Altersdiskriminierung: Sie sollen arbeiten bis 69, aber die Firma stigmatisiert Sie mit 53 schon als zu alt? Arbeitsrechtsanwalt Abeln gibt Tipps zur Gegenwehr

Altersdiskriminierung:

Wie ältere Führungskräfte rausgedrängt werden und was sie tun können. Gastbeitrag von Arbeitsrechtler Christoph Abeln.

Christoph Abeln, Arbeitsrechtsanwalt aus Berlin (Foto: Abeln)

 

In der 50ern wird’s für viele, auch für Führungskräfte, gefährlich: Dann kommen Unternehmenslenker, ihre Unternehmensberater und diejenigen, die auf ihre Jobs scharf sind, auf die Idee, sie aus dem Job zu drängen.

Der Hauptgrund: Sie finden sie plötzlich zu teuer und unterstellen ihnen mangelnde Leistungsfähigkeit. Die Ansicht mancher Politiker, Angestellte sollten bis 69 und länger arbeiten, wirkt gegenüber der gelebten Realität erratisch.

Doch Betroffene müssen sich Schikanen nicht gefallen lassen, sagt Arbeitsrechtsanwalt Christoph Abeln aus Berlin.

Er schildert den Fall eines Wirtschaftsprüfers einer großen Beratungsfirma, in dessen Arbeitsvertrag eine Altersgrenze von 62 Jahren steht. Kurz nach seinem 58. Lebensjahr fragt ihn der Managing Partner, wie er sich denn zeitnah die Übertragung seiner Kunden vorstelle – er wolle doch sicherlich nicht über das 60. Lebensjahr hinaus arbeiten. Ein Fall, wie er zigfach täglich in Deutschland passiert. Auch wer topfit ist, wird gerade als Führungskräfte aus dem Job gedrängt: entweder mit einer Abfindung, indem man ihm schleichend seine Aufgaben entzieht oder schlicht droht. Die ganz Jungen nehmen dann gerne sofort die Witterung auf und erteilen Handkantenschläge mit nebenbei gesagten Sätzen wie „also wir Jungen machen dies oder das ja anders“…. So, als hätten sie die Jugend gepachtet und würden selbst niemals älter.

Die gute Nachricht: Seine vertragliche Situation ist hervorragend. Denn Altersgrenzen sind unwirksam. Jeder hat nicht nur das Recht bis zum Eintritt einer ungekürzten Altersrente bezahlt, sondern auch tatsächlich beschäftigt zu werden. Rechtliche Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis einseitig zu beenden, haben Unternehmen nur selten.

Wichtig ist daher: Es geht in diesen Konflikten nicht nur um viel Geld, sondern vor allem darum, die Nerven zu behalten. Den Unternehmen geht´s nur darum, ihre Rendite zu verbessern und die nächsten Quartalszahlen noch mehr strahlen zu lassen – und dabei gehen sie brachial vor.

Dass der Mann – oder die Frau – jahrzehntelang prima gearbeitet hat – egal. Dass er dabei auch noch sehr erfolgreich war und die Umsätze mit gesteigert hat – ach was, Schnee von gestern. Alles nicht mehr wichtig, Kredit gibt es nicht und jeder Jüngere – so die völlig unbegründete Erwartungshaltung – wird doppelt so erfolgreich sein.

Wer also in solch ein unangenehmes Personalgespräch, gezwungen wird sollte so vorgehen: Er sollte alles aufschreiben und schriftlich dokumentieren. Und es am besten danach dem Vorgesetzten schicken.

Obendrein sollte er sich – soweit vorhanden – den Sprecherausschuss oder Betriebsrat einweihen. Denn die müssen den Betroffenen in dieser schwierigen Zeit begleiten. Doch, Achtung Falle: Manche von denen tun es, manche nicht – und die stehen in Wirklich auf Seiten des Unternehmens. Gerade Sprecherausschüsse mancher Konzerne versuchen nur, die Führungskräfte einzunorden im Sinne der Company und verraten eigentlich die Interessen derer, die sie vertreten sollen. Für Betriebsräte, die so illoyal zu ihren Kollegen und vom Unternehmen gekauft sind, gibt es einen eigenen Ausdruck: Betriebsräte mit goldenen Turnschuhen. Insoweit ist Vorsicht geboten.

Zurück zum Waffenarsenal der Arbeitgeber und der Mobbingmethode Aufgaben-Entzug. Oberstes Gebot: Lassen Sie sich niemals auf den Entzug von Aufgaben, des Bereichs oder Freistellung ein. Wehren sie sich sofort dagegen, wenn man Ihnen Ihre ureigensten Projekt abnehmen will – nur so halten Sie den Druck gegenüber Ihrem Arbeitgeber aufrecht.

Mein Rat: Schreiben Sie umgehend an Ihre Firma, dass Sie nicht einverstanden sind mit Entzug, dass dieser vertrags- und rechtswidrig ist. Und: Dass Sie weitere Tätigkeiten nur auf schriftliche Weisung durchführen.

Dasselbe gilt bei Versetzungen. Wenn die Gegenwehr nicht reicht, sollten Sie vor Gericht auf eine sogenannte Statusfeststellung klagen. Machen Sie sich klar: Diese Weisungen werden von den Unternehmen benutzt, um Angestellte zu demoralisieren, damit sie aufgeben. Alles ist auf Arbeitsplatzabbau gepolt.

Ich muss feststellen, dass es in den Unternehmen kein Ethik mehr gibt. Verdiente, langjährige Mitarbeiter werden drangsaliert und sogar krankgemacht, manche bekommen sogar Suizidgedanken. Doch niemand spricht über diese Methoden, es herrscht das große Verschweigen. Zumal sich viele Mitarbeiter scheuen, gegen den eigenen Arbeitgeber vor Gericht zu ziehen, für den sie so lange loyal gearbeitet haben.

 

 

 

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