Das Üble an den #metoo-Fällen ist ja oft nicht so sehr der Übergriff selbst. Wenn Frauen – meist sind es ja doch Frauen – angetatscht, bedrängt oder gar tatsächlich so in die Enge gedrängt werden, dass sie sich „auf die Besetzungscouch“ zwingen lassen. Gerade diesen Begriff verwenden dazu gerne augenzwinkernd oder laut lachend Herren 50+, bei denen auch heute noch die Ernsthaftigkeit des Themas nicht angekommen ist. Weil´s doch schon immer so war, hoho. Weil man´s doch kennt. Ist doch sowieso nichts Neues, sondern uralt – und quasi langweilig oder üblich, winken sie ab. Und deshalb sei es irgendwie doch nicht schlimm. Weil man´s doch weiß. So die Logik. So weit so verquer.
Doch zurück zum Ausgangspunkt: Das Üble für #metoo-Opfer ist nicht nur der kurze Augenblick der Erniedrigung, sondern die langen Jahre des Bestraft-Werdens danach. Wenn Mann zur Strafe fürs Zurück-gewiesen-werden und aus Rache der Karriere der Frau einen Handkantenschlag verpasst. Sie stoppt oder gar zerstört.
So erging`s auch der Frau, die mir mittags in der City von ihren #metoo-Erlebnissen erzählte. Gleich zwei Führungskräfte auf der Hierarchieebene unterhalb der obersten Chefetage wollten sie anbaggern, stellten ihr nach, wurden anzüglich. Jedesmal hatte sie sich aus der Situation gewunden.
Doch das bittere Ende kam trotzdem. Beide verhinderten Don Juans rächten sich. Indem sie ihr Monate später ein Beinchen stellten und dafür sorgten, dass sie ihren bereits zugesagten, unbefristeten Vertrag doch nicht bekam. Durch pures Madig-machen der Frau und lautem Anzweifeln ihrer Kompetenz – natürlich immer hinter geschlossenen Türen. Egal was die Frau schon vorgeleistet hatte, an Erfolg vorweisen konnte und egal wie qualifiziert sie sowieso war, so etwas wirkt, wenn´s von oben kommt. Und so ist es ja auch gewollt.
Das sind die #metoo-Fälle, die nie vor irgendeinen Richter kommen. Gestern nicht, heute nicht und morgen sicher auch nicht. Denn wer will diese Kausalität beweisen? Genau.
Die Beschwerde erfolgte nicht schriftlich, kam gar nicht bis zur Personalakte – Pech für Opfer, Glück für Täter
Um Nicht-Beweisbarkeit geht´s auch in all den Fällen, in denen heute Anwälte als interne Ermittler in Medienunternehmen oder Organisationen interne Ermittlungen zu möglichen #metoo-Fällen anstellen. Um aufzuklären, ob sich jemand etwas hat zuschulden kommen lassen, gucken sie in die Personalakten. Und wenn sie da keine Notizen oder sonstwas drin finden, ist für die Ermittler der Fall offenbar klar: dann war da wohl auch nix. Sprich: der Betroffene ist nicht als Schuldiger anzusehen und es muss auch kein Top-Manager abtreten, der weggeguckt hat, dem Organisationsverschulden und Kontrollversagen vorzuwerfen ist. Und dass er kein funktionierendes Hinweisgebersystem installiert hat.
Ein Medienbetrieb beispielsweise beeilte sich nach öffentlichen #metoo-Vorwürfen anno 2018 Ansprechpartner für belästigte Frauen – oder vielleicht auch Männer – erstmals zu benennen. Etwas spät. Und Versäumnisse der Vergangenheit sind so jedenfalls nicht zu heilen. Im Nachhinein. Es mag Richter milder stimmen, wenn´s um die Höhe einer Strafe geht, aber ungeschehen macht es nichts.
Auch nicht, wenn in Personalakten möglicher Täter nur nichts dazu abgeheftet wurde. Denn: Womöglich wurde
a) von Personalern, denen sich Opfer offenbarten, nichts mitgeschrieben.
b) Oder es wurde ein Notizzettel angelegt, aber der landete dann eben doch im Papierkorb – statt in der Personalakte oder – wo es hingehört hätte – auf dem Schreibtisch der Top-Manager, der Geschäftsführer.
Denn, so schrieb Arbeitsrechtler Marcus Iske von Fieldfisher schon hier im Management-Blog: die Geschäftsführer sind diejenigen in der Company, die letztlich die Zuständigen sind für #metoo-Beschwerden: Zuständig dafür, Beschwerdestellen einzurichten oder ausdrücklich die Personalabteilung als Verantwortliche für diese Beschwerden zu erklären.
Welches Opfer marschiert schon zum Geschäftsführer
Nur: Welches #metoo-Opfer kommt auf die Idee – und hat die Traute – gleich zum Geschäftsführer zu marschieren, um sich über Attacker oder Übergriffige zu beschweren? Richtig, keins.
Die Pflicht, Beschwerdestellen und Hinweisgebersysteme zu installieren
Solange die obersten Entscheider weder Hinweisgebersystem installieren noch jemand im Unternehmen für zuständig zu erklären, läuft es so wie im Fall der jungen Frau, die mir in der Mittagspause von ihren Fällen erzählte. Ihre beiden Beschwerden bei einer Personalabteilung über zwei verschiedene Führungskräfte liefen ins Leere und sie bekam nie ein Feedback.
In beiden Fällen sprach sie bei der Personalabteilung vor. Mitgeschrieben wurde nur in einem der zwei Fälle – Feedback bekam sie nie. In die Personalakten der Täter wanderten diese Notizen wohl auch nicht. Und eine Zeugenaussage von ihr als Opfer wurde auch nie mehr nachgefragt. Nur eins fiel ihr auf: Im einen Fall wurde der Täter ganz unauffällig umgesetzt – an eine Stelle, wo es keine Werkstudentinnen wie sie mehr gab. Im andere Fall hörten die Zudringlichkeiten des Mannes schlagartig auf.
Erledigung durch Unter-den-Teppich-kehren – zumindest, fürs erste. Disziplinarmaßnahmen? Fehlanzeige. Auch nicht zur Abschreckung anderer möglicher Täter im Unternehmen. Summa summarum waren die Geschäftsführer hier fürs erste vor Managerhaftung und juristischer Verfolgung geschützt, Täter ebenso. Nur, wenn doch noch jemand genau hinsieht, wird es nicht helfen: es bleibt beim Organisationsverschulden der Geschäftsführer, die weder Hinweisgebersystem noch Beschwerdestelle installiert hatten.
Ex-Siemens-Vorstand Hans-Joachim Neubürger kostete dieses Versäumnis mehrere Millionen Euro aus seinem Privatvermögen und am Ende nahm er sich das Leben.

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