Zeitarbeitsverträge für die eigenen Betriebsrentner

Unternehmen können jetzt unbesorgt auch mit ihren Rentnern befristete Arbeitsverträge abschließen. Nina Hartmann, Arbeitsrechtsanwältin bei CMS, erklärt, wie es geht.

 

Nina Hartmann (Foto: CMS)

 

Bundesabeitsgerichts-Urteil: Befristete Arbeitsverträge auch für Rentner

Unternehmen, denen geeignete Facharbeiter fehlen, können ihre Alten Hasen – die eigentlich in Rente gehen sollen, in der Regel jedenfalls – etwas länger im Betrieb halten. Denn so manches Unternehmen bekommt nicht die Facharbeiter, die sie sich wünschen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte nun – nach dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) -, dass Befristungen auch bei Arbeitnehmern im Rentenalter gültig sind. Damit ist jetzt ist klar: Unternehmen und Mitarbeiter können das Ende des Arbeitsverhältnisses herauszögern (Aktenzeichen 7 AZR 70/17).

 

Immer vorausgesetzt: Unternehmen und Mitarbeiter schließen diese Vereinbarung, das Endes des Arbeitsverhältnisses hinauszuschieben, früh genug. Nämlich noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses und bevor der Betroffene die Altersgrenze erreicht. Die juristischen Bedingungen: Die Verlängerung erfolgt schriftlich und das Arbeitsverhältnis darf inhaltlich nicht verändert werden.

Wer die Arbeitsbedingungen  ändert, also zum Beispiel die Zahl der Wochenarbeitsstunden und die Vergütung, sollte dies nicht in derselben Vereinbarung tun, sondern separat und erst später.

 

Die gesetzliche Altersgrenze im Arbeitsvertrag ist der Standard

Normalerweise enden die meisten Arbeitsverhältnisse automatisch, wenn der Mitarbeiter das gesetzliche Rentenalter erreicht. Üblicherweise steht in den Tarif- oder Arbeitsverträgen eine sogenannte Altersgrenze. Gäbe es die nicht, würde das Arbeitsverhältnis weiter laufen, quasi endlos – und weit über das Rentenalter hinaus. Dann hätte der Arbeitnehmer – rein theoretisch – beispielsweise mit 73 Jahren noch weiter Kündigungsschutz. Würde er gekündigt, riskiert das Unternehmen dann auch eine Abfindung. Und deshalb haben sich kaum Betriebe bisher auf dieses Risiko eingelassen.

 

 

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