Lesehinweis: Starbucks muss Mitarbeiterin mit Legasthenie helfen – jedenfalls in London

Lesehinweis Stufenlos-Blog auf www.zeit.de über ein Thema, das in Deutschland noch keins ist:

Muss Starbucks Verständnis aufbringen für eine Mitarbeiterin mit Legasthenie? Und ihr helfen, mit und trotzdem einen guten Job zu machen? Ja, urteilte ein Londoner Gericht im Falle einer Legastenikerin: „Starbucks wurde nun wegen Diskriminierung verurteilt. Wie die BBC berichtet, sah es das Gericht als erwiesen an, dass Starbucks versäumt habe, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um der Behinderung der Mitarbeiterin gerecht zu werden. Denn die sind nach dem  britischem Antidiskriminierungsrecht, dem Equality Act 2010, vorgeschrieben.“

http://blog.zeit.de/stufenlos/2016/02/15/wegen-legasthenie-diskriminiert/

 

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Alle Kommentare [4]

  1. Das Starkbucks einen legasthenen Mitarbeiter vernünftige Arbeitsbedingungen ermöglicht, ist selbstverständlich. Um es richtig zu stellen, Legasthenie ist keine Behinderung – denn diese Sicht diskriminiert uns Legastheniker.

  2. Nur der Betroffene selbst kann beurteilen, ob seine Legasthenie eine Behinderung ist oder nicht. Herr Lehmann liegt somit falsch. Wenn für einen Betroffenen die Legasthenie eine Binderung ist, ist es in Ordnung. Und er hat Anrecht auf Nachteilsausgleich. Ist für jemand seine Legasthenie keine Behinderung, ist es auch in Ordnung. Und er hat KEINEN Anspruch auf Nachteilsausgleich.

  3. @Mareike
    Wissen Sie, ich bin selber Legastheniker und habe heute meine Schwäche zum Beruf gemacht. Das man uns als Legastheniker, als Behinderte eingruppiert – sehe als ich diskriminierend an.

  4. Da hat das Gericht einen richtigen Entschluss gemacht! Es ist durchaus wichtig, die Mitarbeiter zu fördern, egal in welcher hinsicht. Aber natürlich müssen die Mitarbeiter auch dafür bereit sein, dass wäre der Legastenikerin bestimmt nicht schwer gefallen.