring. Doch in all den Veranstaltungen mit den vielen Mitarbeitern saß ganz oft kein Geschäftsführer oder anderer Topmanager mit dabei.

 

Holger Stappert (Foto: Luther)

 

Üble Signalwirkung: Wenn der Chef sich ausnimmt – und nicht im selben Boot mit seinen Leuten mit rudert

Das ist besonders fatal: Denn die Mitarbeiter realisieren das sehr genau – und denken sich ihren Teil. Nämlich wenn´s dem Chef egal ist, kann es ihnen gleich auch egal sein. Lippenbekenntnisse der Manager gehen ins Leere, wenn sie sich selbst zurückziehen in die Chefetage und wenn´s drauf ankommt, nicht gutem Beispiel voran gehen. Die Variante: Wer sich Kartellverstöße hat zuschulden kommen lassen, wird nicht vom Unternehmen abgestraft, sondern kann unbehelligt weiter seine Karriere fortsetzen. Daraus lernen alle anderen Kollegen: ist doch nicht so schlimm.

 

Dann lassen Sie´s doch einfach ganz bleiben

Stapperts Fazit: Dann kann man sich als Unternehmen den Rest auch schenken. Denn am Ende des Tages muss eben der feste Wille da sein, keine Ordnungswidrigkeiten und Kartellverstöße zu begehen – und genau das ist oft nicht der Fall, so Stappert.

„Top-Manager leben oft doch nicht ihren Willen vor, Gesetze und vom Unternehmen selbst gestellte Regeln tatsächlich einhalten zu wollen – das tun sie lieber nur in Sonntagsreden oder in Worthülsen. Wirklich wichtig wären nämlich die ganz alltäglichen Verrenkungen, bei denen Kompass und Führung gefragt sind. Wenn es im Alltag wirklich darauf ankommt, also wenn womöglich auch mal die Entscheidung ansteht, ein Geschäft nicht oder nicht so zu machen, dass Regeln und Gesetze verletzt werden.“ 

 

Nur weil jemand an der Spitze steht, ist er doch nicht allwissend – aber er meint es halt oft

Und nebenbei bemerkt: So mancher Manager denkt nur, er wisse alles und zur Genüge, sagt Stappert. Das sieht er, wenn nach Durchsuchungen auch die Top-Manager Compliance-Schulungen absolvieren und der Kenntnisstand doch nicht so doll war. Etwa dass nicht nur Preise-Absprechen zwischen Wettbewerbern streng verboten ist, sondern auch Preise hochhalten zu wollen. „Dann gibt´s Krokodilstränen nach dem Motto, ja woher hätte ich denn das wissen sollen?“ Kein Witz, gelebte Realität.

 

Geschult – und schwupps: Vorsatztäter. Halt…

Manchmal sind es auch Betriebsräte, die Schulungen torpedieren. Aus juristischer Sicht sind diejenigen, die eine Schulung hinter sich haben und dabei gelernt haben, wo die Klippen und Fallen des Kartellrechts lauern, nicht mehr ganz so ahnungslos. Im Falle des Falles sind sie für Staatsanwälte und Richter dann womöglich schneller als Täter mit Vorsatz einzuordnen als Ungeschulte. Aber es bleibt natürlich dabei: Schulungen sollen ja vor Kartellverstößen schützen und Mitarbeitern Geldbußen ersparen. „Abgesehen davon, dass Kartellabsprachen passieren eigentlich mit Absicht, die Leute wissen, was sie tun.“

Allein das kann aber schon ein Grund sein, warum Betriebsräte nicht von den massenhaften Schulungen der Mitarbeiter begeistert sind.

 

 

 

Blogger-Relevanz-Index 2018

 

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*

Alle Kommentare [3]

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich darf mich Ihnen als geschäftsführende Gesellschafterin der INARA GmbH, einer Governance & Compliance Plattform für Vorstände und Aufsichtsräte, vorstellen, die ich Anfang 2015 von Dr. Viktoria Kickinger gekauft und in der Folge thematisch erweitert habe. Als langjährige Compliance Officerin in zwei österreichischen börsenotierten Unternehmen und als gerichtliche Sachverständige für Governance, Compliance und D&O-Versicherungen ist mir das Thema Compliance ein besonderes Anliegen. Gerne möchte ich den Beitrag von Claudia Tödtmann vom 22. Mai für INARA übernehmen und ersuche um Ihr Einverständnis dazu. Nähere Informationen zur INARA erhalten Sie auf deren Website http://www.inara.at.