Unternehmen schmieden Notfallpläne gegen Mitbestimmung – Gastbeitrag von Arbeitsrechtler Boris Dzida zu EuGH-Fall

 

Den Unternehmen ist es egal, ob die Arbeitnehmervertreter Deutsche oder Spanier sind. Sie schmieden aus ganz anderen Gründen schon Notfallpläne: Viele haben dagegen große Angst davor, dass sie – erstmals – in die paritätische Mitbestimmung rutschen. Denn das könnte nach einem EuGH-Urteil passieren, weiß Boris Dzida, Arbeitsrecht-Partner von Freshfields (Gastbeitrag). 

 

Boris Dzida, Arbeitsrechtler und Partner bei Freshfields

Viele Unternehmen arbeiten gerade an Notfallplänen, manche handeln sogar schon. Still und ohne großes Aufhebens. Unternehmensjuristen, Vorstände und Aufsichtsräte rüsten sich schon jetzt mit ihren Anwälten gegen ein drohendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Das könnte Unternehmen paritätisch mitbestimmte Aufsichtsräte bescheren, die bislang mitbestimmungsfrei sind oder der harmlosen Drittelmitbestimmung unterliegen.

 

Lieber umwandeln oder umstrukturieren als Mitbestimmung

Das, woran viele Unternehmen gerade basteln, sind Umstrukturierungen oder Umwandlungen, um die Mitbestimmung zu verhindern oder zumindest den Status quo einzufrieren. Wer also bislang einen Aufsichtsrat hat, der nicht mitbestimmt ist oder in dem nur ein Drittel der Mitglieder Arbeitnehmer sind, versucht sicherzustellen, dass das so bleibt. Denn kaum ein Unternehmen ist begeistert, wenn es einen großen paritätischen Aufsichtsrat bilden muss. Weil dann auch externe Gewerkschaftsvertreter mit im Aufsichtsrat sitzen, die versuchen, Einfluss auf die Unternehmensstrategie zu nehmen. Und besonders sensible Themen, wie die Vorstandsgehälter, müssen mit den Arbeitnehmervertretern abgestimmt werden.

 

Grund der Aufregung ist der Fall, mit dem Konrad Erzberger gegen TUI AG, gerade den EuGH in Luxemburg beschäftigt. Es geht um die deutsche Unternehmensmitbestimmung, die womöglich gegen Europarecht verstößt, weil die Aufsichtsräte – vor allem die Arbeitnehmerbank – falsch besetzt sei. Eine solche Entscheidung des EuGH könnte die deutschen Aufsichtsräte kräftig durcheinanderwirbeln.

 

Die Folgen, wenn der EuGH die deutsche Mitbestimmung europarechtswidrig findet

Die erste Folge: Auch Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland dürften Vertreter in deutschen Aufsichtsräten wählen oder Mitglieder im Aufsichtsrat werden, wenn Konrad Erzberger sich bei Gericht durchsetzt.

Doch die anderen Folgen wären für die Unternehmen viel gravierender:

  • Vielleicht müssen künftig zahllose Mittelständler, die bisher nicht der Mitbestimmung unterliegen, Arbeitnehmervertreter in ihre Aufsichtsräte einziehen lassen – ein Horrorszenario für viele Arbeitgeber.
  • Und am Ende könnte sich der Gesetzgeber daraufhin die Unternehmensmitbestimmung reformieren – ein Albtraum für die Gewerkschaften.

Den Stein ins Rollen gebracht hat Konrad Erzberger, ein Start-up-Gründer und Kleinaktionär der TUI AG. Er findet es diskriminierend, dass in deutschen Konzernen nur die in Deutschland tätigen Arbeitnehmer ihre Vertreter in den Aufsichtsrat wählen dürfen. Das benachteilige die Arbeitnehmer in ausländischen Tochterunternehmen.

 

Arbeitnehmer außerhalb Deutschlands ohne Wahlrecht, ohne Sitz im Aufsichtsrat

Das Problem: Die deutsche Unternehmensmitbestimmung gibt erstens Arbeitnehmern im EU-Ausland kein Wahlrecht.

Und zweitens zählen Mitarbeiter im Ausland nicht mit für die magische Schwelle von 2.000 Arbeitnehmern: Ab dieser Zahl muss zum Beispiel eine GmbH oder AG einen paritätischen Aufsichtsrat mit sechs Arbeitnehmern beziehungsweise Gewerkschaftern bilden. Dann wird es kompliziert, weil die Anteilseigner alles mit den Arbeitnehmervertretern abstimmen müssen, statt dass sie einfach selbst entscheiden. Die Entscheidungsprozesse werden dann viel schwerfälliger und langsamer.

Sollte Konrad Erzberger beim EuGH siegen, kann es sein, dass auch Belegschaften im EU-Ausland für den 2.000-er Schwellenwert mitzählen. Ein Mittelständler, der mit seinen 400 Arbeitnehmern in Deutschland bisher mitbestimmungsfrei ist, müsste dann einen paritätischen Aufsichtsrat bilden, wenn er beispielsweise weitere 1.000 Arbeitnehmer in Frankreich und noch einmal weitere 700 in Polen beschäftigt.

 

Schreckgespenst der Gewerkschaften: Paritätische Mitbestimmung 

Sollte das Europarecht zahllosen deutsche Mittelständler die paritätische Mitbestimmung aufzwingen, ist es allerdings gut möglich, dass der Gesetzgeber die Unternehmensmitbestimmung einschränkt. Hiervor haben die Gewerkschaften panische Angst: Sie haben sich in der Unternehmensmitbestimmung gut eingerichtet und finanzieren mit ihren Aufsichtsrätehonoraren – indirekt – die Gewerkschaftsarbeit.

Nach der Verhandlung vom 24. Januar 2017 wird es nun spannend: Das Urteil des EuGH wird für den Spätsommer erwartet – Ende offen, völlig.

 

Mehr zum EuGH-Fall:

Wenn deutsche Arbeitnehmervertreter den Aufsichtsrat räumen müssen für ihre EU-Kollegen. Gastbeitrag von Caspar Behme

 

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