LinkedIn: Wie sich ein Londoner als Lüster-Jurist auf die Titelseiten katapultierte – Gastbeitrag von Arbeitsrechtler Lelley

FemiNazi oder Lüster-Jurist –

Warum Social Media Guidelines das Unternehmens-Image schützen

 

Charlotte P. und Alexander C.-S. stehen derzeit mehr oder weniger unfreiwillig im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses: Charlotte P. sicher anders, als sie geplant hatte und Alexander C.-S. zwangsweise. Jedenfalls nicht als ruhmreiche Londoner Anwälte. Vor wenigen Tagen September nannte die auflagenstarke britische Boulevardzeitung „Daily Mail“ Charlotte P. eine FemiNazi und Alexander C.-S. einen Leering Lawyer, einen  lüsternen Juristen. Und im Internet ist eine heftige Diskussion über die beiden im Gang. Was war passiert?

 

Jan-Tibor Lelley, Arbeitsrechtler und Partner bei Buse Heberer Fromm

Jan-Tibor Lelley, Arbeitsrechtler und Partner bei Buse Heberer Fromm

Charlotte P. hatte auf LinkedIn, dem sozialen Business-Netzwerk, Alexander C.-S. in ihr Online-Netzwerk eingeladen. Beide sind Juristen in renommierten Kanzleien, Charlotte P. als Barrister und Alexander C.-S. als Spezialist für geistiges Eigentum. Nachdem er die Einladung akzeptiert hatte, kam Alexander C.-S. auf die fatale Idee, ihr zu deren Profilfoto mit den Worten zu gratulieren: „… das ist ein atemberaubendes Foto!!! Sie haben auf jeden Fall den Preis für das beste LinkedIn-Foto verdient, das ich je sah.“ http://www.dailymail.co.uk/news/article-3229951/Ooh-la-la-hot-stuff-s-prim-barrister-centre-sexism-storm-said-men-ogled-web.html

 

Naming and Shaming

Charlotte P. reagierte nicht nur mit einer E-Mail, in der sie klar stellte, sie lege auf LinkedIn und bei ihren beruflichen Kontakten keinen Wert auf Kommentare über ihr Äußeres und erst recht nicht wolle sie sich von sexistischen Männern zum Objekt degradieren lassen. Dann blieb es aber nicht bei diesem E-Mail-Austausch, sondern Charlotte P. postete den unangebrachten Kommentar und ihre Reaktion auf Twitter, um Alexander C.-S. mit seinem Verhalten öffentlich bloß zu stellen. Wie es bei Briten heißt: Naming and Shaming.

 

In wenigen Stunden war die Online-Community in Unterstützer von Charlotte P. einerseits und Alexander C.-S. andererseits geteilt. Die einen lobten das mutige Vorgehen der jungen Juristin im Kampf gegen den alltäglichen Sexismus in einer männer-dominierten Arbeitswelt. Die anderen monierten eine völlig übertriebene Reaktion – denn immerhin hatte sich Alexander C.-S. für seinen unangebrachten Kommentar bereits in einer persönlichen E-Mail entschuldigt.

 

„Hot stuff“

Doch zu diesem Zeitpunkt hatte sich schon der „Daily Mail“ und der TV-Sender „Channel 5“ der Sache angenommen und berichteten nicht nur über den Vorfall, sondern auch über die persönlichen Online-Vorgeschichten beider Beteiligten. So hat die Redaktion der „Daily Mail“ Kommentare von Charlotte P. ausgegraben, in denen sie recht locker formulierte Wohlgefallensäußerungen zu Bildern ihrer männlichen Freunde auf Facebook veröffentlichte wie „Hot stuff!.

Und über Alexander C.-S. fanden die „Daily-Mail“-Redakteure heraus, dass er Bilder seiner eigenen Tochter im knappen Sportdress im Internet mit ähnlich eigenartigen Kommentaren versehen hatte wie „yeee, gods she is hot!!“.

 

Was Unternehmen tun sollten

Unternehmen tun gut daran, Social Media Guidelines einzuführen, um ihren Mitarbeitern rechtliche und unternehmenspolitische Leitplanken für Äußerungen im Internet aufzuzeigen. Diskriminierende und sexistische Kommentare sollten in den Social Media Guidelines verboten werden. Ebenso sollten sie Strafen für Verstöße bis hin zur Abmahnung oder Kündigung ausdrücklich androhen.

Denn: Das Verhalten von Alexander C.-S. und Charlotte P. samt den folgenden Reaktionen auf Twitter und in den Zeitungen sind längst nicht mehr nur private Probleme der beiden. Sie färben ab auf ihre Kanzleien als angesehene Law Firms der Londoner City. Das gilt insbesondere dann, wenn diese Entgleisungen auf Plattformen wie den Berufe-Netzwerken LinkedIn oder Xing geschehen.

Die Guideline sollte verbieten, missverständliche Kommentare und Stellungnahmen online zu stellen – im Zweifel ist der Kommentar zu unterlassen. Berufliche und private Nutzung der soziale Netzwerke muss strikt getrennt bleiben. Auf LinkedIn oder Xing haben private Kommentare, Stellungnahmen und Fotos nichts verloren.

Viele Unternehmen möchte ja gerne – zu recht – , dass ihre Mitarbeiter in dort in ihrem Namen aktiv sind. Dann muss es sich aber eben auch auf die berufliche Nutzung beschränken.

 

Alexander C.-S. hat klar gegen die Regeln verstoßen, die jede gute Social Media Guideline aufstellt. Charlotte P. hat zwar nicht dagegen verstoßen. Sie hat aber nicht abgesehen, dass ihre Reaktion Gegenreaktion auslöst und sie als „Feminazi“ auf Seite Eins der „Daily Mail“ tituliert werden würde – und damit auch ihrem Arbeitgeber schadet.

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